proko85 schrieb:
1. Die Daten auf den Megaupload Servern gehören den Kunden und nicht dem Beschuldigten.
Die Daten gehören sehr wohl Megaupload. Megaupload stellt nur einen Dienst zur Speicherung und Verbreitung zur Verfügung und kann diesen jederzeit einstellen, wie jeder andere Internetprovider auch, wenn der Vertrag ausläuft.
Was der Kunde natürlich hat ist das Urheberrecht, wenn es sich um selbst erstellte Videos handelt. Das beinhaltet aber nicht ein Recht auf Aufbewahrung bei irgendeinem Betreiber.
2. Eine Konfeszierung(Beschlagnahme) war es ja laut Behörden angeblich nicht.
Es wurde ja nichts Konfisziert. Es wurden nur Daten kopiert und der Betreiber wurde auf Grund von Gefahr in Verzug daran gehindert einen illegalen Dienst weiter zu betreiben. Das ist auch schon alles.
3. Der Vergleich mit dem Polizisten und dem
AUTO haut mal wieder nicht hin.
Das war nicht ein Vergleich, sondern eine Aufzählung von zwei typischen Arten der Beschlagnahmung, für die anscheinend Ausgleichszahlungen rechtlich festgelegt sind:
a) Beschlagnahmtes Beweismaterial, mit dem eine Straftat begangen wurde, jedoch einem unschuldigen Dritten gehört
b) Beschlagnahmte Güter für einen bestimmten Zweck, der im öffentliches Interesse steht (z.B. das Auto bei der Verfolgungsjagd), Lebensmittel zur Versorgung der Bevölkerung in einem Krisengebiet und diverse Kollateralschäden
Hier wird jedoch nur der Wert der physischen Sache abgedeckt, nicht jedoch Folgeschäden. Daten haben keinen Wert. Was hier geltend gemacht werden kann ist nur ein Schadensersatz aus Folgeschäden. Eine Entschädigung für verlorene Daten ist generell so ziemlich nirgendwo vorgesehen bzw. wenn dann nur zu einem sehr geringen Teil. Wer einmal sein Notebook/Handy zur Reperatur eingeschickt hat und es mit einem frischen Image und Werkseinstellungen zurück bekommen hat, obwohl die Platte gar nichts hatte, der kann das sicher nachvollziehen.
Wenn nun eine staatliche Behörde den Zugrif auf einen privaten Dienst sperrt und die persönlichen Daten der Kunden einfach Kopiert, ist das dann keine Beschlagnahme?
Nein ist es nicht.
Falcon schrieb:
Die Frage ist doch eher: Warum hat der Typ nicht einen seriöseren Dienst benutzt. Gibt doch genügend Cloud-Speicher-Anbieter da draußen, die auch gegen einen geringen Obulus unbegrenzt Speicherplatz anbieten. Da ist man auch gegen Ausfälle versichert und kommt immer an seine Daten.
Alternativ kann man sich auch selber einen Server mieten und eine LiveDisk einrichten... Kostet ja alles nix mehr.
Ob Megaupload nun seriös war und ob der Kunde etwas dafür konnte oder nicht, ist hier nicht von Bedeutung. Das ändert an der rechtlichen Situation gar nichts. Hier ist der Unterschied nur zwischen "Sorgloser Umgang", "Pech gehabt" und "nicht genügend über die Risiken informiert gewesen".
mambokurt schrieb:
Das tut doch hier nichts zur Sache. Und wenn er 40 Backups bei 40 Nachbarn gehabt hätte und die gesamte Nachbarschaft von einem Hurricane ausgelöscht worden wäre, wäre es immer noch die selbe Situation: das letzte verfügbare Backup liegt bei MU, die Server wurden widerrechtlich von den USA beschlagnahmnt bzw vom Netz genommen (lag ja nicht in deren Zuständigkeit), und verbieten MU weiterhin wieder on zu gehen. Und der Hoster ist garantiert _nicht_ dafür verantwortlich sich da durch die Daten von MU zu wühlen, zumal das ein lustiges Unterfangen werden dürfte.
Das hast du Recht. Der Dienstanbieter ist nicht dafür verantwortlich, einzelne Dateien von Usern zurück zu sichern. Er kann das freiwillig machen, wenn es für ihn sinnvoll erscheint (z.B. gegen Bezahlung), muss aber nicht. Dasselbe trifft auf die Behörden zu, wenn diese die Kontroller über den Server haben.
Die Server wurden jedoch nicht widerrechtlich beschlagnahmt, zumindest gehe ich einmal davon aus. Die Beschlagnahmung war auf Grund der Urheberrechtsverletzungen laut US-Gesetzen legitim.
Das zitierte Gesetz legt Entschädigungen bei einer ordnungsgemäßen Beschlagnahmung fest. Bei einer widerrechtlichen Beschlagnahmung wären die Behörden sehr wohl Schadensersatz haftbar. Wie weit dieser geht, ist jedoch im Einzelfall zu klären (nur für physische Dinge, auch für indirekte Schäden wie Datenverlust oder sogar für doppelt indirekte Schäden auf Grund von entgangenen Gewinnen aus dem Verlust an Daten).
War es das? Nach deutschem Recht ist eher fragwürdig, ob man da pauschal von illegal reden kann. Das Recht auf Privatkopie besteht nunmal immer noch, illegal wird die Geschichte erst, wenn du Lins zu deinen Uploads in irgendwelchen Foren postest, und dann bezweifele ich, ob da wirklich MU illegal handelt oder nicht viel mehr der Uploader. Klar, nach amerikanischer 'Sie gefährden die Interessen unserer Industrie, send the troops'-Logik war das schon illegal, aber mit welchem Recht nehmen die jemanden in NEUSEELAND fest? Wenn ich mir auf Vorkasse Schuhe in USA bestelel und die Penner liefern nicht, tritt denen doc auch nicht die GSG9 die Tür ein -.-
Hier wird es auf die US-Gesetze ankommen, die meistens eher restriktiver ausgelegt werden. Sobald du jedoch eine urheberrechtlich geschützte Datei zum Download anbietest, machst du dich der illegalen Verbreitung als Uploader schuldig. Megaupload macht sich hier der Störerhaftung schuldig. Anhand der Unmengen an illegalen Kopien, dem geringen Prozentsatz an legalen Inhalten, der Kenntnis von illegalen Inhalten ohne Reaktion etc. kann man schon davon ausgehen, dass nach US-Recht eine Straftat begangen wurde.
Ob der Kunde mit dem Datenverlust jetzt eine Straftat beim Upload begangen hat, spielt hier jedoch keine Rolle.
Das Posten von Links zu illegalem Inhalt wäre auch an sich nur eine Störerhaftung und keine Verbreitung, jedoch wollen die meisten Forenbetreiber hier kein Risiko eingehen und würgen solche Diskussionen generell ab. Selbst wenn man einen solchen Prozess gewinnt, ist das mit Zeit, Kosten und jeder Menge Ärger verbunden, den sich kein Betreiber antun will, erst recht nicht diejenigen, die das Ganze unentgeltlich machen.
Ob hier US-Recht oder Neuseeländer Recht angewendet wird, ist international nicht genormt und hängt von den Abkommen der Staaten untereinander ab bzw. ob es ein Auslieferungsabkommen gibt. Wird jemand vor einem US-Gericht angeklagt, gilt US-Recht, wird jemand vor einem deutschen Gericht angeklagt, gilt das deutsche Recht. Hier spielen Staatsbürgerschaft der Angeklagten, der Betroffenen, der physische Standort des Servers, Firmensitz usw. eine Rolle.