Kommunikationstechnik – eine (zu) gefährliche Ablenkung im Auto?

DerOlf schrieb:
Hätte ich dir eine genaue Definition von "kurz vor" geben müssen, Daaron?
Damit meinte ich nicht gestern, auch nicht vor 2-3 Minuten, ich dachte da eher an 5-10 SEKUNDEN (maximal).
Also wenn ich 11s vor nem Crash das Handy abschalte ist alles in Ordnung... Juristisch relevant ist einfach nur: Warst du abgelenkt? Hast du gegen die StVO verstoßen?

Und hier braucht es keine härteren REGELN, lediglich einerseits härtere Strafen, andererseits auch konsequenteres Durchgreifen.

Das Kaputteste, was ich mit unseren geschätzten Ordnungshütern erlebt hab, war in Berlin... Ihr kennt doch sicher die großen Mannschaftswagen. Na jedenfalls gurkt so n Mannschaftswagen mit Blaulicht durch ne enge Straße, stellt sich in die 2. Reihe, schaltet Blaulicht aus und die ganze Rotte rückt entspannt in den Dönerladen ein.
Variante 2, wo mal einer ne Aussage aufnehmen musste... 2-Finger-Suchsystem und das Word bestand dann nur aus roten Wellen....
 
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Onkelhitman schrieb:
Und so selber einen Unfall als Geisterfahrer oder Fußgängertöter begehen? Situationsbedingt.

Natürlich kommt das auf die konkrete Situation an (ist das nicht immer so), und ich meinte in diesem Fall auch eher Onkelhitman zufuß (z.B. beim Einkaufen, aufm Weg zum Auto).

Es kann auch ein Fußgänger über den Zebrastreifen gehen, dann kehrt machen und auf die andere Seite. Natürlich warte ich solange bis er aus meinem Gefahrenbereich raus ist und geb dann Gas.

Find ich gut (dein Verhalten). Auch Fussgänger sind nicht immer ganz frisch unterwegs.

Polizisten, die Verkehrssünder freundlich grüßen, habe ich in meinem Leben noch nicht viele gesehen, aber ich bin auch ein bisschen lokaler unterwegs (nehme höchstens mal mit dem Fahrad am Verkehr teil, aber auch da geht mein persönliches Risiko zu einem großen Teil von Autofahrern aus, die eigentlich besser noch im Bett liegen sollten). Allerdings weiß ich auch, dass man als Polizist ungeschoren rotzbesoffen an einer Polizeikontrolle vorbeikommen kann, wenn man den Kollegen die richtigen Zeichen sendet (hat mir sogar ein Polizist erzählt).
Über die Unzulänglichkeiten der Polizei will ich ganz sicher als letztes Streiten, daher habe ich diesbezügliche kommentare auch nicht weiter bearbeitet. Muss aber wohl irgendwie sein, denn natürlich finde ich das auch nicht korrekt, wenn die lieben Ordnungshüter ein ums andere Mal einfach zusehen, oder gar wegsehen.

Das ist bei Verkehrskontrollen genau so blödsinnig, wie bei Kneipenschlägereien oder Einbrüchen.
Bei den Beispielen von Daaron (über mir) konnte ich herzlich lachen, und bin mal froh, dass ich swas noch nicht habe erleben müssen. Ich hätte beim 2. Beispiel glatt nachgefragt, ob ich das Protokoll selbst tippen soll - das spart schließlich viel Zeit und Frust. Aber wahrscheinlich hätte ich dafür nen Rüffel kassiert - ist ja respektlos.

@Daaron
Nochmal zur Zeit, wenn du das Handy 11 Sekunden vor dem Unfall beiseite gelegt hast, hattest du mMn genug Zeit, dich wieder auf die Straße zu konzentrieren und einen Unfall zu vermeiden (hängt natürlich von der konkreten Situation und deinem fahrerischen Können ab).
Natürlich scheitert es eher an lachsen Kontrollen oder schlicht daran, dass die Polizisten ihre Pflichten scheinbar auch nicht wirklich kennen, oder sie eben nicht so ernst nehmen, wie sie sollten (bin kein Polizist, also kann ich das nicht wirklich beurteilen).
Ich habe nichts dagegen gesagt, dass konsequenter Durchgegriffen werden müsste, sondern lediglich überlegt, wie man es trotzdem unter Kontrolle bekommen könnte. Niemand zwingt die Leute, bei der Fahrt zu simsen - aber es zwingt sie eben auch nichts effizient dazu, es nicht zu tun. Die StVO ist eben doch nur Tinte auf Papier - solange man sich nicht erwischen lässt, bleibt das rechtich Folgenlos.

Wenn mir der NSA-Skandal eins gezeigt hat, dann, dass moderne Telekomunikationsgeräte eigentlich immer überwacht werden - mein Gedanke war dann, wieso sollte man diese Überwachung nicht auch zur Verkehrsicherheit nutzen - wo es doch schon geht und die Überwachung ohnehin nicht eingedämmt werden wird (damit sind die Staatsorgane ja ganz offensichtlich überfordert)?
Momentan bekommst du ne Strafe (vielleicht) wenn du mit Handy am Ohr fährst, aber wenn du dabei einen Unfall verursachst ist das Handy plötzlich irrelevant (mehr als das übliche Bußgeld passiert da auch nicht), und da ist mMn der Gesetzgeber gefragt. Denn, dass moderne Telekomunikation ein Risikofaktor ist, scheint in einigen Studien erwiesen - da sollte mMn drauf reagiert werden, gerade WEIL Telekomunikation ein Massenphänomen ist - genau wie Autos - und zusammen daraus eine gefährliche Mischung entstehen kann.
Natürlich hilft eine Freisprechanlage, aber dennoch sollte man seine Telekommunikationsgewohnheiten ein bisschen darauf abstimmen, welche Aufgaben man nebenbei noch meistern muss - gerade wenn es dabei doch auch um die eigene Sicherheit geht.
Leute, die am Steuer Headbangen, Luftgitarre oder -schlagzeug spielen, sollten auch "aus dem Verkehr gezogen werden", und da sind es dann tatsächlich staatliche Ordnungsorgane, die hier gefragt sind (genauer hinsehen und konsequent ahnden - OHNE Ausnahmen). Cholerischen Gewohnheitsfuchtlern sollte man u.U. vielleicht erst gar keinen Führerschein geben (auf solches Verhalten kann man ja testen).

Nicht zuletzt: Die meisten Autos haben Knautschzonen, Airbags, Fahrassistenzsysteme uvm. - Fussgänger, Fahrradfahrer (und Motorradfahrer) haben sowas eben nicht und trotzdem nehmen auch die am Straßenverkehr teil. Willst du denen das zu ihrem eigenen Schutz verbieten, nur weil PKW's und LKW's mit Abstand die sichersten (für ihre Insassen), aber auch die gefährlichsten (für alle anderen) Verkehrsteilnehmer sind?
Es gibt auch Studien, die eine korrelation zwischen Fahrunsicherheit und Fahrzeugsicherheit herstellen - je sicherer die Autos wurden, desto rücksichtsloser wurden offensichtlich die Fahrer, ihnen passiert ja nichts.
Glaub mir, einen BMW Isetta (mach hoch die Tür) fährst auch du ganz anders, als einen modernen M3, nämlich gaaaaaanz vorsichtig (denke ich jedenfalls).
 
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Die Lösung ist einfach, wird aber warscheindlich nicht kommen da es diejenigen schlechter stellen würde die mehr "Kaufkraft" haben, bzw mehr konsumieren.

Jedes Auto erfasst aktuell über Steuergeräte seine realen Werte wie Beschleunigun, Verzögerung, Lenkeinfachlag und alles andere. sogar welcher reifen zuerst geplatzt ist sieht man hinterher im protokoll.
die gefahrene Strecke wird auch gespeichert, also ist auch Fahrerflucht abgedeckt.

Aber es sind nunmal die Egomanen der Gesellschaft die Unfälle wegen Unaufmerksamkeit und fahlässiger Unaufmerksamkeit billigend in Kauf nehmen -und die kaufen numal die neuen Autos und die sind doch unsere Arbeitsplätze...

ich für meinen Teil halte es mit ner Dashcam und für die die nichtmal selbst gemerkt haben das sie mich gerade um ein Haar umgebracht haben (frau mit handy am ohr nimmt dir mit ~150 die Vorfahrt ohne zu merken das es kreuzenden Verkehr gab. Sonnenbrille auf)
ganz einfach mit körperlicher Züchtigung.

Das Klientel das im crémefarbenen Q8 mit Sonnenbrille rümfährt erreicht man nicht anders.

ernsthaft.
davor fahren, zum halten bringen und einfach ankündigen das wenn er/sie das nochmal mit dir macht, du ihr/sie aus dem Auto rausholst.

die meisten raffen dann erst wieder wo sie in der Nahrungskette stehen, solang sie in ihrem SUV sitzen sind die im "godmode"
 
DerOlf schrieb:
...aber ich bin auch ein bisschen lokaler unterwegs (nehme höchstens mal mit dem Fahrad am Verkehr teil, aber auch da geht mein persönliches Risiko zu einem großen Teil von Autofahrern aus, die eigentlich besser noch im Bett liegen sollten).
Ach, und die typischen Fahrrad-Studenten, deren Rad älter ist als sie selbst und nur sporadisch mal Bremsen & Licht funktionieren, die gibt es ja gar nicht... Ich fahr nur fast wöchentlich solche Idioten fast übern Haufen.

Wenn mir der NSA-Skandal eins gezeigt hat, dann, dass moderne Telekomunikationsgeräte eigentlich immer überwacht werden - mein Gedanke war dann, wieso sollte man diese Überwachung nicht auch zur Verkehrsicherheit nutzen - wo es doch schon geht und die Überwachung ohnehin nicht eingedämmt werden wird (damit sind die Staatsorgane ja ganz offensichtlich überfordert)?
Und jetzt beweise mal...
- welcher der Insassen das Telefon in der Hand hatte
- überhaupt einer der Insassen das Telefon in der Hand hatte...

Und außerdem: Jetzt erklär mal, wieso gegen die Persönlichkeitsrechte und somit gegen die Verfassung verstoßen hast... Wenn die NSA so etwas im Geheimen macht, ist das eine Sache. Wenns der BND macht und nicht erwischt wird, auch irrelevant. Aber wenn du strafrechtlich relevante Beweise mit offensichtlich verfassungswidrigen Mitteln besorgst...
Dabei is das in Deutschland sogar noch leichter, hier gibts kein "Fruit of the Poisonous Tree" - Gesetz...

Aber dir scheint immer noch nicht das Prinzip von BT-Ohrsteckern und voll-integrierten Freisprecheinrichtungen klar zu sein. Ich kann z.B. meinem Handy n Suchauftrag erteilen, ohne es dafür anzufassen. OK GOOGLE...

Momentan bekommst du ne Strafe (vielleicht) wenn du mit Handy am Ohr fährst, aber wenn du dabei einen Unfall verursachst ist das Handy plötzlich irrelevant (mehr als das übliche Bußgeld passiert da auch nicht)
Da liegst du falsch...

Glaub mir, einen BMW Isetta (mach hoch die Tür) fährst auch du ganz anders, als einen modernen M3, nämlich gaaaaaanz vorsichtig (denke ich jedenfalls).
Was du dir nicht alles denkst... Vielleicht solltest du mal n Führerschein machen um ansatzweise mitreden zu können.
Tatsächlich gibt es nur einen Grund, warum man einen Trabbi nicht so sportlich fährt wie z.B. n Civic: Er hat nicht genug PS dafür.

Es gibt keine Korrelation zwischen Sicherheit des Fahrzeugs und Sicherheit der Fahrweise.

Corto schrieb:
Jedes Auto erfasst aktuell über Steuergeräte seine realen Werte wie Beschleunigun, Verzögerung, Lenkeinfachlag und alles andere. sogar welcher reifen zuerst geplatzt ist sieht man hinterher im protokoll.
die gefahrene Strecke wird auch gespeichert, also ist auch Fahrerflucht abgedeckt.
Wenn du die Daten verwendest kriegste ne Verfassungsklage an die Backe, so einfach ist das. Unverletzlichkeit der Wohnung erstreckt sich auch auf den PKW.
 
OT: Manchmal hat man hier im PuG den Eindruck, manche Leute haben hier Erzfeinde und wollen nur aus Prinzip gegen diese mehr oder weniger agressiv argumentieren.

Mal sehen ob diese Dash Cams die in Mode kommen überhaupt zugelassen werden in Deutschland, prinzipiell filmt man ja dann permanent alle vor einem, was ja nicht unbedingt erlaubt ist.
Die Assistenzsysteme werden die meisten Probleme eh in Zukunft lösen. Die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten sinkt ja auch eher aus dem Grund, nicht weil die Leute heutzutage vorsichtiger fahren ;)

Aber wie immer gilt immernoch, wir sind freie Menschen, jeder muss für sich selbt entscheiden ob er beim Fahren an seinem Handy, Radio, Zeitung oder Freundin rumfummelt ;)
 
Slobad schrieb:
Mal sehen ob diese Dash Cams die in Mode kommen überhaupt zugelassen werden in Deutschland, prinzipiell filmt man ja dann permanent alle vor einem, was ja nicht unbedingt erlaubt ist.
Das kannst du direkt knicken. Die notwendige Dauer-Videoüberwachung von öffentlichen Räumen beißt sich hier mit der Verfassung.

Aber wie immer gilt immernoch, wir sind freie Menschen, jeder muss für sich selbt entscheiden ob er beim Fahren an seinem Handy, Radio, Zeitung oder Freundin rumfummelt ;)
Nicht wirklich. In einigen der Aspekte (z.B. Handy) ist die StVO sehr deutlich, andere sind implizit erfasst.
 
Wenn du die Daten verwendest kriegste ne Verfassungsklage an die Backe, so einfach ist das. Unverletzlichkeit der Wohnung erstreckt sich auch auf den PKW.

unverletzlichkeit der wohnung hat damit nix zu tun, ich darf dich ja auch mit der dashcam filmen sobald du am öffentlichen (nicht privat ;)) Verkehr teilnimmst.

Natürlich darf niemand einfach so deine Fahrzeugdaten auslesen - es geht doch nur darum das ich beweisen kann wer der Unfallverursacher war.
wenn meine daten keine Gefährdung zeigen, kann der Unfallgegner ja immernoch entscheiden ob er seine Daten auch offenlegt.

so müsste ich nicht mehr zahlen, nur weil im Cayenne 2 Tussis drin waren. Die waren sich einig, ich hätte an der Ampel zurückgesetzt.

Quasi eine umgedrehte elektronische autofessel, mit der ich im Zweifel meine Unschuld beweisen kann.
 
Daaron schrieb:
Vielleicht solltest du mal n' Führerschein machen um ansatzweise mitreden zu können.

Ok. so läuft der Hase.
Da muss ich mich wohl geschlagen geben ... denn dieses ultimative Kompetenzpapier besitze ich halt tatsächlich nicht.
 
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Na ja, du musst zugeben: Deine gesamten Ideen und Argumentationen sind vollkommen aus der Luft gegriffen, weil das Thema ansich weit außerhalb deines Erfahrungsschatzes liegt. Das wäre so, als würde ich hier über die Vor- und Nachteile von Pirn'schem Eisen für die Herstellung von Breitschwertern und Ritterrüstungen referrieren.
 
Nicht wirklich. In einigen der Aspekte (z.B. Handy) ist die StVO sehr deutlich, andere sind implizit erfasst.

Du bist so frei, dass du selbst entscheiden kannst ob du eine Ordnungswidrigkeit begehst oder nicht, bzw ob du etwas machst, was nicht explizit verboten ist, aber wovon du weißt es lenkt ab oder gefährdet den Verkehr.
Im Sinne von "ich sollte es nicht tun, aber es ist nicht verboten, also kann ich frei entscheiden was ich tue".

es geht doch nur darum das ich beweisen kann wer der Unfallverursacher war.
Du darfst auch im öffentlichen Raum nicht einfach Leute filmen. Wenn das nicht als Beweis zugelassen wird, bringt es dir gar nix vor Gericht ;) Also ich würde mich nicht darauf verlassen, bis das nicht mal gesetzlich/gerichtlich entschieden wurde.

so müsste ich nicht mehr zahlen, nur weil im Cayenne 2 Tussis drin waren. Die waren sich einig, ich hätte an der Ampel zurückgesetzt.
Anhang von Fotos des Unfallortes, Splittern, Beulen etc können Gutachter ziemlich gut und genau feststellen, wer wie wohin gefahren ist.
 
Tonntonno schrieb:
Welche Meinung habt ihr dazu oder welche Ideen?

Im Verkehr halte ich es gerne mit einem einfachen Grundsatz:

Wer schnell fahren will, der muss auch schnell lenken können.

Von daher finde ich irgendwelche Pauschalbestrafungen ohne das es einen Vorfall gab erst mal nicht gut. Was grundsätzlich helfen würde, ist eine entsprechende Bestrafung wenn etwas passiert. Sprich, wenn man einem hinten drauf fährt, weil man die Situation falsch eingeschätzt hat und sein Telefon in der Hand hatte, dann muss die Strafe höher ausfallen. Bevorzugt 1 Monat Fahrverbot.

Die Beweisführung stellt hier allerdings ein Problem dar.
 
Daaron schrieb:
Na ja, du musst zugeben: Deine gesamten Ideen und Argumentationen sind vollkommen aus der Luft gegriffen, weil das Thema ansich weit außerhalb deines Erfahrungsschatzes liegt.

Ja klar fehlt mir der Insideview. Aber ich bin regelmäßig gezwungen, zwischenzetlich am gleichen Straßenverkehr teilzunehmen, bloß eben ohne Auto. Ich habe Augen, und sehe daher, wie einige Autofahrer sich benehmen - nicht primär anderen Autofahrern gegenüber (da fehlt mir die Erfahrung, bzw. es sind eben nur "Sekundärerfahrungen" als Beifahrer, aber auch da hatte ich bisher oft das Gefühl, das es ganz schon grausig zugeht), sondern gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern (und da ich zu denen gehöre, habe ich hier auch ein bisschen Erfahrung).

Allerdings musst du eben auch zugeben, dass du als Autofahrer (der nach eigenen Angaben ohne nicht auskommt) in diesen Belangen u.U. nicht ganz neutral urteilst (ich als erklärter Anti-Autofahrer selbstverständlich auch nicht).

Natürlich kannst du auch über die Vorteile prin'schen Eisens referieren, wenn du dir die entsprechenden Informationen irgendwie besorgen konntest (habe ich jetzt auf die schnelle auch nicht versucht, schmiedehandwerkliche Materialkunde ist ja für dieses Thema auch herzlich egal).

Der Satz mit dem Führerschein klingt aber leider eher so, als wären Menschen ohne Führerschein deiner Meinung nach nicht ansatzweise in der Lage, sich irgendwelche Informationen zur Rechtslage (die mindestens scheiße umgesetzt wird), oder zum Straßenverkehr zu besorgen.
Und das ist einfach nur Mumpitz.

Autofahrer sind nicht die einzigen Verkehrsteilnehmer ... mMn sollte das daher auch nicht ausschließlich aus Perspektive der Autofahrer diskutiert werden, denn was dabei rumkommt, das kann man regelmäßig in den Empfehlungen des ADAC zu verkehrspolitischen Entscheidungen nachlesen.
Ich kann ja auch mal behaupten, du hättest keinen Plan, wie sich Zufußgehen oder Radfahren in deutschen Innenstädten anfühlt, aber das wäre eben der gleiche Blödsinn, wie deine pauschale Kompetenzverneinung wegen Führerscheinmangel.
 
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DerOlf schrieb:
Allerdings musst du eben auch zugeben, dass du als Autofahrer (der nach eigenen Angaben ohne nicht auskommt) in diesen Belangen u.U. nicht ganz neutral urteilst (ich als erklärter Anti-Autofahrer selbstverständlich auch nicht).
Ja, ich komme nicht ohne Auto aus. Ich pendle täglich auf ner Strecke, wo ÖPNV absolut unmöglich ist. Ja, ich bin da nicht vollkommen neutral... und trotzdem bin ich trotzdem für härteres Vorgehen gegen Handy-Verstöße.
Aber eben weil ich selbst fahre und auch für gewisse Situationen mal n Knopf im Ohr hatte kann ich dir eben sagen: Deinen Ideen mangelt es an Substanz. Um es mal auf die Spitze zu treiben: Warum sollte der Busfahrer dafür haften, dass Junior auf der letzten Bank ne SMS schreibt?

Der Satz mit dem Führerschein klingt aber leider eher so, als wären Menschen ohne Führerschein deiner Meinung nach nicht ansatzweise in der Lage, sich irgendwelche Informationen zur Rechtslage (die mindestens scheiße umgesetzt wird), oder zum Straßenverkehr zu besorgen.
Zumindest fehlt das praktische Wissen hinsichtlich dem, was wirklich ein Störfaktor ist und was nicht.

Autofahrer sind nicht die einzigen Verkehrsteilnehmer ... mMn sollte das daher auch nicht ausschließlich aus Perspektive der Autofahrer diskutiert werden..
Genau deshalb sollten Smartphone-Zombies auch an Schäden beteiligt werden, wenn sie vor lauter Whatsapp blind in den Verkehr laufen.
 
Slobad schrieb:
Du darfst auch im öffentlichen Raum nicht einfach Leute filmen.

lesen hilft.

es geht um den öffentlichen Straßenverkehr.
nicht öffentlicher raum.
und auch da darf ich das wenn du nur beiläufig im Bild bist und nicht der Grund der Aufnahme.

wenn du und ich auf der gleichen Straße fahren hab ich jedes Recht das zu filmen.

@olf
hör doch mit so albernen Dingen auf die die freiheitlichen Grundrechte tangieren.da hat daaron echt recht.
ich bin erwachsen und mehr als fähig zu entscheiden wann ich telefoniere und wann nicht.

führerschein braucht keiner zum diskutieren.
 
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@Corto
Natürlich müssen die freiheitlichen Grundrechte gewahrt bleiben - aber werden die tatsächlich verletzt, wenn nach einem Unfall und bei begründetem Verdacht (z.B. aufgrund einer Zeugenaussage), die Telekomunikationsdaten des Handys des FAHRERS in einem engen Zeitfenster (vllt. 5 min um den Unfallzeitpunkt) beim Anbieter abgefragt werden?
Wichtig sind mir dabei drei Dinge:

1. Begründeter Verdacht gegen einen bestimmten am Unfall beteiligten Fahrer.
2. Das Handy dieses Fahrers (und nur das).
3. Telekomunikationsdaten für einen stark begrenzten Zeitraum UM den Unfallzeitpunkt.

Das ganze dient nur der Klärung einer einzigen Frage: Hat einer der Unfallfahrer telefoniert, als er auf eine gefährliche Situation hätte reagieren müssen? Wenn du so willst geht es um eine möglichst genaue Rekonstruktion eines Unfallhergangs, und der Umstände, die zum Unfall geführt haben.

Es geht also nicht darum, ob irgendeiner im Auto mit dem Telefon runhantiert hat, es geht nur um den Fahrer und um sein privates/dienstliches Handy.

Wo schränkt dieses Vorgehen bitte freiheitliche Grundrechte ein?

Zu den anderen Vorschlägen habe ich direkt dazugeschrieben, dass ich nicht weiß, ob das technisch umsetzbar ist - ein einfaches "ist nicht umsetzbar weil ...", hätte da eigentlich gereicht.
Im Grunde war nur der 2. Vorschlag etwas ernster gemeint. Der Wegfall des Versicherungsschutzes war dabei als Anreiz gedacht, beim Fahren eben nicht ausdauernd am Telefon rumzufummeln.

Die Ausnahme der Freisprechanlage ist ohnehin gesetzlich verankert, würde also auch in diesem Fall greifen.
So in der art: Der Unfallfahrer hat zwar telefoniert, aber eben über eine Freisprechanlage, die seine Aufmerksamkeit nur minimal in Anspruch nimmt (wie z.B. die von Onkelhitman weiter oben kurz beschriebene).

Und NATÜRLICH wäre das keine Regelung, die nur auf Autofahrer angewendet werden dürfte. Der Whatsapp-Junkie der seine Beine gebrochen hat, weil er Display-Hypnotisiert auf die Fahrbahn gestolpert ist, hätte genauso keinen Versicherungsschutz wie der blindfahrende Whatsapp-Junkie, der sie ihm mit seinem Auto gebrochen hat.
Dabei sollte es ganz strikt keine Extrawurst geben - nichtmal für Richter, Diplomaten oder Polizeipräsidenten, ganz egal ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Auto.
 
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Oh ich hatte mich noch auf deine ersten Vorschläge a la "auto geht nicht wenn handy drin" bezogen... das wäre ja ein eingriff meine Freiheit.

Einen Loggingmechanismus auf freiwilliger Basis gerichtsverwertbar zu machen, ist ja auch mein Vorschlag.

also wenns kracht, und ich weis das ich es nicht war - leg ich einfach meine Blackbox vor und dann darf die Gegenseite gerne ihre herzeigen.

mir gehts da auch nicht ums handy an sich, ich kenne jemand der das auch mit Michshake und Zigaretten und Autoradio hinkriegt exakt 0% zu raffen...

ich finds halt nur langsam zum kotzen das wir im Weltraumzeitalter noch die Regel haben "wer auffährt ist immer schuld" . das würde die Straße viel sicherer machen wenn jeder WIRKLICH später sein Verhalten beweisen könnte.
 
Dass, diese Vorschläge zu extrem waren, haben mir Daaron und andere ja schon hinreichend zu verstehen gegeben. Sowas ist mumpitz - das sehe ich ein.

Noch ein Nachtrag zu den Versicherungen (ich stecke in der Materie wirklich nicht so drin, 'zeihung):
Bei Selbstverschulden ist die Kasko ja eh zu nichts verpflichtet - und daher ist der Anreiz aus meinem Vorschlag ja auch futsch (die genauen Klauseln kenne ich nicht, aber ich hoffe mal, ihr wisst was ich meine).

Als Alternative hätte ich anzubieten:
Einstufung des Fahrers als "Fahranfänger" (richtiger Begriff?). Der Unfall mit Handy in der Hand würde sich also massiv auf die Beiträge auswirken, unabhängig von der tatsächlichen Fahrerfahrung, Unfallfreiheit und was da sonst so mit reinspelt.

Der Unfallverursacher würde bei gelungener Beweisführung ab sofort den höchstmöglichen Beitrag zu seiner Kasko zahlen müssen (Herabstufung ist glaube ich bei Unfallbeteiligung sowieso Usus. Korrigiert mich, wenn ich mich da irre).
 
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Eine Regel "wer auffährt ist immer schuld" ist mir aus der StVO oder dem StVG gar nicht bekannt. Kannst Du mir, Corto, bitte mal den entsprechenden § zeigen?

Und zu dem Vorschlag Funkzellen- bzw. Handydaten nach Verkehrsunfällen auszuwerten: Ist die Debatte um die Möglichkeit gespeicherte Vorratsdaten schon bei Ordnungswidrigkeiten auszuwerten bereits in Vergessenheit geraten? Selbst wenn Straftaten wie fahrlässige Körperverletzung durch die Verursachung der Verkehrsunfalls verwirklicht wurden, habe ich doch starke Bedenken was die Verhältnismäßigkeit angeht.
 
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Diram:
jeder fahrer muss jederzeit anhalten können. wenn der prosche vor dir mit 100 ne vollbremsung macht ist das im Polo dahinter allerdings wunschdenken.
das ist mit "wer auffährt ist schuld" gemeint.

das eine FREIWILLIGE auswertung MEINER Fahrdaten Verfassungswidrig ist - ist unsinn.


@olf
also mir reichts eigentlich wenn die Schuld korrekt zugerechnet wird.

ein Fall aus meinem Reallife:

ich fahre eine enge Waldstrecke, 2 Autos passen aneinander vorbei. normalerweise.
mir kommt in etwa 100 metern ein Polo entgegen, nicht auf seiner Seite. etwa 50 meter vor mir merkt der Polo das ich ihm entgegenkomme, und lenkt ein, fängt an sich aufzuschaukeln und schlangenlinien zu fahren.

ende vom lied, ich konnte geradeso noch einen Einschlag in meine Beifahrerseite vermeiden, und sie hat nur noch meinen linken Spiegel abrasiert.

50/50 ausgegangen weil sie es nicht zugegeben hat und ich es nicht beweisen kann.

erst jemanden fast umbringen, und dann auch noch kackendreist lügen man wäre es nicht gewesen.

@diRAM
nochmal konkret, ich hätte der polizei meine Daten gezeigt, und hab ja eh ausgesagt das die tussi mir in schlangenlinien in die karre gefahren ist.

da hätte die gut Frau ja FREIWILLIG mit ihren Daten das Gegenteil beweisen können...
ich glaube aber die hätte das nicht gemacht und mir lieber den spiegel bezahlt.

so wäre alles richtig und gerecht geregelt.
 
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Nunja der Vollständigkeit halber sollte man aber sagen, dass - sofern nachweisbar - unbegründetes zu starkes Abbremsen (in deinem Beispiel des Porsches) ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wie das schlussendlich die Versicherungen sehen ist freilich ein ganz anderer Punkt. Wenn man allerdings immer ausreichend Sicherheitsabstand einkalkuliert, hat man meist auch genug Reaktionszeit rechtzeitig zu bremsen und/oder auszuweichen. Eine allgemeingültige Regel "wer auffährt ist schuld" kann ich daraus nicht ableiten. Aber gut, dass ist hier sowieso OT. ;)
 
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