@nebulein
Ja sicherlich, da hast du Recht, es steht eben vieles in einem unmittelbaren Zusammenhang.
Die Frage ist, kann ich einen AN zwingen eine Arbeit aufzunehmen?
Auf der einen Seite müssen Menschen für derartiges Löhne arbeiten gehen, andere wollen es.
Der AN hat doch manchmal gar keine andere Wahl, um den schlecht bezahlten Job anzunehmen.
Ich stelle mir oft die Frage, welche Jobs - werden für welche Mensch Angeboten.
Aus meiner Sicht werden nicht selten arbeitswillige Menschen bewusst im Lohn gedrückt.
Weil man als AG weiß, er will und wird das wahrscheinlich auch für einen geringen Lohn tun.
Warum sind viele wohl für einen Mindestlohn... von 8,50€?
Soweit mir bekannt, bekommt man ab 8,50€ auf 160h und alleinlebende keine ALG2 mehr.
In wieweit spielt dann eigentlich die Wohnung eine Rolle, muss diese auch nach ALG2 angemessen sein, obwohl ich einen Vollzeit, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz habe?
Die 8,50€ bedeuten auf Vollzeit = 160h = 1360€ Brutto, ergibt nach LSK I = 1015€ Netto.
Ist das in irgendeiner Form zuviel für eine Fachkraft und 160h Arbeit im Monat?
Für das Beispiel, fallen dann für den AN Steuern- und Sozialabgaben in Höhe von rund 340€ an.
Hinzu kommen die Sozialabgaben für den Arbeitgeber, rund 260€, in Summe also rund 600€.
Das wäre für den Berufseinsteigen doch eine Option... Mindestlohn, mehr als-wie H4 und die Option mehr Geld über die Zeit - zu bekommen.
Nur mal am Rande, der Tarifverträge der Zeitarbeit sehen in folgendes vor.
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Entgeltgruppe 3
Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können auch durch mehrjährige Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden. ALSO: Jungfacharbeiter oder Quereinsteiger mit Berufserfahrung
Entgelttabelle Ost / Stundensatz / Zulage > 9 Monate / Zulage > 12 Monate
8,93€ / 9,07€ / 9,20€
Entgelttabelle West / Stundensatz / Zulage > 9 Monate / Zulage > 12 Monate
10,22€ / 10,37€ / 10,52€
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Entgeltgruppe 1
Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern oder Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern.
(Also Arbeiten die jeder machen könnte, Hilfsarbeiter, gering Qualifizierte, Mini-Jobber...)
Entgelttabelle Ost / Stundensatz / Zulage > 9 Monate / Zulage > 12 Monate
7,50€ / 7,61€ / 7,73€
Entgelttabelle West / Stundensatz / Zulage > 9 Monate / Zulage > 12 Monate
8,19€ / 8,31€ / 8,44€
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Wenn es schon einen tariflich gebundenen Mindestlohen gibt (Für geringqualifizierte Menschen und entsprechende Arbeiten), weiß ich nicht - warum Minijobber keine (mindestens) 7,50€/h bekommen soll?
Oder... zu einem Minijob, gehören auch Miniarbeitszeiten, also 60h max im Monat für 450€.
Dem AN wäre also theoretisch 2 Minijobs / Monat möglich = 120h = 900€
Eine Kassiererin, Friseure mit Ausbildung fällt im übrigen sicherlich nicht in EG 1...
Ein Mindestlohn im Friseurbereich, kann nur durch eine kollektive Preiserhöhung funktionieren.
Und einige Unternehmer finde das nicht schlecht, sie finden nämlich zunehmend keine Lehrlinge mehr, die für 200€ Lehrlingsgehalt und ein Einstiegsgehalt von unter 800€ diesen Job (Ost) machen möchten.
Wenn das Friseurhandwerk so unlukrativ für ein Unternehmer ist, frage ich mich, warum die Anzahl der Friseurbetriebe seit 2002 bis heute ständig steigt... bis 2012 / + circa 15200.
Fu Manchu schrieb:
Aufwendungen (z.B. Lohnkosten) - Erträge (z.B. zahlungswirksamer Umsatzerlös)
Ist ein Faktor der Aufwendung größer, dass Endergebnis minus der Erträge immer noch sehr positiv, ist eine Lohnerhöhung tragbar? Auch kann ich für eine indirekte Berechnung den Überschuss (nach Steuer!) als Ausgangsgröße heranziehen...
Den Cash Flow kann man erkennen in dem man Aufwendungen - Erträge ermittelt.
Gewinn ist definiert als Differenz zwischen Ertrag und Aufwand...