Bullet Tooth
Commander
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ozelot.junior schrieb:@devgenc: Regelsatz für einen Erwachsenen beträgt gerade so 364 Euro und dann die Miete für maximal 45m², ansonsten kann das Amt einen Umzug verlangen. Bekomme ja mit 600,- Bafög auch kein Alg2.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/unterkunft-und-heizung.html
Aber ist ja sowieso egal, da er erwerbstätig ist.
Das ist was anderes, da du ja studierst oder was auch immer lernst bist du nicht ALG II berechtigt deswegen bekommst du auch Bafög.
Der TE bekommt sein Gehalt und die Differenz zu ~980€ vom Arbeitsamt, man musst dann jeden Monat zum Arbeitsamt und den Aufstockbetrag neu zu beantragen. Auch würde ich keine Überstunden machen das wird nämlich angerechnet und so bekommst du weniger vom Amt für die Mehrarbeit. Woher ich das weiss? War selber mal Aufstocker und werde das nie mehr wieder machen. Lieber bleibe ich arbeitslos, als das ich mich noch mal für die Rendite einiger Herren, versklaven lasse.
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