proko85 schrieb:
Das stimmt doch überhaupt nicht.
MegaUpload darf eigenwillig auf die Daten seiner Kunden überhaupt nicht zugreifen bzw. diese ohne Einwilligung an Dritte weiterleiten, die Daten gehören immer den Kunden. MU stellt lediglich Speicherplatz zur Verfügung und die Möglichkeit diese Daten mit anderen zu teilen. MU darf die Daten seiner Kunden unter bestimmten Voraussetzungen löschen und diese müssen erfüllt sein damit das Löschen rechtens ist.
Du beziehst dich hier auf das Datenschutzgesetz. Das legt nur Schutzrechte der Daten fest. Das ist ein Schutzrecht ähnlich dem Urheberrecht. Das heißt jedoch nicht, dass diese Daten dem Benutzer gehören. Du darfst anfragen, welche Daten über dich gespeichert werden, du darfst die Löschung verlangen, aber du bist nicht im Besitz der Daten. Daten kann man nicht besitzen. Man kann nur eine physikalische Kopie besitzen und diese gehört Megaupload, da es sich um den Server von Megaupload handelt. Diese Kopie kann Megaupload löschen, wann und wo sie wollen (vorausgesetzt es werden keine laufenden Ermittlungen behindert). Es gibt kein Recht auf Speicherung seiner Daten.
Es gibt höchstens einen Nutzungsvertrag für den den Dienst der Aufbewahrung (was sogar erfüllt wurde) bzw. zur Verfügungstellung (welche auch erfüllt wird, jedoch nicht kostenlos), mehr aber auch nicht.
Anderes Beispiel: Dein Provider kündigt dir den Internetanschluss auf. Du hast Emails auf dem Server liegen. Danach löscht dein Provider die Mails. Da wirst du auch durch die Finger schauen, solange durch nicht gewisse Kündigungsfristen vereinbart hast.
Was hat Gefahr in Verzug mit MU zu tun?
Warum installieren wir nicht einfach Trojaner/Spyware auf unseren PCs? Die wollen die Daten auch nur kopieren. So etwas nennt sich Diebstahl oder Beschlagnahme, eine Grauzone ist hier nicht gegeben.
Gefahr in Verzug heißt, dass die unmittelbare Gefahr besteht, die es rechtfertigt, die Rechte anderer zu verletzen. Das kann entweder eine Vernichtung/Entziehung von Beweismaterial oder die Gefahr weiterer Straftaten sein. In so einem Fall kann dem entgegen gewirkt werden entweder per einstweiliger Verfügung eines Richters oder auch in gewissen Fällen von der Exekutive direkt wenn z.B. ein Mörder sich in einem Grundstück versteckt, für das keine Betretungserlaubnis besteht.
Die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung bzw. eines Durchsuchungsbefehls ist auch nichts neues. Das gibt es bei uns auch schon seit Jahrzenten.
Neu ist, dass heimlich ohne Wissen des Benutzers ein Trojaner auf dem PC installiert wird, was rechtlich sehr zweifelshaft ist, da dies meistens ohne einen begründeten Verdacht gemacht wird und zweitens eventuell heimlich ohne richterliche Anordnung geschehen kann. Bei einem Durchsuchungsbefehl passiert das öffentlich und du kannst jederzeit die Durchsuchung verweigern, wenn dieser nicht existiert. Verschafft sich die Polizei dann trotzdem illegal Zugang, kann das gefundene Beweismaterial nicht verwertet werden.
Wenn nichts Beschlagnahmt wurde, wie kann eine Behörde den Zugriff auf einen geschützten Bereich eines Unternehmens erhalten um die Daten zu kopieren und warum können die Kunden nicht mehr auf ihre Daten zugreifen?
Beschlagnahmung bedeutet hier die Entwendung einer physikalischen Sache, die anschließend nicht mehr zur Verfügung steht. Dafür gibt es Entschädigungen.
In diesem Fall haben sich die Behörden per Durchsuchungsbefehl einfach Zugang zu dem Server verschafft (entwer physisch oder durch Herausgabe der Zugangsdaten), haben die entsprechenden Daten kopiert und das war es dann. Es wurde nicht der ganze Server eingepackt und ins Polizeirevier verfrachtet. In diesem Fall wäre eventuell für den Server (Hardware) eine Entschädigung fällig.
Dass der Dienst eingestellt wurde (entweder per einstweiliger Verfügung des Richters oder freiwillig durch den Betreiber), ist auch ganz legal.
Das einzige, was dem theoretisch im Wege stehen kann ist ein Vertrag von MU mit dem Kunden, das eine Verfügbarkeit des Dienstes garantiert und entsprechende Schadensersatzzahlungen vorsieht.
Meiner Meinung nach liegen hier gewaltige Kompetenzüberschreitungen vor, die mit fadenscheinigen Argumenten begründet werden.
Wo siehst du hier bitte die Kompetenzüberschreitung? Es gibt klare Gesetze, dass ein Richter einen Durchsuchungsbefehl austellen kann, um Beweismaterial zu sichern, wenn ein ausreichender Verdacht auf eine Straftat besteht.