S
Sinthuria
Gast
Klar, muss erst jemand einen Verdacht äußern. Aber Deine Darstellung ist doch unvollständig. Liegt ein begründeter Anfangsverdacht vor, ermittelt die Staatsanwaltschaft erst. Im Zuge der Ermittlungen wird erst entschieden ob Anklage erhoben wird oder nicht.
Aber es scheint auch viele Kunden zu geben, die erhebliche Probleme mit dieser Firma haben. Siehe z.B. hier: http://www.crn.de/software/artikel-100701-2.html
Sicher ist PCFritz vor dem Gesetz erst einmal unschuldig. Aber dennoch kann erwähnt werden, dass sie im Verdacht stehen gefälschte Wäre zu verkaufen.
Aber es scheint auch viele Kunden zu geben, die erhebliche Probleme mit dieser Firma haben. Siehe z.B. hier: http://www.crn.de/software/artikel-100701-2.html
Sicher ist PCFritz vor dem Gesetz erst einmal unschuldig. Aber dennoch kann erwähnt werden, dass sie im Verdacht stehen gefälschte Wäre zu verkaufen.