Lieferung von 3 GB statt 4 GB RAM

MyUser

Cadet 4th Year
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Aug. 2009
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Hallo Community,

folgende Frage:
Habe ein Notebook mit - laut Info im Shop - 4 GB Arbeitsspeicher übers Internet bestellt.

Jedoch gibt es dieses Notebook nur mit 3 GB RAM (laut Herstellerseite - bin erst nach Bestellung drauf gekommen). Laut Shop (Rückfrage beim Shop) ein Fehler, Bestellung erfolgte jedoch bereits.

Wer hat Recht bzw. stehen mir jetzt 3 oder 4 GB Arbeitsspeicher zu?

Mit freundlichen Grüßen

:-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du die Werbung noch hast wo er mit 4 GB angegeben ist, ist der Shop verpflichtet dir das Gerät mit 4 GB zu liefern. Wenn nicht einfach zurück geben und Geld verlangen.

Wird Dir jeder Richter recht geben.
 
Ist das Notebook schon bei dir angekommen und es sind nur 3GB verbaut oder hast du bisher nur die Online Infos? Wenn ja dann abwarten, wenn keine 4GB eingebaut sind, geb es zurück!
 
Wenn im Shop 4 GB steht, dann steht dort 4 GB ... Selbst wenn es der Hersteller nur mit 3 GB anbietet hätte es der Anbieter ja Aufrüsten könnnen! -> Du hast ein Recht auf diese Notebook mit 4GB!

Kannst es natürlich zurückgeben, du kannst aber auch die 4 GB einfordern, da dies der Vetrag ist
 
Frag den Händler nach einem Lösungsvorschlag! Wenn er dir zusagt nimm ihn an, ansonsten sickst du den Laptop zurück.
 
Wenn du vier GB bestellt hast, kaufst du auch vier GB und damit stehen Dir dann auch 4GB zu.
Ist ja Sache des Händlers, was er mit dem Gerät macht, bevor er es Dir verkauft (z.B. eben ein RAM Upgrade)

Eine Chance hat der Händler aller dings noch: Er muss die Bestellung ja so nicht bestätigen. Tut er es doch, ist der Vertrag meiner Meinung nach Rechtsgültig - ist ja kein offensichtlicher Tippfehler (z.B. 3MB Statt 3GB)

Gruß

edit:
amdcpu3200 schrieb:
Wenn Du die Werbung noch hast wo er mit 4 GB angegeben ist, ist der Shop verpflichtet dir das Gerät mit 4 GB zu liefern.
Das stimmt so nicht. Es kommt immer auf den Zeitpunkt des Vertargsschlusses an - bei einem Onlinegeschäft eben Zeitpunkt der Bestätigung durch den Händler.

Dein Rückgaberecht ist natürlich unbeschränkt, 14 Tage Fernabsatz ftw.
 
Zuletzt bearbeitet:
...und was ist, wenn es das Modell tatsächlich nur mit 3GB gibt und sich einfach jemand vertippt hat? Ist schön immer wieder zu lesen, dass man scheinbar niemals einen Fehler machen darf. Alle die hier den Händler so vehement verurteilen, sollten mal darüber nachdenken, ob sie nicht zufällig auch schon mal einen Fehler gemacht haben. Wie war das so schön mit dem ersten Stein? ;)

Ansonsten: abwarten, bis das Gerät da ist, RAM prüfen und ggf. innerhalb der zwei Wochen Frist zurückschicken. Fertig! Oder eben anfragen, wie man sich auf einen Kompromiss einigen kann!

Gruss Nox
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Verkäufer ne falsche Angabe macht ist das sein Problem. Man sollte immer das bekommen was man bestellt hat.
 
1) angekommen ist noch nichts

2) die frage ist, ob der shop verpflichtet ist jetzt aufzurüsten, da ja 4 GB angeboten wurden - oder kann er davon doch wieder zurücktreten?

3) zurückschicken kann ich es immer (innerhalb von 14 tagen in österreich, fernabsatzgesetz(?)).
 
sicher das nur 3GB drin sind und Du bist nicht ein 32Bit Betriebssystemuser?
4 GB werden Dir nur mit 64Bit BS angezeigt, wenn Du 4GB in einem 32bitsystem
hast werden Dir nur 3 angezeigt...
1,5GB oder 3 GB Speicherriegel sind mir so nicht bekannt.
 
Manche Notebooks unterstützen nur 3 GB. Vieleicht sind aber trotzdem 4 GB verbaut.
 
Gekauft wie geworben. Daher muss der Händler dir ein Gerät mit 4GB zur Verfügung stellen, wenn er dafür geworben hat. Egal, ob sich nachträglich etwas daran geändert hat. Es gilt der Zeitpunkt der Bestellung.
 
MyUser schrieb:
2) die frage ist, ob der shop verpflichtet ist jetzt aufzurüsten, da ja 4 GB angeboten wurden - oder kann er davon doch wieder zurücktreten?
Spätestens wenn das Gerät geliefert wird, ist der Vertrag rechtskräftig und der Verkäufer ist dazu verpflichtet dem nachzukommen. Wäre ja noch schöner, wenn man sich als Verkäufer darauf berufen könnte, dass auf irgend einer Inet Seite ( und sei es die vom Hersteller , das tut auch nichts zur Sache) steht, dass das Gerät eigentlich schlechter ist...
 
Es kommt darauf an, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist und was genau vereinbart wurde.

Wenn der Verkäufer einen Irrtum nachweisen kann, steht ihm ggf. sogar ein Anfechtungsrecht zu.
 
PS: natürlich ists ein 64bit System (hat ja auch nichts damit zu tun wie viel angezeigt wird oder nicht, sondern ausschließlich um den Einbau von 4 oder 3 GB RAM)
 
wieso fragst du uns und nich den händler wo du's gekauft hast?
was sollen wir dir da beantworten?
woher sollen wir wissen wieviel da drin is?^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssige "???" entfernt!)
@Doc Foster: Selbst dazu müsste der Irrtum aber sehr offensichtlich sein... Und das ist er nicht!

Es ist irgendwie klar, dass es natürlich nicht tragbar wäre, wenn der Verkäufer ausversehen ein Notebook für 9,99 Euro für 999 Euro verkauft! Das weis der Käufer in diesem moment aber selbst... Dort hat der Verkäufer dann auch trotz Vertrag die Möglichkeit dies anzufechten. Wäre ja auch übel wenn nicht, dann wären selbst große Unternehmen bei kleinen Fehlern im handumdrehen Pleite...

Soetwas liegt hier aber nicht vor... Viele Notebooks werden von Verkäufern nachträglich aufgerüstet, biespielweise durch SSDs, RAM, CPUs etc... Da kann der Kunde nicht wissen, das dass Gerät nun 3 GB hat.
 
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