Cool Master
Fleet Admiral
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Tomislav2007 schrieb:Hallo
Für mich ist ein illegaler Download eines Films/Spiels das gleiche wie der Diebstahl einer DVD/BluRay und bei Diebstahl zählt die Ausrede "Ich hätte mir den Film oder das Spiel nie gekauft." auch nicht.
hotzenplot schrieb:seit wann ist digitales gut eine bewegliche Sache? seit wann kann man digitales gut jemanden wegnehmen?
und im übrigen dein Beispiel mit dem online Konto plündern fällt nicht unter Diebstahl, sondern in Richtung kreditkartenbetrug
Natanae schrieb:Seit der Urheberrechtsnovelle, zweiter Korb.
Gruß,
ein Content-Schaffende a.k.a.: Sklave für die Extrem-Downloader
bis dahin ist es nicht ermüdend, sondern einfach eine rechtliche GrauzoneTheManneken schrieb:Hier müssen die Gesetzgeber endlich mal Paragraphen erlassen, der das genau regelt. Bis dahin ist es auch einfach nur ermüdend, immer und immer wieder die gleichen zitierten Paragraphen zu Diebstahl und Raub von einigen Besserwissern vorgesetzt zu bekommen.
erstmal ist Diebstahl an sich eindeutig ein nicht-kaufSowohl Diebstahl als auch illegaler Download können beide als Nicht-Kauf gewertet werden
und das bedeutet nunmal, dass jemand für die Produktion kein Geld erhalten hat, obwohl es von dem Verursacher genutzt wird. In dem Sinne ist der illegale Download im Prinzip dasselbe wie der Diebstahl..
WhiteShark schrieb:Diebstahl ist an sich genau definiert. Da muss es keine neuen Paragraphen geben. Der illegale Download ist eine Straftat, aber eben eine völlig andere als der Diebstahl.
Es ist eher mit dem erschleichen einer Dienstleistung als mit Diebstahl vergleichbar (was eine Form des Betrugs ist).
WhiteShark schrieb:Erstmal muss ein bloßer Download von der Staatsanwaltschaft erkannt werden. Da diese nicht an die Logs der Cloud-Anbieter kommen, schon mal schwierig..
Zudem wird selbst die Verbreitung von der Staatsanwaltschaft idr wegen Nichtigkeit eingestellt.
richtig, aber es ist nicht eindeutig geregelt, das ein download von einer rechtswidrig hergestellten und öffentlich zugänglich gemachte digitalen guts ein Diebstahl istBtw hab ich gesagt das Diebstahl eindeutig geregelt ist.
Es ist auch so eine Straftat, aber halt zu gering um verfolgt zu werden.hotzenplot schrieb:richtig, weil es keine Straftat ist, also geben sie es weiter und es geht zivilrechtlich weiter
nur wenn es um gewerblichen verstoss gegen das urhg geht, ist es eine Straftat und Staatsanwaltschaft klagt strafrechtlich an ( siehe Kino.to )
Es ist eindeutig geregelt ob der Download ein Diebstahl ist. Es ist kein Diebstahl, denn Diebstahl ist eindeutig definiert.richtig, aber es ist nicht eindeutig geregelt, das ein download von einer rechtswidrig hergestellten und öffentlich zugänglich gemachte digitalen guts ein Diebstahl ist
hotzenplot schrieb:welcher § im aktuellen UrhG sagt das 1. digitales gut eine bewegliche Sache ist und 2. welcher § besagt das man digitales gut stehlen kann?
mir ist kein § bekannt, da du aber der Meinung bist das dies so sei, ist es für dich ein leichtes mir den § zu nennen
wenn du jetzt aber § 53 meinst , dann sei gesagt da steht kein wort von diebstahl
Droitteur schrieb:Nur nebenbei, warum Diebstahl ganz simpel ausscheidet: ein solcher ist dem Wortlaut nach nur an beweglichen Sachen möglich. Sachen im Sinne des § 242 I BGB sind nur körperliche Gegenstände. Geistiges Eigentum ist keine Sache - kein Diebstahl.
Snooty schrieb:Wieso sollte er Geld, das er illegal erwirtschaftet hat, zur freien Verfügung haben?
Muss er sich eben günstigere Anwälte nehmen.
WhiteShark schrieb:
WhiteShark schrieb:In der Richtlinie 2001/29/EG steht nichts von Diebstahl.
Btw um kurz zur Strafverfolgung und Einstellung wegen Geringfügigkeit zurückzukommen:
Wenn ich einen Schokoriegel im Wert von 1€ klaue, dann kann das auch bei der Staatsanwaltschaft landen, wird aber wegen Geringfügigkeit eingestellt. Möglich ist auch eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe.