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Zuallererst mal: Irgendwie finde ich es der Hammer dass hier teilweise gemutmaßt wird, das Ding wäre gestohlen oder ich hätte das Teil vorsätzlich mit Mangel verkauft.
Gewährleistung habe ich nicht ausgeschlossen. Der Mangel war nicht vorhanden bevor ich es verschickt habe. Von dem Käufer habe ich Aber auch nichts mehr gehört.
Zuallererst mal: Irgendwie finde ich es der Hammer dass hier teilweise gemutmaßt wird, das Ding wäre gestohlen oder ich hätte das Teil vorsätzlich mit Mangel verkauft.
Gewährleistung habe ich nicht ausgeschlossen. Der Mangel war nicht vorhanden bevor ich es verschickt habe. Von dem Käufer habe ich Aber auch nichts mehr gehört.
"Ich habe den Laptop zusammen mit meinen drei Kumpels auf der LAN-Party ausgepackt, die können bezeugen, dass er von Anfang an nicht ging."
"Nach schlechten Erfahrungen mit eBay lasse ich jetzt bei jedem Auspacken eine Kamera mitlaufen. Ich habe den Sachmangel in 4k. Wo darf ich die fünf BluRays mit dem Video einreichen?"
Oder, der Klassiker: Richter: "Naja, warum sollte der Kläger lügen? Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass bei eBay immer wieder defekte Produkte verschickt werden. Der Kläger hat ja auch direkt am Tag nach Erhalt, also sehr zeitnah, den Sachmangel gemeldet."
Muss nicht passieren. Hier den TE aber in Sicherheit zu wiegen ist töricht. Er muss den Fall zumindest sehr stark im Auge halten.
Natürlich gibt es jetzt auch einige Anhaltspunkte, die für ihn sprechen. Dafür ist aber nicht dieses Forum da, denn dann sind wir im Bereich der ganz konkreten Rechtsberatung und das ist hier weder gewünscht noch zulässig.