Der Vergleich mit Sachgütern funktioniert einfach nicht, bitte nur Vergleichbares vergleichen. Bei dem Klau einer DVD wird ja auch eine Sache entwendet, die nicht mehr zum Verkauf für eine andere Person dann bereit steht. Dies ist beim Download aber nicht der Fall.Muss man bei einem Diebstahl beweisen das sich derjenige ohne den Diebstahl die DVD/BluRay gekauft hätte ?
Bei einem Klau musst du als Geschädigter aber im Grunde immer dein Schaden beziffern können, alles andere wäre lächerlich. Denn dann könnte ich ja auch argumentieren, ich wollte mit dem Rad was der Dieb mir geklaut hat zum Poker spielen, und hätte da den Pott gewonnen mit 1Mio drin. Also sind jetzt 1Mio Schaden enstanden.
Es ist unrealistisch 0euro anzusetzen. Aber genauso unrealistisch ist es eben auch den vollen Preis der Kinokarte oder der Bluray anzusetzen als "Schaden". 1000 Downloader sind eben nicht 1000 Kinogänger weniger, falls doch so beweise mir das bitte.
Netflix und co ist schonmal nen Schritt in die richtige Richtung, aber auch da noch lange net perfekt. Qualität reicht net an Bluray heran. Filme/Serien verschwinden wenn irgendwelche Lizenzverträge auslaufen... Bei einzelnen Filmen zum virtuellen ausleihen oft völlig unangemessene Preise, wenn selbst die Videothek in der Stadt billiger sein kann stimmt irgendwo die Preispolitik nicht. Klar ist zwar net so bequem, dafür ist Bild und Ton aber wiederum besser...
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