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Key aus Vista SystemBuilder 64-bit auch in 32-bit nutzbar?
- Ersteller Koboldchen
- Erstellt am
schoenfelder
Lt. Junior Grade
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Also, hab gerade ne Mail von Microsoft bekommen. Im Falle einer SB Version gibt es keine andere Möglichkeit als die entsprechend andere Vista Version nochmals zu kaufen.tok_tok schrieb:Der SB Key funktioniert für die 32bit sowie für die 64bit version! Man kann nur nicht über den 32bit SB Key die 64bit version auf DVD ordern!
Davon mal abgesehen... mir ist durch den Kopf gegangen dass man doch eigentlich spätestens bei der Aktivierung von Vista ein paar Problemchen bekommen könnte.
Das erste Mal mag das ja funktionieren (32bit mit 64bit key), aber später wenn man die 64bit Version installieren will könnte ich mir vorstellen dass bei der Aktivierung festgestellt wird dass man mit diesem Key bereits ne andere Version aktiviert hat.
Hat da einer schon einschlägige Erfahrungen gesammelt?
Jägermeister_84
Lt. Commander
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das hab ich mir auch schon überlegt. Ist aber nicht so. Ich hab nen 64er. Deshalb hab ich auch als erstes einmal 64 installiert und aktiviert! Danach hab ich erst 32 installiert. Aber auch hier funktionierte die aktivierung problemlos.
schoenfelder
Lt. Junior Grade
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Wirklich erstaunlich, auch wenn ich mir die Logik Microsofts hier nicht ganz erklären kann.Jägermeister_84 schrieb:das hab ich mir auch schon überlegt. Ist aber nicht so. Ich hab nen 64er. Deshalb hab ich auch als erstes einmal 64 installiert und aktiviert! Danach hab ich erst 32 installiert. Aber auch hier funktionierte die aktivierung problemlos.
saerdna100
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Tach auch,
ist eigentlich schon jemandem aufgegangen das Microsoft sich entschuldigt hat dafür das die DVD falsch beschriftet wurden und der verkauf der SB selbstverständlich erlaubt ist?
Und zum 2ten, SB == System Builder sollte eigentlich nicht für DAU´s sein. Natürlich ist es legal einen Key für alle "Niederen" Produkte zu nutzen das wird in Firmen schon immer so gemacht. Wenn ein Office oder Windows nicht mehr zu kaufen ist wird die nächst höhere gekauft und der Key auf der niedrigeren Installation angewandt.
Grüsse................
ist eigentlich schon jemandem aufgegangen das Microsoft sich entschuldigt hat dafür das die DVD falsch beschriftet wurden und der verkauf der SB selbstverständlich erlaubt ist?
Und zum 2ten, SB == System Builder sollte eigentlich nicht für DAU´s sein. Natürlich ist es legal einen Key für alle "Niederen" Produkte zu nutzen das wird in Firmen schon immer so gemacht. Wenn ein Office oder Windows nicht mehr zu kaufen ist wird die nächst höhere gekauft und der Key auf der niedrigeren Installation angewandt.
Grüsse................
Jepe58 schrieb:Illegal ist nur wenn man die DVD kopiert (verleiht, verkauft, etc.).
Es kann nicht illegal sein wenn man einen Datenträger (woher auch immer) benützt zu dessen Inhalt man eine Lizenz hat.
Ja, ich weiss was eine Lizenz ist und den Unterschied zu einem Kauf.
Die Lizenz hat mit dem Datenträger nichts zu tun.
Der ist nur ein Mittel zum Zweck um meine Lizenz auszuüben.
Woher ich den Datenträger habe (es kann auch eine Datei sein ohne Datenträger!) ist egal solange ich nicht etwas tue was verboten ist - also z.B. die DVD zu kopieren, verleihen, verkaufen, auf 2 Systemen installieren, etc.
Technisch wäre es für MS kein Problem Keys exklusiv für je die 64 und die 32bit Version zu generieren. Dass MS das nicht tut kann nur schlüssig bedeuten, dass es sich nicht um 2 Lizenzen sondern um eine Lizenz handelt.
Sorry, bis jetzt kam kein Gegenargument das mich überzeugt hätte.
Jepe
Grüße Euch, hab mich jetzt hier auch mal angemeldet.
Meine Gedanken zum ganzen Thema:
1. MS wird kaum gegen jemanden vorgehen, der eine Vista-Version gekauft hat und auch nur eine einsetzt, wenn auch nicht ganz die Version, die er ursprünglich gekauft hat. Und wo kein Kläger, da kein Richter....
2. Formalrechtlich ist es allerdings falsch, hier überhaupt von Lizenzen zu sprechen. Denn:
Software im Regal/von der Stange, also keine individuellen Verträge mit Hersteller, individuelle Anpassung etc. wird in Deutschland rechtlich VERKAUFT und nicht lizenziert! Die Software-Hersteller hättens gerne anders, und tun mit ihren Eulas etc. auch immer so, als ob, ist aber rechtlicher Käse. Die sog. Lizenzbedingungen sind allenfalls AGBs.....Wirklich bindend sind ansonsten nur die allgemeinen Regeln des Urheberrechtes, die natürlich auch für verkaufte Waren gelten. Hier gilt das Prinzip eine gekaufte Software kann einmal installiert werden, und ich kann eine Sicherheitskopie machen, sofern der Datenträger nicht kopiergeschützt ist.
Dass man eben eine ganz normale Ware kauft, sieht man ja auch am BGH-Urteil zu den SB-Versionen. Die sind nicht in ihrem Funktionsumfang eingeschränkt (Bios-Verdongelung etc) und von MS so in den Verkauf gebracht worden. Also darf der Käufer (auch z.B. ein Großhändler) den Datenträger einfach weiterverkaufen, und MS hat kein Recht, das an irgendwelche Bedingungen zu knüpfen. Wenns Lizenzen wären, könnte MS sehr wohl in den Lizenzbedingungen vorschreiben, wie die zu verteilen sind.....
Nun zum Thema:
Gekauft hat man bei der SB-Version halt die Software, die auf der DVD ist. Offensichtlich nicht die Version, die mein Nachbar gekauft hat! Also darf ich auch nur die Version installieren und entsprechend den relevanten Regeln des Urheberrechtes benutzen, die ich gekauft habe. Dass der Key auch für eine andere Version, die ich aber nicht gekauft habe, funktioniert, ist IMHO völlig irrelevant. Und was MS in irgendwelchen Eulas erlaubt oder nicht erlaubt, ist im Wesentlichen auch irrelevant, wie oben ausgeführt.
Gruß
larsbo
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saerdna100
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Und hier nochmal aus der EULA für alle:
Number of Users. Except as provided in the Device Connections (all editions), Remote Access Technologies (Home Basic and Home Premium editions) and Other Access Technologies (Ultimate edition) sections below, only one user may use the software at a time.
c. Alternative Versions. The software may include more than one version, such as 32-bit and
64-bit. You may use only one version at one time.
ist doch klar oder?
Number of Users. Except as provided in the Device Connections (all editions), Remote Access Technologies (Home Basic and Home Premium editions) and Other Access Technologies (Ultimate edition) sections below, only one user may use the software at a time.
c. Alternative Versions. The software may include more than one version, such as 32-bit and
64-bit. You may use only one version at one time.
ist doch klar oder?
saerdna100 schrieb:....c. Alternative Versions. The software may include more than one version, such as 32-bit and
64-bit. You may use only one version at one time.
ist doch klar oder?
Abgesehen davon, dass Eulas in D eh für den End-user Kappes sind (aus welcher Eula ist das, wenn überhaupt würde nur die Eula auf der SB-Verpackung gelten!)
Übersetzte doch mal: Die Software könnte mehr als eine Version enthalten, woven man nur eine gleichzeitig nutzen darf. Könnte, tuts aber bei SB-Versionen nicht......
Hi,
ich habe heute im Rahmen der Ready for a new day Roadshow das Software-Paket von Mircosoft bekommen, es beinhaltet die 32 und 64 bit Version von Vista Ultimate und Office 2007 Prof.
Das tolle ist das Microsoft für jede Vista Version auch einen Key ausliefert, demzufolge kann ich sogar legal Vista 32bit auf PC1 und Vista 64bit auf PC2 installieren.
Wenn jedoch beide Keys für 32 und 64bit funktionieren, könnte ich doch auch 2x 32bit oder 2x 64bit installieren, oder?
ich habe heute im Rahmen der Ready for a new day Roadshow das Software-Paket von Mircosoft bekommen, es beinhaltet die 32 und 64 bit Version von Vista Ultimate und Office 2007 Prof.
Das tolle ist das Microsoft für jede Vista Version auch einen Key ausliefert, demzufolge kann ich sogar legal Vista 32bit auf PC1 und Vista 64bit auf PC2 installieren.
Wenn jedoch beide Keys für 32 und 64bit funktionieren, könnte ich doch auch 2x 32bit oder 2x 64bit installieren, oder?
schoenfelder
Lt. Junior Grade
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Meine Rede... erst redet man sich den Mund fusselig um dann zu hören dass man doch keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem hat. Schön das endlich mal jemand meiner Meinung ist.larsbo schrieb:Gekauft hat man bei der SB-Version halt die Software, die auf der DVD ist. Offensichtlich nicht die Version, die mein Nachbar gekauft hat! Also darf ich auch nur die Version installieren und entsprechend den relevanten Regeln des Urheberrechtes benutzen, die ich gekauft habe. Dass der Key auch für eine andere Version, die ich aber nicht gekauft habe, funktioniert, ist IMHO völlig irrelevant. Und was MS in irgendwelchen Eulas erlaubt oder nicht erlaubt, ist im Wesentlichen auch irrelevant, wie oben ausgeführt.
Danke Larsbo!
schoenfelder schrieb:Meine Rede... erst redet man sich den Mund fusselig um dann zu hören dass man doch keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem hat. Schön das endlich mal jemand meiner Meinung ist.
Danke Larsbo!
Bitte, gerne geschehen
Wobei ich meine Aussage bzgl. Eula etwas relativieren würde. Richtig ist, das MS meine Rechte als Käufer nicht per Lizenzbestimmungen einschränken kann, weil ich halt als Käufer in D kein Lizenznehmer sondern nur Käufer bin.....WENN MS aber schriftlich sagt, als Käufer einer Vistax64-SB-Version darf ich mir auch irgendwo her eine Vista32 besorgen und installieren und benutzen, DANN darf ich das natürlich. Dann hat der Urheber die Verwendung selber explizit erlaubt, was er natürlich jederzeit darf. Ich hab nur noch nicht überzeugend irgendwo genau diese Aussage von MS gesehen. Nur, weil es nicht irgendwo explizit verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es erlaubt ist!
gelöscht: Oh mann, man sollte um diese Uhrzeit bereits lesen und verstehen können
Doch leider fürchte ich, daß die Benutzer außerhalb der Foren von Computerbase und Heise hiervon kaum Notiz nehmen werden. Da sollte IMHO die Fachpresse mal etwas Aufklärungsarbeit leisten.
Danke an larsbo für die Klarstellung zur Unwirksamkeit der EULA.
Doch leider fürchte ich, daß die Benutzer außerhalb der Foren von Computerbase und Heise hiervon kaum Notiz nehmen werden. Da sollte IMHO die Fachpresse mal etwas Aufklärungsarbeit leisten.
Danke an larsbo für die Klarstellung zur Unwirksamkeit der EULA.
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Jägermeister_84
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larsbo schrieb:Nur, weil es nicht irgendwo explizit verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es erlaubt ist!
Trotzdem darfst du es. Genau wie mit dem Surfen über ungesichertes WLAN. Ist nicht verboten. also kannst du es tun. Nennt man Grauzone oder Lücke im Gesetz.
Allerdings solltet ihr auch beachten, dass ich ja einen Lizenzaufkleber habe und da steht nun mal Vista Ultimate OEM drauf. Da steht nix von 64 oder 32 bit.
-> woher soll ich nun wissen für welche Version mein Key ist?
ich hab ja vielleicht eine 64bit und eine 32bit CD zuhause rumliegen. Da kann es auch mal passieren, dass ich den Key mit der anderen Version gebrache.
-> daraus folgt, dass man es machen kann und MS gar nix sagen kann. Wenn die ihre PRodukte nicht eindeutig kennzeichnen und mir dann so ein Fehler unterläuft haben die halt pech gehabt. Vorallem wenn der Key dann auch noch funktioniert. Dann merk ich es ja gar nicht mal.
Ich werde somit auch weiterhin mit gutem Gewissen mein Vista 64 key mit einer 32bit Version verwenden.
schoenfelder
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@ Jägermeister_84: Ich kann an dieser Stelle nur nochmal larsbo zitieren, besser könnte ich es auch nicht erklären. Es ist mir absolut unbegreiflich was daran so schwer zu verstehen ist. Du hast das Recht die Vista-Version zu nutzen die auf deiner(!) DVD enthalten ist, nicht jedoch Version deines Nachbarn, Freundes oder von sonstwem.
Und zu deiner Frage woher du wissen sollst für welche Version dein Key ist... ganz einfach: Dein Key ist für die Version die auf deiner DVD gespeichert ist und für keine andere sonst. Eine weitergehende Kennzeichnung ist somit überflüssig.
Und was das Wlan betrifft... hier mag eine Strafbarkeit im Sinne des StGB ausscheiden (wobei meiner Meinung nach eine analoge Anwendung mancher §§ durchaus denkbar wäre, aber das nur am Rande). Zivilrechtlich sieht das u.U. wieder ganz anders aus.
Und zu deiner Frage woher du wissen sollst für welche Version dein Key ist... ganz einfach: Dein Key ist für die Version die auf deiner DVD gespeichert ist und für keine andere sonst. Eine weitergehende Kennzeichnung ist somit überflüssig.
Und was das Wlan betrifft... hier mag eine Strafbarkeit im Sinne des StGB ausscheiden (wobei meiner Meinung nach eine analoge Anwendung mancher §§ durchaus denkbar wäre, aber das nur am Rande). Zivilrechtlich sieht das u.U. wieder ganz anders aus.
larsbo schrieb:Gekauft hat man bei der SB-Version halt die Software, die auf der DVD ist. Offensichtlich nicht die Version, die mein Nachbar gekauft hat! Also darf ich auch nur die Version installieren und entsprechend den relevanten Regeln des Urheberrechtes benutzen, die ich gekauft habe. Dass der Key auch für eine andere Version, die ich aber nicht gekauft habe, funktioniert, ist IMHO völlig irrelevant. Und was MS in irgendwelchen Eulas erlaubt oder nicht erlaubt, ist im Wesentlichen auch irrelevant, wie oben ausgeführt.
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adil1984
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http://www.vista-blog.de/x86x64-verkauf-und-nachbestellung/
ich denk mal es sollten keine weiteren fragen mehr dazu auftreten...
ich denk mal es sollten keine weiteren fragen mehr dazu auftreten...
Jägermeister_84
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adil1984 schrieb:http://www.vista-blog.de/x86x64-verkauf-und-nachbestellung/
ich denk mal es sollten keine weiteren fragen mehr dazu auftreten...
Das beantwortet zwar das nachbestellen aber nicht was in folgendem fall ist.
Ich kaufe mir ein Ultimate 32 und ein 64bit. Dann hol ich beide CDs raus und leg Sie auf meinen Tisch. So jetzt hab ich da zwei verpackungen mit jeweils einem Ultimate Key und zwei CDs. Geh ich auf toilette und meine Freundin räumt derzeit einwenig meinen Tisch auf. Uuppps. welcher Key war jetzt für welche Version? Steht ja nicht auf dem Lizenzaufkleber drauf. und MS merkt ja selber nichtmal welcher Key für 32 und welcher für 64bit ist da sie für beide Versionen gehen.
Klar darf ich mir keine unrechtmäßigen kopien machen oder mir die CD nur ausleigen aber wenn ich eh beide hier hab.
/edit:
Bezüglich WLAN: klar kannst du mich dann zivilrechlich verklagen aber nur für den Schaden der dir entstanden ist. Dier ist aber vielleicht gar keiner entstanden weile du eine Flatrate hattest. Dann kannst du auch keinen Schadensersatz vordern.
MS kann mich ja auch verklagen aber denen entsteht ja auch kein Schaden. ich hab ja für beide Versionen ordentlich bezahlt und ich nutze jeden Key auch nur einmal.
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schoenfelder
Lt. Junior Grade
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Sollte dieser "äußerst realitätsnahe" Fall einmal eintreten, dürfte das meiner Meinung nach kein Problem darstellen. Du hast beide Versionen legal erworben (was du im zweifelsfall ja auch nachweisen könntest) und bist somit natürlich auch berechtigt beide Versionen zu nutzen. Dass du bei der Installation ggf. den Key der beiden Versionen verwechselt hast kann man dir meiner Meinung nach nicht vorwerfen, sonst hätte man tatsächlich die Seriennummern konkreten Versionen zuordnen müssen (was rein technisch ja überhaupt kein Problem wäre).Jägermeister_84 schrieb:Ich kaufe mir ein Ultimate 32 und ein 64bit. Dann hol ich beide CDs raus und leg Sie auf meinen Tisch. So jetzt hab ich da zwei verpackungen mit jeweils einem Ultimate Key und zwei CDs. Geh ich auf toilette und meine Freundin räumt derzeit einwenig meinen Tisch auf. Uuppps. welcher Key war jetzt für welche Version? Steht ja nicht auf dem Lizenzaufkleber drauf. und MS merkt ja selber nichtmal welcher Key für 32 und welcher für 64bit ist da sie für beide Versionen gehen.
Klar darf ich mir keine unrechtmäßigen kopien machen oder mir die CD nur ausleigen aber wenn ich eh beide hier hab.
Bzgl. deines Edits: Ich denke auch dass hier zivilrechtlich nichts zu machen ist. Vorher hast du aber auch kein Wort darüber verloren dass du beide Versionen erworben hast. ;-)
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Jägermeister_84
Lt. Commander
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ok, war aber so gemeint. Musst ja nicht immer vom Bösen ausgehen
Wenn man mehr als einen PC zuhause hat bzw die Eltern oder Geschwister auch einen haben. Dann kann man das so gut machen.
Wenn man mehr als einen PC zuhause hat bzw die Eltern oder Geschwister auch einen haben. Dann kann man das so gut machen.
Jägermeister_84 schrieb:Trotzdem darfst du es. Genau wie mit dem Surfen über ungesichertes WLAN. Ist nicht verboten. also kannst du es tun. Nennt man Grauzone oder Lücke im Gesetz.
Im Wesentlichen gilt das Urheberrecht. Und das erlaubt Dir, Software einzusetzen, die du gekauft hast, und verbietet Dir, Software einzusetzen, die Du nicht gekauft hast. Da kann ich keine Lücke im Gesetz erkennen.
Solange MS sagt, Vista-32-SB und Vista-64-SB seien zwei verschiedene Produkte, solange sind sie es auch. Sie werden auf zwei verschiedenen DVDs vertrieben, die 64 läuft überhauptnicht auf älteren rein-32bit-Systemen etc.
WENN MS sagt, es ist ok, dann ists auch ok. Ein Urheber hat immer das Recht, dir zusätzliche Rechte einzuräumen. Wenn MS sagt, ne ne, wer SB kauft, hat nur genau die Version, die er gekauft hat, dann ist das allerdings auch so.
T
tok_tok
Gast
schoenfelder schrieb:Und zu deiner Frage woher du wissen sollst für welche Version dein Key ist... ganz einfach: Dein Key ist für die Version die auf deiner DVD gespeichert ist und für keine andere sonst. Eine weitergehende Kennzeichnung ist somit überflüssig.
Uhh ja, und deine Adresse, Fotos, Bankdaten und andere Kennwörter auch! Wie war das nochmal, die NSA half bei der Entwicklung...
Mann Leute, die Frage wurde doch schon beantwortet, entweder machen oder sein lassen!
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