News Maxtor bietet 3 Jahre Garantie auf seine Festplatten

Wer kauft denn schon bei Media-Markt und Co.
Ausserdem liegt die Beweislast beim Händler...neues Recht.

Soll ER mir doch beweisen, das mein handy baden ging.
 
@dildo,resu
schon mal was von freiem wettbewerb gehört ihr schwuchteln?
scheinbar ned. ihr seid dümmer als die polizei erlaubt.
ich bin der endverbraucher und wenn ich eine maxtor will dann kauf ich mir die UND HABE 2 JAHRE GARANTIE!: fertig
alles andere ist mir wurst, und wenn ihr besitzer von kleinen läden seid, kann ich nur sagen, hoffentlich werdet ihr insolvent und nervt dann nimmer rum!
 
Ich glaune dass keiner von euch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennt.
Bevor ihr große Sprüche lasst erst mal nachdenken :-)
 
Jesses, das ist ja mal wieder eine wirklich nette Diskussion *g*
Bin schon gespannt wann die ersten Beiträge gelösch bzw. (nach-) bearbeitet werden ;-)

MfG
BigBen
 
@naja
Tust du nrr so oder bist du wirklich so dumm. Kannst du dich etwas zivilisierter hier im Forum unterhalten.
 
@Ratber: wieso ist es besser, wenn ALLE 20 EUR/Dollar/was auch immer mehr bezahlen müssen???

So wie es jetzt wohl geplant ist, bekommt doch jeder was er möchte, jeder Kunde kann entscheiden, was ihm wichtiger ist, Garantie oder ein geringerer Kaufpreis...
 
Hallo Mr Quake,

Ganz so einfach ist doch nicht. Auch können Hersteller ziemlich viel in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder Anleitungen schreiben, das heißt noch lange nicht das es dem geltenden Recht entspricht.

Hier noch ein paar Ergänzungen:
1. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eines Produktes, liegt die Beweislast (seit dem 01.01.2002) beim Verkäufer - das das Produkt in Ordnung war.
2. Die Gewährleistung kann nur zwischen Unternehmen eingeschränkt werden und auch nur auf minimal 1 Jahr per AGB. Weitere Einschränkung oder kompletter Ausschluss sind nur per Vertrag zwischen Unternehmen möglich.
3. Der Endverbraucher hat bei dem Kauf von einem Produkt immer 2 Jahre Gewährleistung gegenüber seinem Verkäufer. Diese sind nicht verkürzbar.
4. Sollten Gewährleistungsfristen nicht dem Gesetz entsprechen, tretten automatisch die gesetzlichen max. Fristen in Kraft.

Leider ist das Gesetz (BGB) wie immer sehr schwer zu lesen und vieles wird sicherlich erst vor den Gerichten geklärt.


mfg, HochdieTassen
 
Wieso sollte man beweisen müssen dass die Platte von Anfang an fehlerhaft war ?
Wenn sie bei sachgemäßer Behandlung zu früh kaputt geht,
ist ja klar, das die Platte fehlerhaft war.
 
@Bagdat

Das es besser ist hab ich nie geschreiben.

Was ich damit sagen wollte ist das die Händler einfach perse die 20 Dollar für die Garantie aufschlagen und gut ist.

Mir ist ne Garantie wichtiger als ne billige Platte.

Was nutzt mir der Billigheimer wenn meine Daten weg sind ?.

Ne graka die absemmelt reißt für gewöhnlich nicht alle Daten mit sich.

Also lege ich wert auf Garantie.
Denn wenn der Hersteller ne lange Garantie gibt kann ich davon ausgehen das die Platte auch lange hält (Von Montagsgeräten und Mackenserien mal abgesehen).

Dafür Zahle ich gerne 20$ mehr.

Da die Kundschafft ja im Allgemeinen immernoch in richtung "Billig" geht bekommt se auch "Billig".
Und das im wahrsten Sinnes des Wortes.

Schau dich mal in den Foren um.

Abgesehen vom allgemeinen Meckern über IBM gehen bei den Anderen Herstellern genausoviele Platten über den Jordan.

Ich will mal behaupten das die Meisten eigenverschuldet sind da sich kaum einer Gedanken darüber macht das das Empfindlichste Gerät im Rechner immernoch die Festplatte ist.

Bei vielen wird se gestoßen oder im eigenen Saft gebraten.

Ein guter Teil hat einfach ausfälle und die Tendenz ist steigend.

Das die Hersteller auf diese weise versuchen die Kosten für Reklamationen auszugleichen ohne "scheinbar" die Preise direkt zu erhöhen kann ich gut nachvollziehen.

Schließlich ist der Preis pro Megabyte bei IDE super günstig so das kaum noch was zu verdienen ist.
Schau dir mal die Preisentwicklung der letzten Jahre seit 95 mal als Chart an dann weißte was ich meine.
 
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