WhiteShark schrieb:
Und der Verkäufer hat das Recht zu prüfen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Also nix mit sofort, der Verkäufer kann verlangen, das zuerst zurückgeschickt wird (was bei einem Schlauch sich wohl aber nicht rechnet).
Das schon aber es muß ein Zug um Zug Austausch sein. Es ist dem Käufer nicht zuzumuten, daß das Teil erst zum Hersteller geschickt wird und erst nach drei Wochen, wenn das irgendjemand in China überprüft hat ein Austausch geschickt wird.
WhiteShark schrieb:
Für den Käufer ist es zwar ärgerlich, aber eine Wartezeit ist durchaus zumutbar. Natürlich wäre es im genannten Beispiel nicht gerade kundenfreundlich den Kunden warten zu lassen, aber da hat man keine Handhabe.
Eben doch da es die Zumutbarkeitsklausel, übrigens für beiden Seiten, im BGB § 440 gibt. Letztendlich ist es eine Abwägungssache die zur Not ein Gericht klären muß. Aber abgesehen von der Gewährleistung kann der Käufer hier auf jeden Fall Schadenersatz geltend machen, muß aber auch einen finanziellen Schaden nachweisen können. Dieses Recht ist völlig unabhängig vom Gewährleistungsrecht.
Wenn man wie ich unter anderem Gebrauchtwagen verkauft, dann wird man zwangsläufig hin und wieder verklagt. Daher lernt man zwangsläufig wo die Tretminen liegen. Ich kenne auch zur Genüge Kunden die etwas nur zum ausprobieren kaufen, vor allem lustig bei elektronischen Steuergeräten. Dann kommen sie wieder und sagen: "Ich brauchs nicht mehr, es war etwas anderes kaputt". Ich: "Tut mir leid wir nehmen es nicht zurück, wenn es nicht defekt ist". Der Kunde wiederum: "Ihr habt mir das falsche Teil verkauft, es passt nicht". Ich: "Doch das Teil paßt, sie hatten das defekte ja als Muster dabei". Er: "Das Teil ist aber kaputt"... Genauso kommt es auch vor daß Leute ein Gebrauchtteil kaufen, 2 Tage später wieder kommen und versuchen ihr defektes Altteil als unsers zurückzugeben. Wenn man ihnen dann beweist, das dem so ist, weil wir unsere Teile versteckt markieren, dann entschuldigen sie sich nicht etwa, sondern werden pampig, laut oder gar beleidigend. Das erlebt jeder Verkäufer jeden Tag nur zu Genüge.
Wie es im vorliegenden Fall war, kann ich als Außenstehender natürlich nicht beurteilen, meine Intension war es auch sicher nicht Aquatuning an den Karren zu fahren. Ich sehe das halt aber so, daß der Kunde im vorliegenden Fall Recht hat. Die Kosten eines AGBs sind im Vergleich zum gesamten PC, der dadurch nicht nutzbar ist, als gering einzustufen. Daher hat der Käufer das Recht, sofort wo anders ein AGB zu holen. Wenn er wie Aquatuning behauptet irgendwie manipuliert hat, oder der Mangel auf Fehlbedienung zurückzuführen ist, dann kann Aquatuning eine Rückzahlung natürlich zu Recht verweigern, sofern sie dies auch beweisen können. Denn in den ersten 6 Monaten liegt bekanntermaßen die Beweislast beim Verkäufer. Können sie das nicht, müssen sie nicht nur den Kaufpreis samt aller anfallender Kosten bezahlen, sondern einen eventuellen Aufpreis des Ersatz-AGBs neben allen anderen Kosten die dadurch entsanden sind, und der Käufer nachweisen kann.
Wieso ich das weiß? Wir haben einem Kunden für 50€ eine gebrauchte Lichtmaschine verkauft. Er fährt damit in den Urlaub, Lichtmaschine geht unterwegs kaputt, er fährt weiter, Batterie wird tiefentladen, geht kaputt (zumindest laut Reparaturwerkstatt), Kunde wird abgeschleppt, kriegt eine nagelneue Bosch Lichtmaschine, eine nagelneue Bosch Batterie und wir durften mit Anwaltskosten und allem drum und dran über 1000€ zahlen.
Nun wie gesagt, die allermeisten scheuen den Gang vors Gericht. Doch wenn sie es tun, kriegen sie vor Gericht meistens Recht, selbst wenn sie sich wie der erste Mensch anstellen. Doch als Verkäufer hast Du keine Wahl, Du mußt runterschlucken, irgendwie wieder ein Lächeln aufsetzten, und den nächsten Kunden bedienen.
PS: Allerdings ist der Einwand berechtigt, daß die Kommunikation mit dem Käufer "rechtlich problematisch" ist. Und natürlich muß auch das defekte Teil zurückgeschickt werden bevor es eine Erstattung gibt.