badfallenangel
Lieutenant
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blabla189 schrieb:Genauso ist es. Schaut euch diesbezüglich mal das neuste Urteil des EuGH an. Dort hatte eine Frau geklagt weil ihr untersagt wurde ausländische "Premiere" Angebote zu buchen um diese dann in ihrem Pub zu nutzen. Die Frau gewann den Prozess.
Innerhalb der EU muss der Binnenmarkt frei für alle Mitbewerber sein.
eh beim EuGH geht ein Urteil gegen ein Mitgliedsstaat; Hier ist EA als Privater dein Gegenüber, daher privatautonomie --> Das Urteil hat (hierfür) keine Bedeutung