Turrican101 schrieb:
... Werk in Ultramarin erstellen. Da kommt dann auch kein Yves Klein an ...
Ich vermute zwar aufgrund deines Beispiels, dass dir der Inhalt des nächsten Abschnitts bereits bekannt ist. Aber für alle andern:
Der Künstler Yves Klein [1928 - 1962] hat sich "seine" besondere Spielart von Ultramarin schon 1960 schützen lassen (mehr dazu in einem auf Französisch und Englisch vorliegenden
Artikel von wikipedia). Er hat die Farbe zusammen mit einem französischen Farbhersteller entwickelt. Noch heute ist die Verwendung der Bezeichnung Yves-Klein-Blau lizenzpflichtig.
Interessantes Detail, das zur KI-Diskussion zurückführt: Schaut man sich in einer Suchmaschine Bilder mit dem Yves-Klein-Blau an, zeigen sie unterschiedliche Abstufungen von Ultramarin. Wikipedia englisch ist beispielsweise [auf meinem Monitor] heller als Wikipedia französisch
Daraus scheint mE hervorzugehen, dass eine Elektronische Reproduktion kaum oder gar nicht nachzuweisen wäre.
Anders bei direkter Verwendung der Farbe: Weil die chemische Zusammensetzung bekannt und patentrechtlich geschützt ist, kann die Reproduktion nötigenfalls spektroskopisch (oder mit andern geeigneten Analysemethoden) nachgewiesen werden.
Um den Bogen gedanklich abzurunden: Bei den Suno-"Nachkomposititionen" ist die Kopie auch in der Notation nachweisbar. Es braucht dazu keine hochwissenschaftlichen Untersuchungsinstrumente; es reicht, sich die
Notenschriften der Originale und der Suno-Kopien anzuschauen (dort als "Leadsheets" bezeichnet und als PDF abrufbar).
Ob mit oder ohne Kenntisse im Notenlesen: Man wird bei "Big in Japan" lange nach Unterschieden suchen müssen. Dochdoch, es gibt sie: Der erste gesungene Ton in Takt 14 ist durch die KI einen Ton höher geworden. Soll ja niemand sagen können, sowas sei nicht kreativ ....