Tammy schrieb:Kein Richter wird lachen, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, weil eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder verändert wurde.
Eine bestimmte Leistung ist dir nie von Intel zugesichert worden. Einen Gewährleistungsanspruch hättest du wenn deine CPU keine 4Ghz sondern nur 3,8Ghz erreichen würde, wobei selbst hier hält Intel die Turboboost Geschwindigkeiten nicht mehr offen vor.