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News Kim Dotcom: Auslieferung des Megaupload-Gründers wird verhandelt
- Ersteller Daniel
- Erstellt am
- Zur News: Kim Dotcom: Auslieferung des Megaupload-Gründers wird verhandelt
hotzenplot
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Droitteur schrieb:Dass da nichts von "Download" steht, ist unschädlich; es geht ums "Vervielfältigen". Ein Download ist eine Vervielfältigungshandlung - oder was meinst du, was das sonst bedeutet?^^
wie kann ein downloader was vervielfältigen, wenn er nicht das orginal hat? garnicht, der uploader vervielfältigt es
Beim Download wird die Sache vervielfältigt, das ist doch ein offensichtlicher Fakt? Aus Eins mach Zwei. Wie er das ohne "Original" macht? *Klick Klick*^^ Und was ist schon ein Original.. und was bedeutet schon "haben". Der Downloader "hat" offenbar den notwendigen Zugriff.
Cool Master
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Noch wird niemand verurteilt. Dies würde erst bei einem richtigen Verfahrn der Fall sein. Aktuell wird nur über eine auslieferung verhandelt. Dort kann man zwar auch verurteilt werden aber da lautet das Urteil Ja oder Nein.olala schrieb:Wer glaubt, dass Kim Dotcom verurteilt wird?
olala schrieb:Wer glaubt, dass Kim Dotcom wirklich ausgeliefert wird?
Ich hoffe es nicht aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß. Er hat halt schon etwas auf dem Kerbholz und ich hoffe, dass ihm das nicht zu Lasten gelegt wird.
olala schrieb:Kann man das prozentual abschätzen?
50/50 Es ist alles offen.
hotzenplot
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@ Droitteur
aus eins und eins macht 2 und basta, da ist wieder die schrödderchens Mentalität
das beim download vervielfältigt wird ist nicht aussage des § 106. denn die aussage ist dort wer es vervielfältigt. und das macht der uploader .
aus eins und eins macht 2 und basta, da ist wieder die schrödderchens Mentalität
das beim download vervielfältigt wird ist nicht aussage des § 106. denn die aussage ist dort wer es vervielfältigt. und das macht der uploader .
Tomislav2007
Admiral
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Hallo Herr Rechtsanwalt
Grüße Tomi
Ich habe nie geschrieben das es rechtlich das gleiche ist, ich habe geschrieben das es für mich das gleiche ist und damit meine ich das ich die beiden Straftaten für gleichwertig aber nicht für gleichartig halte.hotzenplot schrieb:zum glück bist du weder Gesetzgeber noch richter
Ich habe nie etwas von Kreitkartenbetrug geschrieben, ich schrieb "Ein Konto online plündern", also ein Konto hacken, übernehmen.hotzenplot schrieb:und im übrigen dein Beispiel mit dem online Konto plündern fällt nicht unter Diebstahl, sondern in Richtung kreditkartenbetrug
Grüße Tomi
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hotzenplot
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Tomislav2007 schrieb:Ich habe nie geschrieben das es rechtlich das gleiche ist, ich habe geschrieben das es für mich das gleiche ist und damit meine ich das ich die beiden Straftaten für gleichwertig aber nicht für gleichartig halte.
lesen kann ich und ich habe dir darauf geantwortet, das zum glück nicht du die rechtssprechung machst, sondern leute die davon Ahnung haben
Ich habe nie etwas von Kreitkartenbetrug geschrieben, ich schrieb "Ein Konto online plündern", also ein Konto hacken, übernehmen.
Grüße Tomi
auch hier wieder, lesen kann ich und du hast geschrieben das Ein Konto online plündern = Diebstahl, weil du ja der Meinung bist, das sei das gleiche. und ich habe dich nur darauf hingewiesen das dies unter betrug/kreditkartenbetrug fällt.
nicht mehr und nicht weniger
olala schrieb:Um mal auf den eigentlichen Konsenz zurückzukommen.
Wer glaubt, dass Kim Dotcom verurteilt wird?
Kann man das prozentual abschätzen?
Wenn er ausgeliefert wird, wird er zu 98% verurteilt. Und das gerechtermassen.
Zu demjenigen, der auf meinen Einwand mit Ri 2001/29 geantwortet hat: Nochmal lesen und dann bitte nicht nur Wikipedia, sondern auch die dazugehörige Genese. Es geht hier um die Definitionmasse geistiger Werke.
Jedem anderen hier kann ich nur "Viel Spaß" wünschen bei dem Versuch, sich vor Gericht mit der Argumentation "das ist ja nicht beweglich, ergo kein Diebstahl" oder noch lächerlicher "ich habe ja nichts entwendet, der Geschädigte hat ja noch das Original" oder "hätte ich sowieso nicht gekauft, also ist kein Schaden entstanden" zu verteidigen...
Dann bitte eine PM an mich. Ich kann da im Zweifelsfall als Mediator agieren.
So, ich gehe dann morgen auch mal Schwarzfahrer und versuche es im Zweifelsfall mit dieser "Logik": Habs ja nicht weggenommen... Hätte es ohnehin nicht bezahlen können, daher ist kein Schaden entstanden...
Mann, der ist echt dreist-gut. SO kommt man prima auf Kosten anderer durchs Leben schmarotzt
Zuletzt bearbeitet:
Und ich dachte, dass inzwischen jedem klar ist, wie egal die Bezeichnung "Diebstahl" ist 0.0 Das ist hier, als würde jemand behaupten, eine Bank sei nicht zum sitzen, sondern zum Geldverwalten da 0o Nur dass hier auch noch zusätzlich übergangen wird, dass "Diebstahl" nun mal schon "vergeben" ist; deswegen muss man aber nichts dagegen haben, wenn man Urheberrechtsverletzungen trotzdem Diebstahl nennt. Ist doch völlig wurst; und allein ist man damit auch nicht. Gleichwohl ist jemand, der darauf besteht, dass "Diebstahl" begrifflich nicht völlig passt, nicht gleich jemand, der meint, dass es dann auch nicht strafbar wäre 0o
So verbohrt wie hier muss doch trotzdem niemand werden, dass er sich gar nicht mehr für die Hintergründe der Kommunikationsschwierigkeiten interessiert, sondern sich wenig berechtigt ins Fäustchen lacht.
@hotzenplotz:
Der Uploader mag ebenso Vervielfältigungshandlungen begehen; der Downloader tut es aber in jedem Fall auch. Warum bist du denn so vehement dagegen?
So verbohrt wie hier muss doch trotzdem niemand werden, dass er sich gar nicht mehr für die Hintergründe der Kommunikationsschwierigkeiten interessiert, sondern sich wenig berechtigt ins Fäustchen lacht.
Ergänzung ()
@hotzenplotz:
Der Uploader mag ebenso Vervielfältigungshandlungen begehen; der Downloader tut es aber in jedem Fall auch. Warum bist du denn so vehement dagegen?
hotzenplot
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Natanae schrieb:So, ich gehe dann morgen auch mal Schwarzfahrer und versuche es im Zweifelsfall mit dieser "Logik": Habs ja nicht weggenommen... Hätte es ohnehin nicht bezahlen können, daher ist kein Schaden entstanden...
Mann, der ist echt dreist-gut. SO kommt man prima auf Kosten anderer durchs Leben schmarotzt
und ich wünsch dir viel spass dabei, das du ein richter findest , der dich deswegen wegen Diebstahl verurteilt
wenn dann wegen Erschleichen von Leistungen und da es unter betrug fällt, ist ein anderes strafmass
wiegesagt es ging garnicht darum ob download richtig oder falsch, es ging um falsche Behauptungen
@ Droitteur
ob semantische Spitzfindigkeit oder nicht, es spielt schon eine wichtige rolle.
bestes Beispiel ist mord und das delikt totschlag. das Ergebnis ( ein toter mehr ) ist zwar das selbe, aber das delikt ebend nicht
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man schon so an Begriffen hängt, dann ist es auch kein Erschleichen von Leistungen und auch kein Betrug. Und eine Leistungserschleichung und ein Betrug sind ebenfalls wieder zwei verschiedene Dinge, darum gibt es ja diese beiden Dinge gesondert. Und dass es wiederum Gemeinsamkeiten zwischen Betrug und Diebstahl gibt, hat auch die Gesetzgeberin erkannt; war sicher nicht schwer, es handelt sich schlicht und ergreifend um Vermögensdelikte. Und Straftaten bzgl geistigen Eigentums, die hier diskutiert werden, lassen sich sauber unter den Begriff Urherberrechtsverletzungen fassen, wenn man das unbedingt will. Und selbst da gibt es wieder Unterschiede zB zwischen dem Download eines Musikstücks oder eines Computerprogramms - Letzteres wird etwa nicht von § 106 I UrhG erfasst.
......wenn man denn wirklich so pedantisch sein will.
......wenn man denn wirklich so pedantisch sein will.
hotzenplot schrieb:wenn dann wegen Erschleichen von Leistungen und da es unter betrug fällt, ist ein anderes strafmass
Das Erschleichen von Leistungen setzt im Allgemeinen Verhandlungen voraus, die unter Vorgabe falscher Angaben geführt werden. Da es beim Raubkopien (Downloaden) aber in keiner Form zu einer Kommunikation und Verhandlungen mit dem Urheber kommt, ist dieser deiner Vergleiche ein TOTALAUSFALL.
hotzenplot
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Natanae schrieb:Das Erschleichen von Leistungen setzt im Allgemeinen Verhandlungen voraus, die unter Vorgabe falscher Angaben geführt werden. .
§ 265a
Erschleichen von Leistungen
.
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html
so so setzt im Allgemeinen Verhandlungen voraus, die unter Vorgabe falscher Angaben geführt werden
soviel zum Thema TOTALAUSFALL
Erschleichen von Leistungen ist etwas völlig anderes. Ginge es tatsächlich um etwas in der Richtung, wie du, Natanae, es beschreibst, fiele es dann wirklich unter Betrug.
Wieder unbedingt meine Standardbemerkung dazu^^: Entweder man nimmt die Vergleiche locker oder eben nicht; aber dann jeweils bitte richtig Mir selbst ist es wurst, ich finde alle von euch ok; aber die Inkonsistenz ist schon überragend^^
Wieder unbedingt meine Standardbemerkung dazu^^: Entweder man nimmt die Vergleiche locker oder eben nicht; aber dann jeweils bitte richtig Mir selbst ist es wurst, ich finde alle von euch ok; aber die Inkonsistenz ist schon überragend^^
hotzenplot
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in welchen abschnitt ist Erschleichung.. ? richtig " 22. Abschnitt - Betrug und Untreue "
WhiteShark
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Dann fassen wir mal zusammen das Diebstahl, Erschleichen von Leistungen und Urheberrechtsverletzungen unterschiedliche Sachen sind, aber alle Ähnlichkeiten haben.
Tomislav2007
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Hallo
Mopelchen gehört dafür das er seine Plattform nicht besser kontrolliert und illegales gelöscht hat bestraft, zumindest als Mittäter, Mitwisser, Begünstiger oder was auch immer.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich gehe auch davon aus das er wußte was er macht, deswegen kann man nicht sagen das beschlagnahmte Geld gehört Ihm, weil dieses Geld zumindest zum Teil illegal verdient wurde.
Ein Drogendealer darf sein Geld genau so wenig behalten wie der Dieb seine Beute, warum sollte Mopelchen sein illegal verdientes Geld behalten dürfen ?
Solange die Frage, wie viel des Geldes legal und wie viel illegal erwirtschaftet wurde, nicht eindeutig geklärt ist finde ich die Beschlagnahmung des gesamten Geldes angebracht.
Grüße Tomi
Genau so sehe ich das auch, es ist völlig egal ob man eine DVD klaut oder einen illegalen Download macht, in beiden Fällen nimmt man sich etwas ohne zu bezahlen und bereichert sich.WhiteShark schrieb:aber alle Ähnlichkeiten haben.
Mopelchen gehört dafür das er seine Plattform nicht besser kontrolliert und illegales gelöscht hat bestraft, zumindest als Mittäter, Mitwisser, Begünstiger oder was auch immer.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ich gehe auch davon aus das er wußte was er macht, deswegen kann man nicht sagen das beschlagnahmte Geld gehört Ihm, weil dieses Geld zumindest zum Teil illegal verdient wurde.
Ein Drogendealer darf sein Geld genau so wenig behalten wie der Dieb seine Beute, warum sollte Mopelchen sein illegal verdientes Geld behalten dürfen ?
Solange die Frage, wie viel des Geldes legal und wie viel illegal erwirtschaftet wurde, nicht eindeutig geklärt ist finde ich die Beschlagnahmung des gesamten Geldes angebracht.
Grüße Tomi
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Cool Master
Fleet Admiral
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Tomislav2007 schrieb:Mopelchen gehört dafür das er seine Plattform nicht besser kontrolliert und illegales gelöscht hat bestraft, zumindest als Mittäter, Mitwisser, Begünstiger oder was auch immer.
Was soll er denn noch machen? Er hat den Content Inhabern DIREKTEN LÖSCHZUGRIFF gegeben. Wie ist das bitte nicht etwas machen?