andy_m4
Admiral
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Bin jetzt kein Rechtsexperte.SSD960 schrieb:Wenn ich das Nutzungsrecht für die Classic Version erworben habe darf ich zurecht auch erwarten diese Software zu verwenden.
Aber genau das hast Du ja eben (vermutlich) nicht. Wie bereits gesagt, Microsoft wird sich das Recht eingeräumt haben solche Änderungen vorzunehmen. Ist übrigens auch nichts Ungewöhnliches. Das hast Du an vielen Stellen wo Software involviert ist, das Bestandteil des Vertrages (und das ist letztlich das was zählt) ist das nachträgliche Änderungen am Produkt möglich sind (also auch Änderungen die über Fehlerbehebung hinaus gehen).
Freilich, wenn das von den Nutzungsbedingungen nicht abgedeckt wäre, dann sähe es anders aus.
Eine weitere Möglichkeit wäre noch, wenn das rechtlich als überraschende Klausel gelten würde. Die Regelungen sind ja hier in Deutschland da eher verbraucherfreundlich. Da gäbe es vielleicht eine Chance. Aber ob man das gegen Microsoft und seine Rechtsabteilung in einem Prozess der sich dann über Jahre hinziehen wird wirklich ausfechten kann und möchte, steht auf einem anderen Blatt.