Haudrauff schrieb:
Ich verstehe deine Sorge, DAU II. Aber deine Argumentationen solltest du verbessern oder besser durchdenken.
OK, ich gebe zu das Beipiel (Einkaufen) war etwas schwach,
bei unserem Discounter Real schlägt übrigens fast ständig so ein Scanner Alarm, die Fehlerquote dürfte dort bei ca. 90% liegen .... aber vieles ist offensichtlich auch
eine Frage der Gewöhnung, nicht wahr.
Beim Kfz-Kennzeichen-Scanning wird die Erkennungsrate auch nie 100% betragen. Die Rate dürfte bei etwas über 90%. liegen. Die Lesefehler haben ihre Ursachen z.B. der Verschmutzung der Kennzeichen oder optischen Täuschungen durch unerwünschte Lichteffekte, z.B. bei Nässe oder starker Sonneneinstrahlung. Fehler wird man nie vollständig beseitigten können und es kommt zu einer unberechtigten Verdächtigung.
Die schweren Jungs und bösen Buben werden sich gewiß darauf einstellen, fälschungssichere Kennzeichen gibt es übrigens nicht.
Auch ist der "Fahndungsbestand” ist bisher nicht klar definiert und kann um
jeden erdenklichen Fahndungsbestand erweitert werden! Es kann also nach allem Möglichen gesucht werden.
Das Kfz-Kennzeichen-Scanning ist eine sog. anlassunabhängige Maßnahme; sie trifft einen Betroffenen, ohne dass er hierfür ein Anlass gegeben hätte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Rechtsprechung mehrfach klargestellt, dass eine Datenverarbeitung auf Grund eines "bloßen Betriebsverdachts”, "ins Blaue hinein” und "auf Vorrat” mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Klar,
wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten, aber ein übler Nachgeschmack bleibt, es ist so als ob der Big Brother ständig zusieht und das Autofahren in einem "freien Land" stelle ich mir irgendwie anders vor.
Manche mögen mich für kleinlich halten, aber ich denke ich habe ein Recht darauf, mich unbeobachtet in der Öffentlichkeit bzw. im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen und zum Glück ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.