BodyLove
Commodore
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MC´s schrieb:Das Rückgaberecht sollte auch für Privatverkäufe gelten, da man die Ware vor dem Kauf ja nicht selber in den Händen halten kann.
Habe schon erlebt, dass Waren auf den Foto´s künstlich schön gemacht wurden in dem die Verkäufer die Bilder einfach manipuliert hatten!
Ich finde man sollte für Privatverkäufe das Rückgaberecht aber auf 3 Tage nach erhalt der Ware kürzen.
Wichtig ist eine genaue Beschreibung. Sofern eine genaue Beschreibung fehlt, kann wohl da etwas nicht stimmen. Dazu geben einige auch Noten, um die Qualität der Ware zu beschreiben.
Sofern solche Dinge fehlen, sollte man sich überlegen, ob man die Ware kauft. Meist werden solche Waren eh günstiger verkauft, als die, mit einer detaiilierten Beschreibung. Wer noch bei so einem kauft, der nicht garantiert, ist selber schuld.
Man darf doch nicht alles kaufen, was günstig ist. Bei Privatauktionen hat so etwas nichts zu suchen. Der Markt regelt eh alles. Die günstigen Waren werden ohne eine exakte Beschreibung gekauft. Hier hat man eben ein gewisses Risiko. Die teueren Angebote sind sehr gut beschrieben, kosten dementsprechend halt mehr. Dafür hast du aber auch weniger Risiko...