Maskenpflicht im Supermarkt

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Skayritares

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Hallo zusammen,

In Bayern, Thüringen und in Sachsen ist es bereits vorgeschrieben, im ÖPNV und Geschäften Masken zu tragen, in Baden-Württemberg ist es ab Montag den 27.04.2020.

Nun nehmen wir mal folgender Fall an:
Ein Supermarkt, welches in einem Bundesland steht, indem der Masken bzw. Mundschutz noch Empfohlen wird, möchte jedoch den Kunden vorschreiben, das sie vor dem Betreten des Marktes einen Mundschutz tragen müssen. Im diesem Markt ist Person A der Filialleiter.

Momentan sieht die am Eingang ausgehängte Regeln zum Schutz vor Corona so aus:

Informationen zur Lage zur Corona

Sehr geehrte Kunden,

Aufgrund der Aktuellen Lage zum Corona, bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:

  • Es können nur maximal 60 Kunden gleichzeitig den Markt betreten, daher wurde die Anzahl der Einkaufswagen beschränkt.
  • Die Benutzung eines Einkaufswagen ist zwingend erforderlich und darf nur von einer Person genutzt werden.
  • Unverpackte Waren (wie Obst und Gemüse etc.) an sollten nicht angefasst werden, sofern keine Kaufabsicht besteht.
  • Halten Sie Abstand zur anderen Personen von 1,5 ein und warten Sie an die Abstandslinien an den Bedientheken und an den SB-Backwarenregalen.
  • Um weiterhin die Versorgung aller Kunden gewährleisten zu können, gelten folgende Mengenbeschränkungen (in Packungen abzugeben):
    Toilettenpapier / Taschentücher / Küchenrolle: 1x, Brot / Knäckebrot / Zwieback: 1x, Zucker / Mehl /Reis / Teigwaren: 2x, Karton H-Milch: 1x (1x 12 Liter oder max. 12 1 L-Tüten), Konserven / Fertiggerichte: 2x, Seife: 2x, Desinfektionsmittel / Desinfektionsmitteltücher: 1x. Bitte verzichten Sie auf unnötige Bevorratung. Unser Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kontrollieren die eingekauften Mengen und kürzen ggf. Ihren Einkauf, Diskussionen sind hiervon abzusehen.
  • Bitte verwenden Sie zum Bezahlen an der Kasse, nach Möglichkeit Ihre EC-Karte oder Ihren Smartphone.
  • Umgehen Sie nicht die Hygieneschutzvorrichtungen an den Kassen.
Wie bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe.
Ihr Supermarkt-Team.

Nun möchte noch sofern es in Deutschland genug Mundschutzmasken vorhanden wäre, eine neue Regel hinzufügen:
Bitte legen Sie vor den Betreten unseres Marktes, zuerst eine Mundschutzmaske an und nehmen diese bitte erst nach dem Verlassen bzw. Außerhalb unseres Marktes ab.

Meine Frage: Kann das Person A machen?
 
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Weigerst Du Dich eine Maske anzulegen, kann er Dir den Zutritt zum Markt verweigern, denn er übt das Hausrecht aus.
 
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Ja, er kann das verlangen.
Er hat Hausrecht und bestimmt die Regeln !
 
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Und Masken kann man sich selbst machen nur zu Info.
und ich finde es immer noch interessant, dass der ein oder andere dieses Virus auf die leichte Schulter nimmt
 
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und wenn der Filialleiter bestimmt das lange Hosen getragen werden müssen, dann darf er die mit kurzen rauswerfen? ohne Gesetz bzw. Verordnung darf er das nicht. Nur meine Meinung bin kein Anwalt.
 
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Cheron schrieb:
und wenn der Filialleiter bestimmt das lange Hosen getragen werden müssen, dann darf er die mit kurzen rauswerfen? ohne Gesetz bzw. Verordnung darf er das nicht. Nur meine Meinung bin kein Anwalt.
Wenn ihm dir deine Nase nicht gefällt, darf er das... Hausrecht.
und keine Sorge, z.b. gibt es in meiner Stadt solch eine Anordnung... 1 Woche Gnadenfrist, dann bis zu 50€, wenn du keine Maske im Supermarkt und ÖPNV trägst
 
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Hatte ich heute erst nebenbei irgendwo gelesen. Kostenpunkt in Bayern für das Nichttragen werden wohl auch 50 Euro werden, wobei vorerst ermahnt werden soll bzw. die Möglichkeit besteht.

Da gibt es auch gar nichts dran zu rütteln und es ist egal, wie man das findet. Das ist ab 27.04. kein Gebot mehr sondern eine Pflicht. Es ist auch egal, wo man die herbekommt, man hat selbst für den Mund- Nasenschutz zu sorgen (darum ging es mir eigentlich, als ich auf den Betrag 50 Euro stieß).

Skayritares schrieb:
Nun möchte noch sofern es in Deutschland genug Mundschutzmasken vorhanden wäre

Sofern spielt gar keine Rolle. Ein Mund- und Nasenschutz ist dann Pflicht. Davon gibt es genügend. Schal reicht.

Trägt der Kunde keinen Schutz, weigert sich einen zu tragen oder den Laden zu verlassen, so schlägt die Polizei vor, dieselbige zur Unterstützung herbeizuziehen.

Ganz davon abgesehen sollte Person A mal darüber nachdenken, ob auch nur ein Kunde diesen Roman liest, den er da aushängen hat. Man kann die Leute nämlich auch mit Informationen erschlagen und dann haben die Informationen genau den Effekt, den man eigentlich vermeiden möchte.
 
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Da kAnn sich jetzt mal eine Personengruppe auf Anordnung „vermummen“ und dann ist denen das auch nicht recht :D
 
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Cheron schrieb:
und wenn der Filialleiter bestimmt das lange Hosen getragen werden müssen, dann darf er die mit kurzen rauswerfen? ohne Gesetz bzw. Verordnung darf er das nicht. Nur meine Meinung bin kein Anwalt.

Na, dann überlass die Einschätzung doch mal den Juristen?

Grundsätzlich Hausrecht, sofern keine Diskriminierung auf bestimmte Merkmale stattfindet.
 
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Ausnahmen vom Hausverbot
Das aus Artikel 13 des Grundgesetztes abgeleitete Hausrecht wird in einigen Fällen eingeschränkt und zwar dann,
wenn es sich um einen Geschäftsraum/Lokal handelt, welches für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist.
Hierbei kann es sich um einen Supermarkt oder um einen Freizeitpark handeln. In diesen Fällen ist es aufgrund des Gleichheitsgrundsatz und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht möglich, Personen willkürlich und ohne triftigen Grund auszuschließen. Grundsätzlich hat erst einmal jede Person Zutritt.
Für einen möglichen Ausschluss muss ein sachlicher Grund(Straftaten, Belästigung anderer Kunden etc.) gegeben sein.

Da es in der Frage von Skayritares noch kein Gesetz gibt trift obiges zu.
Persönlich halte ich das tragen von Masken durchaus für sinnvoll. (Ausnahme Kleinkinder)
lg aus Wien
 
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Idon schrieb:
Na, dann überlass die Einschätzung doch mal den Juristen?

Grundsätzlich Hausrecht, sofern keine Diskriminierung auf bestimmte Merkmale stattfindet.
Was ist mit dem Sonderfall „Supermarkt“? In der aktuellen Krise ist eine Betriebsstörung sicherlich gegeben, aber sonst ist das übliche Hausrecht doch recht stark eingeschränkt, wenn ich das richtig sehe:

Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.).
(Link mit Erläuterungen in meinem letzten Post)
 
Dann schränkt er das Publikum eben, wenn nötig, ein.

Weiterhin liegen zumindest bei Maskennutzung vermutlich triftige Gründe vor. Und sei es nur der Schutz der Angestellten.
 
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Das muß aber der Gesetzgeber entscheiden und nicht der Hausmeister.
In Außnahmezeiten muß man sehr auf seine Rechte achten, wenn sie mal weg sind bekommt man sie nicht mehr zurück.
 
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Jeder Ladenbesitzer kann derlei Gründe für sich entscheiden und notfalls konstruieren.

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Solange er nicht z.B. sagt das es nur bestimmte Gruppen trifft darf er das nach dazu gibt es z.B. auf youtube und co. genügend Anleitung für einen Nase Mund Bedeckung die auch völlig ohne Nähmaschine auskommen. Außerdem sind diese auch ohne große Hilfsmittel herstellbar weil sie keine klinischen Anforderungen entsprechen müssen.
 
Interessant wird ja die Nummer, wie das dann aussieht, wenn direkt nach dem Lockdown die ersten Demos (passiert hier in HH ja häufiger) wieder laufen.
Gelten Masken dann 'noch' als Schutz oder 'schon' als Vermummung?
Das Vermummungsverbot wurde in Hamburg bisher nämlich nicht aufgehoben.
 
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