Lieferung von 3 GB statt 4 GB RAM

Doch habe ich. ich habe gesagt, dass wir Abwarten sollen ob der TE ein notebook bekommt was 4GB hat anstatt hier zu mutmaßen nach dem Motto "Was wäre wenn".


Der TE wollte aber gar nicht abwarten:

P #1
Wer hat Recht bzw. stehen mir jetzt 3 oder 4 GB Arbeitsspeicher zu?

P #30
die einen meinen so - die anderen so ... werde daher einen juristen fragen (interessiert mich einfach) und lösung

Ansonsten ist der Thread ja exemplarisch für viele (in allen Foren), alles schnattert durcheinander, irgendwo dazwischen lässt der TE ganz nebenbei verlauten, dass es um einen Kauf bei einem österreichischen Shop geht, das geht fast unter, ist doch egal, ob es um das Recht von D geht oder das von A oder das von TikKiTikki meinetwegen. Recht ist Recht, da beißt die Maus keinen Faden ab. Manche Antworten sind durchaus brauchbar oder im Ansatz zutreffend, das soll nicht verkannt werden.

Auf einen Einwand meldet sich jetzt jemand, der darauf hinweist, dass dieses Forum trotz Endung .de ein internationales ist, was einen vermuten lässt, dass sich jetzt Rechtskundige aus A melden würden.

Fast unbemerkt von allen verabschiedet sich der TE in Posting #38.

.. und wenn du "nur" einen hauptschulabschluss hast - dann schließe von dir nicht auf andere (also erspar mir dein gesülze)

Nicht ganz, er macht noch ein Späßchen...

P #40
>>Thread abonier
Ich hoffe, du hast das kleingedruckte gelesen: unterhaltungsgebühr von eur 15,--/person wird eingehoben ;-)

@te != myuser (und den ausgang weiß doch nur ich ;-

Dann verlor sich seine Spur. Aber es hätte immerhin noch sein können, dass er sich noch einmal meldet.

Und jetzt haben am Thema Interessierte versucht, die Rechtsfrage, die eindeutig gestellt wurde, zu klären.

Wenn es jetzt sehr speziell wird, liegt es einfach daran, dass es eben sehr speziell ist. Dass das nicht jeden interessiert, liegt doch auf der Hand. Es ist auch nicht immer leicht verdauliche Kost. Auch wenn es um eine eher einfache Rechtsfrage geht.

Immer stellt sich die Frage nach einer Anspruchsgrundlage, das lernen schon Schüler in den Leistungskursen in der Schule. Die kleinen Fälle des täglichen Lebens. Knapper Sachverhalt , kurze Fragen.

Die Lösung einer Aufgabe hat sich an der Frage zu orientieren und nur daran.

Und jetzt stell dir mal vor, du hättest den Sachverhalt des TE vorgelegt bekommen und solltest ein kleines Gutachten machen.

Zur Verblüffung deines (imaginären) Lehrers gibst du deine Arbeit ab, sie besteht aus einem Satz: "Würde vorschlagen abzuwarten, bis das Notebook eingetroffen ist, vielleicht sind ja 4 GB Speicher darin, dann wäre alles ok".

Kann mir vorstellen, der Herrscher über die Noten wird das nicht ganz so lustig finden...

Und hier ging es u. a. einfach um die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist.

Stell dir einfach vor, es kurz vor Ladenschluss, du hast Hunger bis unter die Arme, trudelst bei deinem Bäcker ein, aha, Regal nahezu leer, aber da sind noch 10 Brötchen - Gott sei Dank.

"Hallo, 3 Brötchen, bitte!" "Tut mir leid, die sind ausverkauft." "Wieso, die liegen doch da, links im Korb."

"Sorry, die sind schon vergeben, vor 5 Minuten hat ein Kunde angerufen und 7 bestellt, habe nur vergessen, die 7 zur Seite zu legen, hatte ein paar Kunden dazwischen. Muss ohnehin auf dem Nachhauseweg bei dem vorbei, ist meine Richtung, ich gebe sie dort ab."

"Ich will aber nur 3, die sind ja trotzdem noch da." "Stimmt, können Sie aber auch nicht kriegen, die esse ich heute Abend selbst, habe aber noch 2 Stück Bienenstich, die können Sie haben, sogar zum halben Preis, sind noch von gestern.".

"Will ich nicht, habe schon Leberwurst und Käse gekauft, will die 3 Brötchen." "Keine Chance."

"Das gibt es doch nicht." "Natürlich gibt es das, Sie haben eine Bestellung aufgegeben, nicht mehr und nicht weniger, mir ein Angebot gemacht, einen Vertrag abzuschließen, das ich hiermit ablehne. Entweder den Bienenstich oder gar nichts, gelle? Danke und einen schönen Abend."

Ganz einfach - invitatio ad offerendum - aber kein Vertrag, jetzt braucht man sich auch keine Gedanken darüber zu machen, ob die Brötchen vielleicht mangelbehaftet waren, weil sie als Sesambrötchen offeriert, es aber einfache Weizenbrötchen waren.
 
Irgendwie hat man den Eindruck, das deine wirren und sinnfreien Posts hier lediglich zur Erhöhung deines Beitragscounters dienen.

Oder kannst du mir erklären, was ein Hobbyjurist ist, warum die meisten hier Nutzer solche sind und wieso irgendein Wort ohne Briefkopf und Siegel kein Gewicht hat?
 
Oder kannst du mir erklären, was ein Hobbyjurist ist, warum die meisten hier Nutzer solche sind und wieso irgendein Wort ohne Briefkopf und Siegel kein Gewicht hat?
Ganz simpel. Jeder kann sich hier anmelden und munter drauf los posten. Nur weil es ein bisschen nach Jurist klingt muss es kein Jurist sein.
Wer sich dann auf irgendwelche rechtlichen Aussagen im Forum beruft kann ganz derbe auf die Fr.... fallen.
In anderen Foren werden solche "Rechtsauskünfte" untersagt, da solche Auskünfte Anwälten vorbehalten sind.

Recht hat viel mit Auslegung zu tun.. willst du dich drauf verlassen wir ein 08/15-Nutzer hier im Forum das Recht nach seiner Auffassung auslegt ?

Hobbyjuristen sind die, die kein Jura mit Examen studiert haben und trotzdem einen über Recht und Gesetz philosophieren.
 
Was Habt denn ihr für Sorgen.

Dabei wurde die einzig Sinnvolle (!) Antwort bereits in Post 7 genannt.
mit Höflichkeit kommt man weiter!


rs4 schrieb:
Frag den Händler nach einem Lösungsvorschlag! Wenn er dir zusagt nimm ihn an, ansonsten sickst du den Laptop zurück.
-
 
Ganz simpel. Jeder kann sich hier anmelden und munter drauf los posten.

Dafür lieferst du gerade doch ein Paradebeispiel...

Exemplarisch ist doch dieses Posting...

#65


Vollkommen unmotiviert. Ein gequälter Aufschrei vielleicht? Hast du auf diese Frage eine ernsthafte Antwort erwartet? Wenn es dir zu viel ist, warum beteiligst du dich an einem Thread, dessen Thema dich anscheinend überfordert?

Wer sich dann auf irgendwelche rechtlichen Aussagen im Forum beruft kann ganz derbe auf die Fr.... fallen.

Hat irgendjemand behauptet, der TE soll sich auf Aussagen eines Forums "berufen". Er will sich doch zunächst einen Überblick verschaffen. Vielleicht von Erfahrungen anderer User profitieren.

In anderen Foren werden solche "Rechtsauskünfte" untersagt, da solche Auskünfte Anwälten vorbehalten sind.

Es ist keineswegs untersagt, sich allgemein zu Rechtsfragen zu äußern. Du siehst doch, dass die Fragen eher allgemein beantwortet werden:

"Wie kommt ein Vertrag zustande? Was wäre, wenn ein rechtswirksamer Vertrag schon abgeschlossen worden wäre?" Es geht nicht um eine individuelle Rechtsberatung.

Wenn du dich einmal über das Rechtsberatungsgesetz, das 2008 außer Kraft gesetzt wurde, das überhaupt eine sehr spezielle "deutsche Geschichte" hat, es wurde 1935 eingeführt und 2008 vom Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst, informieren willst, kannst du es hier tun:

Bis 1935 gab es keine gesetzliche Regelung, die den Personenkreis beschränkte, der Rechtsberatung durchführen durfte. Nach der Gewerbeordnung von 1869 galt die Freiheit im gewerblichen Leben auch für das Gebiet der Rechtsberatung. Jeder war grundsätzlich zur gewerblichen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt[1]. Dies änderte sich im Dezember 1935 mit Einführung des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung. Fortan war die Rechtsbesorgung an die Erteilung einer Erlaubnis gebunden. Der Antragsteller wurde auf die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie auf genügende Sachkunde überprüft. Ziel des Gesetzes war es in erster Linie, die ab 1933 aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälte daran zu hindern, in die nichtanwaltliche Rechtsberatung auszuweichen.[2] Daher wurde in § 5 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl I S. 1481) festgelegt, dass Juden die nach § 1 RBerG erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wird. In Folge dieser Regelung konnten auch die noch amtierenden jüdischen Richter und Staatsanwälte, die nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz zum Jahresende 1935 aus dem Dienst ausscheiden mussten, nicht rechtsberatend tätig werden.

In dem Gutachten für den 58. DeutscherJuristenTag in München 1992, S. C68 ff. stellt Ulrich Everling fest, dass keiner der von ihm untersuchten Mitgliedsstaaten der EU die Rechtsberatung den Anwälten vorbehalte. Nicht einmal die entgeltliche kommerzielle Rechtsbesorgung sei in anderen Staaten vergleichbaren Beschränkungen wie in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen. In einigen Staaten gebe es überhaupt keine Zulassungsvoraussetzungen für die berufliche Rechtsberatung. Lediglich die Führung der Berufszeichnung „Rechtsanwalt“ sei an die üblichen Voraussetzungen gebunden. In all diesen Staaten stehe es also jedermann frei, auch ohne entsprechende berufliche Vorbildung und Examina juristisch zu beraten

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz


Neues Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten

http://www.bmj.de/enid/212f34137be5...23538/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html



Recht hat viel mit Auslegung zu tun..

Was du nicht sagst? Aber zumindest erwähnst du zum ersten Mal überhaupt im Rahmen deiner Postings einen Begriff, der mit "Recht" zu tun hat. Immerhin ein Anfang.

willst du dich drauf verlassen wir ein 08/15-Nutzer hier im Forum das Recht nach seiner Auffassung auslegt ?

Dir fehlt es an (mindestens) 2 Dingen:

1. An Sachkunde
2. An Respekt


Du bezeichnest mit deinem mehr als dürftigen Wissen andere User als "08/15 User", ihre redlichen Bemühungen als "Wortkotze". Du weißt überhaupt nicht, mit wem du es zu tun hast. Unser (Rechts)Forum, in dem ich mit anderen Rechtsfragen diskutiere, besteht z. B. auch aus Volljuristen, nicht wenige, die nach ihrem Berufsleben einfach noch Spaß daran gefunden haben, anderen zu helfen und auch auf dem Laufenden zu bleiben, es sind Studenten der Rechtswissenschaft dort, die nicht selten einen schon beachtlichen Wissensstand haben und es sind Rechts-Interessierte, die teilweise ein wirklich erstaunliches und fundiertes Wissen aufweisen und es gibt auch andere, die zumindest versuchen, ihr Bestes zu leisten. Zu gleichen Zeit sind Anwälte anwesend, die kostenpflichtig eine Kurzauskunft zum konkreten Sachverhalt vermitteln, die in der Regel darin besteht, dass 2 oder 3 Paragraphen zitiert werden. Mehr wird man auch kaum erwarten können.

Hobbyjuristen sind die, die kein Jura mit Examen studiert haben und trotzdem einen über Recht und Gesetz philosophieren.

Das spricht weder für oder gegen "Hobbyjuristen". Wenn du wüsstest, wie bescheiden die Kenntnisse mancher Rechtsanwälte sind, dann solltest du einmal in den Foren mitlesen, in denn Anwälte kostenpflichtige Auskünfte von anderen zu konkreten Rechtsfragen erbitten.

Dann würdest du auch verstehen, warum schon so viele einen Prozess verloren haben, wo sie sich ganz sicher waren, ihn gewinnen zu müssen...

Wenn sie nur einen rechtskundigen Anwalt gehabt hätten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben