Skayritares
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juli 2006
- Beiträge
- 280
Hallo zusammen,
In Bayern, Thüringen und in Sachsen ist es bereits vorgeschrieben, im ÖPNV und Geschäften Masken zu tragen, in Baden-Württemberg ist es ab Montag den 27.04.2020.
Nun nehmen wir mal folgender Fall an:
Ein Supermarkt, welches in einem Bundesland steht, indem der Masken bzw. Mundschutz noch Empfohlen wird, möchte jedoch den Kunden vorschreiben, das sie vor dem Betreten des Marktes einen Mundschutz tragen müssen. Im diesem Markt ist Person A der Filialleiter.
Momentan sieht die am Eingang ausgehängte Regeln zum Schutz vor Corona so aus:
Nun möchte noch sofern es in Deutschland genug Mundschutzmasken vorhanden wäre, eine neue Regel hinzufügen:
Meine Frage: Kann das Person A machen?
In Bayern, Thüringen und in Sachsen ist es bereits vorgeschrieben, im ÖPNV und Geschäften Masken zu tragen, in Baden-Württemberg ist es ab Montag den 27.04.2020.
Nun nehmen wir mal folgender Fall an:
Ein Supermarkt, welches in einem Bundesland steht, indem der Masken bzw. Mundschutz noch Empfohlen wird, möchte jedoch den Kunden vorschreiben, das sie vor dem Betreten des Marktes einen Mundschutz tragen müssen. Im diesem Markt ist Person A der Filialleiter.
Momentan sieht die am Eingang ausgehängte Regeln zum Schutz vor Corona so aus:
Informationen zur Lage zur Corona
Sehr geehrte Kunden,
Aufgrund der Aktuellen Lage zum Corona, bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:
Wie bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe.
- Es können nur maximal 60 Kunden gleichzeitig den Markt betreten, daher wurde die Anzahl der Einkaufswagen beschränkt.
- Die Benutzung eines Einkaufswagen ist zwingend erforderlich und darf nur von einer Person genutzt werden.
- Unverpackte Waren (wie Obst und Gemüse etc.) an sollten nicht angefasst werden, sofern keine Kaufabsicht besteht.
- Halten Sie Abstand zur anderen Personen von 1,5 ein und warten Sie an die Abstandslinien an den Bedientheken und an den SB-Backwarenregalen.
- Um weiterhin die Versorgung aller Kunden gewährleisten zu können, gelten folgende Mengenbeschränkungen (in Packungen abzugeben):
Toilettenpapier / Taschentücher / Küchenrolle: 1x, Brot / Knäckebrot / Zwieback: 1x, Zucker / Mehl /Reis / Teigwaren: 2x, Karton H-Milch: 1x (1x 12 Liter oder max. 12 1 L-Tüten), Konserven / Fertiggerichte: 2x, Seife: 2x, Desinfektionsmittel / Desinfektionsmitteltücher: 1x. Bitte verzichten Sie auf unnötige Bevorratung. Unser Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kontrollieren die eingekauften Mengen und kürzen ggf. Ihren Einkauf, Diskussionen sind hiervon abzusehen.- Bitte verwenden Sie zum Bezahlen an der Kasse, nach Möglichkeit Ihre EC-Karte oder Ihren Smartphone.
- Umgehen Sie nicht die Hygieneschutzvorrichtungen an den Kassen.
Ihr Supermarkt-Team.
Nun möchte noch sofern es in Deutschland genug Mundschutzmasken vorhanden wäre, eine neue Regel hinzufügen:
Bitte legen Sie vor den Betreten unseres Marktes, zuerst eine Mundschutzmaske an und nehmen diese bitte erst nach dem Verlassen bzw. Außerhalb unseres Marktes ab.
Meine Frage: Kann das Person A machen?
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