Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.138
Dann habt ihr hier umsonst Wortkotze produziert.
Hast du überhaupt schon etwas Sinnvolles zum Thema beigetragen? Nein?
Dann wäre etwas mehr Zurückhaltung angebracht.
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Dann habt ihr hier umsonst Wortkotze produziert.
Doch habe ich. ich habe gesagt, dass wir Abwarten sollen ob der TE ein notebook bekommt was 4GB hat anstatt hier zu mutmaßen nach dem Motto "Was wäre wenn".
Wer hat Recht bzw. stehen mir jetzt 3 oder 4 GB Arbeitsspeicher zu?
die einen meinen so - die anderen so ... werde daher einen juristen fragen (interessiert mich einfach) und lösung
.. und wenn du "nur" einen hauptschulabschluss hast - dann schließe von dir nicht auf andere (also erspar mir dein gesülze)
>>Thread abonier
Ich hoffe, du hast das kleingedruckte gelesen: unterhaltungsgebühr von eur 15,--/person wird eingehoben ;-)
@te != myuser (und den ausgang weiß doch nur ich ;-
Ganz simpel. Jeder kann sich hier anmelden und munter drauf los posten. Nur weil es ein bisschen nach Jurist klingt muss es kein Jurist sein.Oder kannst du mir erklären, was ein Hobbyjurist ist, warum die meisten hier Nutzer solche sind und wieso irgendein Wort ohne Briefkopf und Siegel kein Gewicht hat?
rs4 schrieb:Frag den Händler nach einem Lösungsvorschlag! Wenn er dir zusagt nimm ihn an, ansonsten sickst du den Laptop zurück.
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Ganz simpel. Jeder kann sich hier anmelden und munter drauf los posten.
Was willst du ?
Wer sich dann auf irgendwelche rechtlichen Aussagen im Forum beruft kann ganz derbe auf die Fr.... fallen.
In anderen Foren werden solche "Rechtsauskünfte" untersagt, da solche Auskünfte Anwälten vorbehalten sind.
Bis 1935 gab es keine gesetzliche Regelung, die den Personenkreis beschränkte, der Rechtsberatung durchführen durfte. Nach der Gewerbeordnung von 1869 galt die Freiheit im gewerblichen Leben auch für das Gebiet der Rechtsberatung. Jeder war grundsätzlich zur gewerblichen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten befugt[1]. Dies änderte sich im Dezember 1935 mit Einführung des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung. Fortan war die Rechtsbesorgung an die Erteilung einer Erlaubnis gebunden. Der Antragsteller wurde auf die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie auf genügende Sachkunde überprüft. Ziel des Gesetzes war es in erster Linie, die ab 1933 aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen jüdischen Rechtsanwälte daran zu hindern, in die nichtanwaltliche Rechtsberatung auszuweichen.[2] Daher wurde in § 5 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl I S. 1481) festgelegt, dass Juden die nach § 1 RBerG erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wird. In Folge dieser Regelung konnten auch die noch amtierenden jüdischen Richter und Staatsanwälte, die nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz zum Jahresende 1935 aus dem Dienst ausscheiden mussten, nicht rechtsberatend tätig werden.
In dem Gutachten für den 58. DeutscherJuristenTag in München 1992, S. C68 ff. stellt Ulrich Everling fest, dass keiner der von ihm untersuchten Mitgliedsstaaten der EU die Rechtsberatung den Anwälten vorbehalte. Nicht einmal die entgeltliche kommerzielle Rechtsbesorgung sei in anderen Staaten vergleichbaren Beschränkungen wie in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen. In einigen Staaten gebe es überhaupt keine Zulassungsvoraussetzungen für die berufliche Rechtsberatung. Lediglich die Führung der Berufszeichnung „Rechtsanwalt“ sei an die üblichen Voraussetzungen gebunden. In all diesen Staaten stehe es also jedermann frei, auch ohne entsprechende berufliche Vorbildung und Examina juristisch zu beraten
Recht hat viel mit Auslegung zu tun..
willst du dich drauf verlassen wir ein 08/15-Nutzer hier im Forum das Recht nach seiner Auffassung auslegt ?
Hobbyjuristen sind die, die kein Jura mit Examen studiert haben und trotzdem einen über Recht und Gesetz philosophieren.