News Landgericht Mannheim setzt Apple-Klage gegen Samsung aus

Madman1209 schrieb:
„Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“ ist jedes Handy, das konnte mein Nokia damals auch schon.
nein, ich kenne das Patent zwar nicht, gehe aber mal stark davon aus dass eine bestimmte Funktionsweise patentiert wurde und nicht die Verwaltung im allgemeinen. Samsung soll es ja bereits geändert haben, was auch wieder darauf schließen lässt dass von TouchWiz und nicht Android direkt dagegen verstoßen wird. Aber dafür müsste man sich mal das Patent genau anschauen.
 
Hatte der Europäische Gerichtshof nicht erst vor einer Woche oder so beschlossen, dass es nicht möglich ist, sich bloße Funktionalität zu patentieren, sondern nur konkrete Implementierungsmethoden schutzfähig sind?

Dann kann Apple sich das Patent das ja nur rein die Funktion des Gerätes beschreibt ja eigentlich abschminken. Schlimmstenfalls muss Samsung die Oberfläche der Foto-App ändern.

Es muss endlich mal wieder das Patentrecht zum einen reformiert werden, und zum Anderen muss bei den Patentämtern wieder stärker auf Trivialpatente und "prior art" geachtet werden und die Patente die diese Prüfung nicht bestehen gehören schlichtweg runderhaus abgelehnt.
 
Hi,

also bevor mir nochmal jemand vorwirft das Patent nicht zu kennen: Ladet euch doch einfach so wie ich es gemacht habe die Schutzschrift herunter, die im Artikel verlinkt ist und lest euch das Dokument durch. Schaut euch vor allem die Zeichnungen an... es geht scheinbar sehr wohl um absolut allgemeine Dinge (Fotos machen, Galerie anschauen, Fotos versenden, Bilder löschen etc).

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
Hi,

was ich bei solchen Klagen immer nicht verstehe: Warum immer nur gegen einzelne?

Das kann ich dir beantworten: Es gibt im dt. Recht keine Sammelklagen und deren "Pendants" (subj. und obj. Klagehäufung) wäre, wenn mehrere Kläger oder ein Beklagter mit mehreren Klagebegehren in ein sinnvolles Verfahren zusammengefasst werden können.

Insofern bleibt in DE nur die Variante, gegen jeden Einzelnen auch einzeln vorzugehen. Im Grund läufts so: du holst dir nen Titel gegen A und hälst diesen dem B vor die Nase. Wenn B nicht auf Prozesskosten steht, wird er sich dir fügen, alternativ den Prozess inkl der Kostenrisiken eingehen. Daher war erst Motorola dran und nun Samsung.

Zum Urteil: schön, dass das Urteil / der Prozess ausgesetzt/suspendiert wird bis zur Klärung des Pantents. Sind die von Apple wohl mal an einen Ausnahmerichter in Mannheim geraten. Und wieder einmal bestätigt sich, das man sich auf hoher See und vor Gericht in gottes Händen befindet.*

LG

*siehe auch: Schwab, Zivilprozessrecht, S.1 Rn.1 ! --> So wird auch eine Standardliteratur im Prozessrecht eingeleitet...
 
Solange man bei den Patentämtern alles Mögliche und jede Kleinigkeit patentieren kann wird sich an der Situation nichts Grundlegendes ändern. Jedes Unternehmen versucht so, durch den Missbrauch der Patentämter, seinen Konkurrenten zu schädigen und behindert damit auch die technische Entwicklung.
 
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