miese Behandlung und Falle bei Caseking

Vielen Dank für die Infos, Calluna.
Ich möchte mein Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen und habe Casking Fotos vom Aufkleber, wie er sich auf der Antistatikverpackung befindet geschickt. Auf der Hülle sollte wohl aber gar kein Aufkleber sein, sondern auf der Grafikkarte, wie das leider aber nicht der Fall. Wo der Aufkleber auch ist, ist mir Wurscht. Ich möchte, dass Casking mir beweist, dass ich den Aufkleber entfernt habe, oder mir mein Recht auf Gewährleistung einräumt und mir die defekte Hardware austauscht oder repariert. Immerhin ist nur einer der Lüfter defekt.
Caseking stellt sich jedoch nur quer, tut so, als wäre man als Kunde blöd, wenn man noch nie etwas von einem Sticker gehört hat. Und stellt Kosten in Aussicht, die auf mich zukommen, ohne dass man weiß, wie hoch diese sein.
 
@rubezahl87:
Du hast bei uns ja drei Grafikkarten des gleichen Typs gekauft, wie sieht es denn bei den anderen beiden Karten mit dem Aufkleber aus?

Darüber hinaus räumen wir Dir Dein Recht auf eine Gewährleistungsabwicklung ein, das habe ich nun auch schon mehrfach geschrieben. Aber nun gut, wir sehen ein, dass eine Beweisführung auf beiden Seiten schwierig ist. Du kannst die Karte an uns schicken und wir übernehmen die Bearbeitungs- und Versandkosten, die mit dem fehlenden Sticker in Verbindung stehen bzw. werden uns deswegen selber mit dem Hersteller auseinandersetzen. Die RMA hat dir gerade noch eine weitere Mail dazu geschrieben. Sollten sich mechanische Schäden an der Karte nachweisen lassen, dann können wir - wie bei allen anderen Kunden auch - die Kosten jedoch selbstverständlich nicht übernehmen.

Liebe Grüße,
Mike
 
Hallo Mike,

es stimmt, Caseking hat an mir 900 Euro für Grafikkarten verdient und macht mir nun wegen eines defekten Lüfters Aerger.
Ich werde das Problem an die beiden Besitzer der anderen zwei Grafikkarten weiterleiten, hoffentlich haben die nicht auch Aerger mit diesen Aufklebern. Es ist immer zu lesen, dass diese Aufkleber abfallen oder gar ganz verschwinden. Wenn Caseking seine Kunden wirklich gut behandeln wollen würde, dann würde man auf diese Problematik hinweisen und den Kunden nicht im Regen stehen lassen, und unverschaemterweise darauf hinweisen, dass man irgendwo einen Satz im Kleingedruckten hätte lesen sollen. Das ist kein guter Umgang mit Kunden, die man wertschätzt.

Immerhin wird mir jetzt angeboten, dass ich nichts draufzahlen muss, um den Fall bearbeiten zu lassen. Auch wenn immer noch unklar ist, ob mir die Grafikkarte repariert oder ersetzt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
rubezahl87 schrieb:
Auch wenn immer noch unklar ist, ob mir die Grafikkarte repariert oder ersetzt wird.

Das hat dich auch gar nicht zu interessieren, da du überhaupt kein Recht auf Ersatz hast, ohne das vorher Nachbesserungen stattgefunden haben.

Zudem bietet Caseking seinen Kunden einen Top Service, den ich selten gewohnt bin. In deinem Fall sind ihnen einfach die Hände gebunden und sie tun ihr Möglichstes.
 
Wir haben keineswegs 900€ an dir "verdient" denn die Grafikkarten sind für uns schließlich nicht kostenlos. Darüber hinaus ist eine Prognose über die exakte Verfahrensweise schlicht nicht möglich.
 
txcLOL schrieb:
Das hat dich auch gar nicht zu interessieren, da du überhaupt kein Recht auf Ersatz hast, ohne das vorher Nachbesserungen stattgefunden haben.

Zudem bietet Caseking seinen Kunden einen Top Service, den ich selten gewohnt bin. In deinem Fall sind ihnen einfach die Hände gebunden und sie tun ihr Möglichstes.

Naja, du solltest nicht vergessen, dass für soetwas ein Anwalt unrentabel ist, allerdings kam bei mir das auch schon vor, dass ich einen Gewährleistungsfall hatte und damit sich der Händler damit nicht beschäftigen muss ( er repariert ja nichts, bla bla bla), wurde einfach ein Garantiefall daraus gemacht... ( Außerdem glaube ich kaum, dass ein "on-the-fly" Austausch sooo unretabel für das Unternehmen wäre...

Aber wie gesagt, die machens clever und schickens an den Hersteller.. ( denn sie wissen dass wegen 500-600€ sich keiner einen Anwalt nimmt/leisten kann, da die Gebühren ja schon höher sind als der Wert des Elektronikteils..

Schade eigentlich, denn in elektronikmärkten vor Ort wird je nach Artikel auch sofort!! ausgetauscht..

P.S Unwirtschaftlich ist, bei einem defekten Motor, zB das ganze auto zu tauschen..
 
Zuletzt bearbeitet:
txcLOL schrieb:
Das hat dich auch gar nicht zu interessieren, da du überhaupt kein Recht auf Ersatz hast, ohne das vorher Nachbesserungen stattgefunden haben.

Zudem bietet Caseking seinen Kunden einen Top Service, den ich selten gewohnt bin. In deinem Fall sind ihnen einfach die Hände gebunden und sie tun ihr Möglichstes.

Es praezisiere: Es ist immer noch unklar, ob ich entschädigt werde, da Caseking weiter darauf hinweist, dass dies von msi abhängen wird. Immerhin will mir Caseking keine Bearbeitungsgebühren mehr in Rechnung stellen wie zu beginn. Ob die Sache gut ausgeht, ist also immer noch unklar. Hoffen wir das beste.

Die sollen ihren Kunden diese Problematik nicht verschweigen, dann tun sie ihr Möglichstes. stattdessen verstecken die sich hinter kleinen stellen im kleingedruckten, obwohl hier viele Leute von schlechten Aufklebern berichten.
 
Es wird auch unklar bleiben, so lange wie du die Karte nicht zu uns schickst, da weder wir noch MSI vorhersagen können, was die Tests der Karte ergeben. Damit wird dein Fall genau so behandelt wie bei jedem anderen Kunden auch.

Liebe Grüße,
Mike
 
suddali schrieb:
Schade eigentlich, denn in elektronikmärkten vor Ort wird je nach Artikel auch sofort!! ausgetauscht..

Diese pauschale Aussage ist schlichtweg Falsch.
Einen Austausch der Ware, wird auch im Einzelhandel nur durchgeführt, wenn die Rahmenverträge,
die man mit dem Hersteller/Distributor hat, zulässt. Andernfalls wird die Ware zwecks Prüfung
an den Hersteller geschickt.

Ein Prüfungsrecht hat der Händler, einen sofortigen Austausch der Ware, ohne Prüfung, ist schlichtweg rechtswidrig!
 
Drakonomikon schrieb:
Den Kauf kann der TE mit seiner Quittung nachweisen.

Der TE kann "einen" kauf nachweisen, aber nicht den kauf "dieser einen" Karte. Nenn es ruhig Haarspalterei, aber das ist mMn. ein riesen Unterschied!

...Sicherlich hat der Toaster auch irgendwo eine Seriennummer, man kann aber von dem Käufer nicht verlangen dies nachzuprüfen, zumal diese höchstwahrscheinlich nicht beim Kauf registriert wurde.

Beim Kauf wird doch der Barcode eingescannt und somit auch die Seriennummer registriert.

...aber hier fehlt eine solch essentielle Information bezüglich der Seriennummer?

Nur weil MSI nicht dick und fett auf dem Karton drauf schreibt, dass man seine Graka nicht unter fließend Wasser und mit Drahtbürste reinigen darf, heißt das noch lange nicht das man es darf ;)
 
Naja über Kulanz kann man sicher streiten, stand mal bei Caseking am Tresen wo einer vor mir wegen seinem defektem Board keine Reklamation erhielt... Grund dafür war ein beschädigter CPU Sockel... Zum einen klar zu recht, Käufer hat es beschädigt... zum anderen wurde dem Käufer vorher nicht gezeigt ob der Sockel wirklich einwandfrei ist und unterschrieben hat er Schluss folglich auch nicht...
Kann man drüber diskutieren, denke aber das lassen wir mal lieber...

Das Händler nicht bei allem entgegenkommen können, liegt wohl daran das viele Kunden Ware selbst beschädigen, das heißt die Garantie erlöschen und dann auf Umtausch pochen. Ganz ehrlich, ich würde auch nicht auf meine Kosten sitzen bleiben wollen... und was Du erwartest ist Kulanz, die man nun mal nicht selbst redlich ist!

Wenn Du Dir nichts verschulden hast, dürfte man eigentlich auch keine Unkosten erwarten.
Vllt kann Caseking sich dem Hersteller zuwenden und vorabklären, inwiefern das fehlen des Aufklebers Einfluss auf eine Wandlung oder gleichen hat, oder ob definitiv Kosten entstehen bzw. keine Wandlung stattfindet. Vorausgesetzt eine Manipulation wurde nicht vorgenommen.
 
Ribery88 schrieb:
Diese pauschale Aussage ist schlichtweg Falsch.
Einen Austausch der Ware, wird auch im Einzelhandel nur durchgeführt, wenn die Rahmenverträge,
die man mit dem Hersteller/Distributor hat, zulässt. Andernfalls wird die Ware zwecks Prüfung
an den Hersteller geschickt.

Ein Prüfungsrecht hat der Händler, einen sofortigen Austausch der Ware, ohne Prüfung, ist schlichtweg rechtswidrig!

Ich sage dir nochmals, dass du ein Recht auf Umtausch hast, wenn damit für den Verkäufer keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen und das kann es ja garnicht...
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html


Habe gerade ochmal geguckt, auf meiner R9 290x steht eine PN und eine SKU Nummer, auf meiner Gigabyte 7970 ghz steht auch nichts, bzw. ist nirgends ein Aufkleber.. ^^

Im übrigen braucht man für einen Umtausch nichtmal einen Kassenzettl, dieser "vereinfacht" den Nachweis nur..

Also so oder so muss Caseking prüfen ob es die Grafikkarte ist, wie sie das machen weiß ich nicht, aber nur weil der Aufkleber fehlt, heißt es nicht dass die Karte nicht getauscht wird.. denn hier wird Gewährleistung mit GArantie verwechselt.. Der Kunde schickt die Karte auf Gewährleistung ein, nur weil Caseking dann über Garantie an den Hersteller herantritt, hat das den Kunden nicht zu interessieren..

Das ist die Internetseite von der Verbraucherzentrale:
Ergänzung ()

Hier im .pdf da verlinken nicht geht..
 

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Zuletzt bearbeitet:
suddali schrieb:
Habe gerade ochmal geguckt, auf meiner R9 290x steht eine PN und eine SKU Nummer, auf meiner Gigabyte 7970 ghz steht auch nichts, bzw. ist nirgends ein Aufkleber.. ^^

Die SKU auf der 290X ist quasi die Seriennummer (SKU = Stock Keeping Unit) und auf deiner 7970 müssten sich auf der Rückseite 3 Aufkleber befinden, ein etwas dickerer mit Barcode parallel zum Slotblech, da steht die Serienummer drauf :)

edit: Der ganz links ist es...

http://i48.tinypic.com/14nmyop.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
suddali schrieb:
Ich sage dir nochmals, dass du ein Recht auf Umtausch hast, wenn damit für den Verkäufer keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen und das kann es ja garnicht...
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Und ich habe dir gesagt, dass ein sofortiger Austausch ohne PRÜFUNG der Ware, nur dann
vom Händler durchgeführt werden kann, wenn die Rahmenverträge es zulassen.

Ansonsten wird die Ware eingeschickt zwecks Prüfung, sprich Reparatur oder Austausch!

Noch einmal für dich:

Einen sofortigen Austausch der Ware, OHNE PRÜFUNG des Händlers, ist schlichtweg rechtswidrig!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hardwarekäufer schrieb:
Willst du hier über caseking herziehen? Oder warum machst du dieses Thema in mehreren Foren gleichzeitig auf und maulst überall über den Händler? Bist du von der Konkurrenz??

Spinnst du?

Ich finde caseking super, und Mike ist der Beste!!

Ich versuche lediglich dem TE zu helfen..

Wo mache ich das?! Bevor du hier Mist erzählst, lass es.. ich antworte vielleicht in mehreren Threads, aber ich habe noch NIE etwas negatives zu Caseking gesagt.. würde ich sonst ALLEs dort bestellen?!
Ergänzung ()

Ribery88 schrieb:
Und ich habe dir gesagt, dass ein sofortiger Austausch ohne PRÜFUNG der Ware, nur dann
vom Händler durchgeführt werden kann, wenn die Rahmenverträge es zulassen.

Ansonsten wird die Ware eingeschickt zwecks Prüfung, sprich Reparatur oder Austausch!

Noch einmal für dich:

Einen sofortigen Austausch der Ware, OHNE PRÜFUNG des Händlers, ist schlichtweg rechtswidrig!


OHNE Prüfung, habe verstanden.. aber überpürfen kann der Händler und muss es nicht zum Hersteller schicken..
Ergänzung ()

Satsujin schrieb:
Die SKU auf der 290X ist quasi die Seriennummer (SKU = Stock Keeping Unit) und auf deiner 7970 müssten sich auf der Rückseite 3 Aufkleber befinden, ein etwas dickerer mit Barcode parallel zum Slotblech, da steht die Serienummer drauf :)

edit: Der ganz links ist es...

http://i48.tinypic.com/14nmyop.jpg

merce dir ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
hardwarekäufer meint die Tatsache, dass der TE mehrere Foren bedient. Was für mein Dafürhalten im Regelwerk eines Forums berücksichtigt werden sollte, ist keine seriöse Tour.
 
Heen schrieb:
hardwarekäufer meint die Tatsache, dass der TE mehrere Foren bedient

hab ich auch so verstanden.

Heen schrieb:
ist keine seriöse Tour

ich finde es okay das man sich Hilfe in Foren holt, dafür gibt es die schliesslich. Was mir nicht so gut gefällt ist
die Tatsache daß man manchmal den Eindruck gewinnt daß eine Rufschädigung erfolgt. Nix gegen den TE aber
das muss auch klar sein oder zumindest sollte man vor der Erstellung mal über so etwas nachdenken.
Die Reaktion vom Shop, wie hier & bei HWL auf das Thema eingegangen wird, spricht eigentlich stark für den
Shop.
Ich hatte selber schon ein paar Reklamationen, nicht bei CaseKing sondern bei anderen sehr bekannten &
vertrauenswürdigen Shops und bei denen gab es auch immer diese Klausel das man evtl. Kosten zu tragen
hat wenn denen irgendetwas auffällt. Selbst als ich Tauschware bekommen habe stand da immer "unter Vorbehalt".
So einen Fall wie diesen hier hatte ich aber noch nie, das Problem mit dem evtl. abgefallenen Aufkleber kenne
ich aber das der so wichtig sein soll wusste ich nicht, hab ich noch nie drauf geachtet, muss ich wohl in Zukunft.
Ich hoffe daß der TE und CK hier eine für beide zufriedenstellende Lösung finden werden.
 
Wenn es um den TE ging, ok, aber normal wenn man unter einen Beitrag ohne Zitat schreibt, bezieht man sich auf diesen, laut "Forenknigge"..
 
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