miese Behandlung und Falle bei Caseking

In dem Unternehmen, in dem ich arbeite, werden alle Seriennummern mit einem Laser eingraviert... die Praxis mit den Aufklebern bei PC-Hardware finde ich seltsam, aber gut, das ist ein anderes Thema.

Green Mamba schrieb:
Selbst wenn er dies bemerkt und dementsprechend nach Erhalt der Ware bei Caseking reklamiert, hilft ihm das ja nicht, da Caseking in dem Fall jeden Anspruch von sich weist.

Das Fehlen der Seriennummer ist ein Sachmangel. Bei der Inanspruchnahme der Gewährleistung sollte es eigentlich nicht zu einem Problem kommen, da dieser Sachmangel durch einen neuen Aufkleber behoben werden kann.

Problematisch wird es nur, wenn jemand vom Widerruf (oder der Gewährleistung, Garantie) Gebrauch macht und das fehlen der Seriennummer erst dadurch beim Händler auffällt.
 
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Nachdem ich die Beiträge mehrmals durchgelesen habe, komme ich nicht umhin hier mal meine Meinung kundzutun.

Warum wurde nicht einfach der Lüfter der Grafikkarte getauscht und dann mal probiert , was sie macht.
Der Lüfter dürfte ja allzu teuer sein und das Auswechseln dürfte für die Schrauber von CK ja wohl kein Problem sein.
Sie wechseln ja auch Luftkühler gegen Wasserkühler auch bei MSI Karten. Sich dann hinter dem Hersteller zu verstecken,
(denn das wird ja jetzt die Anwort von Mike sein: wir dürfen das nicht) kann ja wohl nicht angehen, wenn ich sehr wohl
Lüfter tauschen darf.
Natürlich muss dem Kunden klar sein, dass er keine neue Grafikkarte erhält, wenn dann die Karte wieder ordnungsgemäß
läuft.
Anzumerken ist, dass der Kunde in jedem Fall der Gelackmeierte ist, denn er hat ja mit richtigem Geld und nicht mit Falschgeld
bezahlt, hat aber statt der mangelfreien Ware Schrott erhalten. Nun kann sicherlich CK nichts für den Schrott, steht aber in
der Verantwortung diesen zeitgerecht in mangelfreie Ware umzuwandeln. Aussagen der Hersteller braucht aber solange
dafür helfen dem Kunden nicht weiter , denn er steht ohne Rechner da. Hier sollte er dann für das Instandsetzen eine
Frist von max. 2 Wochen setzen. Wie CK das hinkriegt ist nicht sein Problem. Kundenfreundlich wäre es , wenn er für die
Reparaturzeit eine (wenn auch nicht so gute) Grafikkarte gestellt bekäme, damit er seinen Rechner zumindestens benutzen könnte.
Außerdem ist anzumerken, dass wenn die Seriennummer so hoch aufgehängt ist, warum ist sie nicht eingestanzt oder graviert. Hinzu kommt , woher soll ich als Kunde wissen, dass sie so wichtig ist. In dem von Mike zitiertem Absatz von MSI
ist eine Aussage getroffen, richtig, aber ich habe keinen Vertrag mit MSI (Aussage irrelevant) noch dazu ist sie in Englisch.
Da aber in Deutschland sich der Kunde darauf verlassen kann, (gibt diverse Gerichtsurteile) dass dem Produkt eine deutsche Gebrauchsanweisung beiliegt, muss diese Aussage auch in deutsch gefasst sein.
Ich weiss nicht, ob der Imageschaden von CK durch solche Handlungsweisen nicht größer ist, als das Auswechseln des Lüfters.
Ich wollte mir eigentlich einen Rechner bei CK für ca. 4500 € kaufen, gehe aber jetzt noch mal in mich. Wenn nämlich bei solchen Kleinigkeiten so ein Theater gemacht wird, frage ich mich, was passiert wenn tatsächlich mal ein solch teurer Rechner seinen Geist aufgibt. Wirft man mir dann vor, dass irgenwo im kleingedruckten in englischer Sprache steht ich
hätte einen Überspannungsschutz nehmen müssen oder hätte auf den Einbau einer weiter Festplatte CK einschalten müssen. Nein , ich weiss nicht, ob ich darauf Lust habe.
Gruss Helmi
 
Hallo Leute,

wir können gerne weiter über das Problem der Seriennummer-Aufkleber philosophieren, jedoch wird es am Ende vermutlich nur bei einer gegenseitigen Bekundung von subjektiven Ansichten ohne Rechtssicherheit bleiben. ;) Fakt ist, dass die gegenwärtige Praxis einiger Hersteller die Seriennummern nicht aufzudrucken oder irgendwie einzugravieren im Fall der Fälle für Probleme für den Kunden und für den Händler sorgen kann. In diesem Fall sehe ich das nun allerdings bereits als gelöst an, was vielleicht nicht jedem aufgefallen sein mag.

Green Mamba schrieb:
Selbst wenn du weißt, dass da ein Aufkleber sein sollte, hilft dir das nicht weiter, wenn dieser schlichtweg fehlt.

Die Frage von Heen kann ich dahingehend beantworten, dass wir bei solchen Fällen generell eine Meldung innerhalb der Widerrufsfrist erwarten und das dann trotz der nach wie vor vorhandenen, inhärenten Unmöglichkeit der Identifizierung der Karte von uns akzeptiert und entsprechend vermerkt wird. Wir durchbrechen also an der Stelle kurz nach dem Kauf den logischen Kreislauf dieser Problematik. Uns ist aber auch bewusst, dass man nicht voraussetzen kann, dass restlos jeder Kunde weiß, dass bei einem bestimmten Produkt von Hersteller XYZ an irgendeiner bestimmten Stelle ein Aufkleber zu sein hat. Allerdings gibt es bestimmte Wege eine völlig lockere Handhabung dieser Sache auf unserer Seite aktiv zu missbrauchen und auch davor müssen wir uns schützen. Darum wird es dabei bleiben, dass wir nach Auslaufen der Widerrufsfrist jeweils im Einzelfall entscheiden und dann entsprechende Super-Flame-Threads in Foren in Kauf nehmen müssen. :/

Das ganze betrifft jedoch nicht die erwähnten Intel Mainboards, bei denen überall entsprechende Warnhinweise vermerkt und entsprechende Aufkleber vorhanden sind. Diese Boards werden von den Herstellern mehrfach Qualitätsprüfungen unterzogen, so dass es als ausgeschlossen gilt verbogene Pins direkt beim Kauf zu erwischen. Darüber hinaus muss ein Händler, der eine Mikrowelle verkauft auch nicht noch einmal in der Bestellbestätigung beim Verkauf der Mikrowelle erwähnen, dass man da keine Hamster und Metallgegenstände rein stecken soll.

calluna schrieb:
Das Fehlen der Seriennummer ist ein Sachmangel. Bei der Inanspruchnahme der Gewährleistung sollte es eigentlich nicht zu einem Problem kommen, da dieser Sachmangel durch einen neuen Aufkleber behoben werden kann.

Der Beweis dafür, dass ein Richter einen fehlenden Aufkleber, der mit der Sache an sich und vor allem mit der Funktionsfähigkeit eines Geräte gar nichts zu tun hat, als Sachmangel angesehen werden würde, steht aktuell noch aus. Dabei handelt es sich also schlicht um eine subjektive Meinung und sie löst das Problem des Kaufnachweises nicht, da sich dabei dann die Katze nach wie vor selbst in den Schwanz beißt.

Heen schrieb:
Hier sollte bitte Caseking nochmal Stellung nehmen, schließlich ist so ein Fall nicht auf MSI abzuwälzen, da es bei Widerruf nicht um einen Garantiefall geht.

Dass es sich hierbei um einen Gewährleistungsfall handelt ist klar, genau deshalb muss ein Kunde uns gegenüber einen Kaufnachweis erbringen. Ich weise auch darauf hin, dass dieser durch den Kunden selbst zu erbringen ist und nichts mit der Beweislastumkehr zu tun hat, die sich lediglich auf den Mangel der Ware bezieht. Die gegenwärtige Lösung des Problems steht oben.

@Helmi:

Das Problem ist eigentlich bereits nachvollziehbar gelöst und ich muss mich wiederholen. In deinem Text sind leider sehr viele Vermutungen drin, etwa "dürfte ja nicht allzu teuer sein" und so funktioniert eine RMA leider nicht. Gerade bei einer nicht mehr identifizierbaren Grafikkarte müssen wir zunächst eine Manipulation und Eigenverschulden des Kunden ausschließen und einen Kaufnachweis verlangen, was ohne Seriennummer nicht zweifelsfrei möglich ist, jedoch zu den Pflichten des Kunden gehört. Wir schrauben daher also nicht einfach wild drauf los und das hat alles auch nichts mit unseren theoretischen Fähigkeiten zu tun.

Ansonsten bleibt auch bei deiner Meinung das Problem bestehen, dass wir nicht wissen können, ob der Kunde uns tatsächlich die bei uns erworbene Karte zurück geschickt hat und er deshalb einen Kaufnachweis erbringen muss. Den weiteren Verlauf und die Gründe für die Involvierung von MSI habe ich bereits erläutert. Darüber hinaus bin ich sicher, dass die von MSI zitierte Passage mit der Seriennummer auch auf deutsch zu finden ist und entsprechend im deutschen Handbuch der Karte steht. Ich habe nur einfach auf die Schnelle die englische Version zitiert.

Bei den King Mod Grafikkarten mit Wasserkühlung haben wir spezielle Verträge mit den Herstellern, so dass wir die Karten mit Garantie anbieten können, da diese extra geprüft und von unseren Experten montiert werden. Wenn ein teurer Rechner von Caseking seinen Geist aufgibt, dann hast du 24 Monate Pick-Up-Service und 36 Monate Garantie darauf und eine fehlende Seriennummer, würde unserer Produktionsabteilung umgehend auffallen, so dass es da nicht zu derartigen Problemen kommen wird.

Liebe Grüße,
Mike
 
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Hallo Mike,
noch einmal, woher soll der Kunde wissen, dass soviel Wert auf die Seriennummer gelegt.
Was MSI schreibt ist für den Kunden nicht relevant, da er keinen Vertrag mit MSI sondern mit CK.
Wo aber bitte steht bei Euch, das die Seriennummer zwingend ist. Er hat aber eine Grafikkarte, Folie mit der
Seriennummer und eine Quittung.

Wenn ich einen Rechner kaufe, schraube ich ihn ja wohl nicht auf, um die Aufkleber der Grafikkarte zu untersuchen.
Ich schraube ihn hin und wieder auf, um den Dreck rauszusaugen. Dann könnte aber der runtergefallene Aufkleber
mit aufgesaugt werden und im Falle einer defekten Grafikkarte würde mir dann wieder unterstellt es wäre die falsche.
Wie witzig wäre das dann.
Gruss Helmi
 
Die Frage von Heen kann ich dahingehend beantworten, dass wir bei solchen Fällen generell eine Meldung innerhalb der Widerrufsfrist erwarten und das dann trotz der nach wie vor vorhandenen, inhärenten Unmöglichkeit der Identifizierung der Karte von uns akzeptiert und entsprechend vermerkt wird. Wir durchbrechen also an der Stelle kurz nach dem Kauf den logischen Kreislauf dieser Problematik. Uns ist aber auch bewusst, dass man nicht voraussetzen kann, dass restlos jeder Kunde weiß, dass bei einem bestimmten Produkt von Hersteller XYZ an irgendeiner bestimmten Stelle ein Aufkleber zu sein hat. Allerdings gibt es bestimmte Wege eine völlig lockere Handhabung dieser Sache auf unserer Seite aktiv zu missbrauchen und auch davor müssen wir uns schützen. Darum wird es dabei bleiben, dass wir nach Auslaufen der Widerrufsfrist jeweils im Einzelfall entscheiden und dann entsprechende Super-Flame-Threads in Foren in Kauf nehmen müssen. :/
Das bedeutet, anstatt dem Kunden mitzuteilen, er solle seine gekaufte Hardware nach Seriennummeraufklebern durchsuchen, und bei Fehlen dieser Caseking kontaktieren, wartet ihr darauf, dass der Kunde dies selber weiss und dies innerhalb der Widerrufsfrist macht. Jedoch ist das von euch reine Kulanz und kein Muss.

Sollte später ein Aufkleber fehlen, so entscheidet ihr nach Sachlage und eigenem Gutdünken.

Diese Entscheidung kann ich so nicht verstehen, immerhin wäre ein Hinweis auf der Rechnung, dass man seine gekaufte Hardware inkl. der Seriennummern auf dieser vergleichen sollte ein gutes Entgegenkommen.

Ferner muss ich nachfragen: Was ist denn mit von euch zusammengestellten PCs? Soll der Kunde den nachher nochmal öffnen um nachzusehen, ob ihr auch richtig abgetippt habt? Nehm mal den Fall, dass ihr aufschreibt: Grafikkarte mit Seriennummer 0815 aber der Kunde hat auf seiner Karte stehen: Seriennummer 0158. Dann schließt ihr eine evtl. Gewährleistung ja völlig aus, obwohl der Kunde ja einen fertigen PC gekauft hat. Auch hier müsste der Kunde ja schon im Laden selbst (sofern nicht online gekauft) die Ware annehmen (nicht bezahlen), aufschrauben, auf jedem Stück Hardware im Laden nachsehen ob diese mit der Rechnung stimmt, und dann bezahlen. Ist das richtig?

Überspitzen wir deinen Fall genau andersrum:
Allerdings gibt es bestimmte Wege eine völlig lockere Handhabung dieser Sache auf unserer Seite aktiv zu missbrauchen und auch davor müssen wir uns schützen.
Nehmen wir an, ihr bringt ÜBERHAUPT KEINE AUFKLEBER an. Weil ja keiner weiss, dass da Aufkleber SEIN MÜSSEN, damit sie Ansprüche haben, wird nur ein sehr geringer Teil der Kunden (unter 1%) überhaupt bemerken, dass etwas fehlt. Die die es merken, wird es insofern erst einmal egal sein, weil ihre Hardware funktioniert.

Das ist natürlich nur hypothetisch, weil ja auch der Kunde manipulierende Absichten haben kann. Das gilt aber gleichfals auch für den Verkäufter.

Die logische Konsequenz wäre, Hardware generell bei einem Shop, der wissentlich so agiert nicht mehr einzukaufen, da er ja die Möglichkeit der Informationsgebung nutzen könnte (ein, zwei Sätze auf der Rechnung), dies aber nicht macht. Das kann natürlich jeder so entscheiden, wie er möchte, das gesamte Szenario ist ja nur ein Hätte-Wäre-Wenn.
 
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@Onkelhitman:

Wir denken bereits darüber nach einen allgemeinen Hinweis bezüglich der Seriennummern in die Bestell- oder Auslieferungsbestätigung einzufügen, dann allerdings nur für Grafikkarten und ihre Seriennummern (nicht in Komplett-Systemen), da es bei Mainboards schlicht nicht erforderlich ist und ich wollte das mit meiner Erklärung auch nicht ausschließen.

Bei den von uns verbauten PCs werden die Seriennummern selbstverständlich nie per Hand abgetippt, sondern gescannt, so dass es da solche von dir beschriebenen Tippfehler nicht geben kann. Ich bitte auch darum hier nicht den Teufel an die Wand zu malen ^^

Zur letzten Theorie möchte ich nochmal betonen, dass wir gar keine Aufkleber anbringen, sondern wenn dann die Hersteller.
 
Caseking-Mike schrieb:
Der Beweis dafür, dass ein Richter einen fehlenden Aufkleber, der mit der Sache an sich und vor allem mit der Funktionsfähigkeit eines Geräte gar nichts zu tun hat, als Sachmangel angesehen werden würde, steht aktuell noch aus. Dabei handelt es sich also schlicht um eine subjektive Meinung und sie löst das Problem des Kaufnachweises nicht, da sich dabei dann die Katze nach wie vor selbst in den Schwanz beißt.
Die Garantie des Herstellers ist aber Teil des Produktes. Fehlt der Aufkleber, so hat man keine Garantie. Folglich ist es ein Mangel, da das Produkt nicht vollständig ist.

Dass es sich hierbei um einen Gewährleistungsfall handelt ist klar, genau deshalb muss ein Kunde uns gegenüber einen Kaufnachweis erbringen. Ich weise auch darauf hin, dass dieser durch den Kunden selbst zu erbringen ist und nichts mit der Beweislastumkehr zu tun hat, die sich lediglich auf den Mangel der Ware bezieht. Die gegenwärtige Lösung des Problems steht oben.
Den Kaufnachweis erbringt der Kunde aber durch die Rechnung. Ein Verdacht auf Betrug reicht nicht um die Gewährleistung zu verweigern.
Das müsstet ihr schon nachweisen.
Bspw dadurch, indem ihr die Karte einbaut und dort die Seriennummer auslest.
 
Die Möglichkeit, die Seriennummer einer Grafikkarte digital auszulesen wurde hier noch nicht evident vorgestellt. Sei du der Erste.
 
Wenn man die nicht auslesen kann, ist das aber das Problem des Händlers, nicht des Kundens.
Der Händler wirft ja dem Kunden Betrug vor. Damit macht er es sich aber zu einfach.
 
Nein, er schließt die Möglichkeit nicht aus. Und da muss ich sagen, dass er das, sofern er Probleme bekommt mit dem Hersteller wegen den Garantieansprüchen, zu Recht als Möglichkeit in betracht zieht. Leider macht er dies nicht auf Kosten des Herstellers, denn man könnte solche Ware ja einfach ablehnen. Hier wird aber das Problem weitergegeben, ohne dass der Endkunde davon weiss. Das ist das eigentlich schlimme.

@Caseking-Mike
Schonmal ein Danke für die Meldung deinerseits.
Zur letzten Theorie möchte ich nochmal betonen, dass wir gar keine Aufkleber anbringen, sondern wenn dann die Hersteller.
Hier habe ich natürlich einen Fehler gemacht. Es hätte heißen müssen: Nehmen wir an, ihr nehmt den Aufkleber ab.
Genausogut kann aber das Szenario sein, dass der Hersteller keinen angebracht hätte. In demselben Falle ist der Hersteller Schuld und ihr müsst es auf den Rücken der Kunden austragen.

Finde es schonmal gut, dass wir hier darüber diskutieren können und das ihr an dem Problem arbeitet. Denn wie man sieht ist es nicht so einfach wie man denkt.

@WhiteShark
Den Kaufnachweis erbringt der Kunde aber durch die Rechnung. Ein Verdacht auf Betrug reicht nicht um die Gewährleistung zu verweigern. Das müsstet ihr schon nachweisen. Bspw dadurch, indem ihr die Karte einbaut und dort die Seriennummer auslest.
Nehm an, die Karte ist defekt. Wie willst du das auslesen?
Wenn man die nicht auslesen kann, ist das aber das Problem des Händlers, nicht des Kundens.
Auch das ist zu einfach. In dem Falle würden sicher im Internet Anleitungen existieren, wie man seine Grafikkarte so zerstört, dass ein auslesen der Seriennummer nicht mehr möglich ist, damit sich Leute eine Karte Bulk irgendwo im Netz kaufen können, die zerschreddern, und dann als "defekt" wieder Retour schicken.
 
Das dies mit der Seriennummer für den Kunden total verwirrend ist sieht man ja schon daran, das mit dieser Seriennummer sehr unterschiedlich umgegangen wird. Die Seriennummer bei meiner Grafikkarte befindet sich zum einen seitlich auf der Kartonage und wie ich ja jetzt durch Überprüfung festgestellt habe auf der Grafikkarte selbst, wobei mein "Serial Aufkleber" deutlich kleiner ist als der hier im Thread gepostete.

Aber man könnte dieses Problem doch ganz einfach lösen, in dem man es so macht wie bei jedem Handy oder Ipod auch, jeder Grafikkarte eine "Imei Nr" zuzuweisen die in der Grafikkarte hinterlegt wird. Technisch stellt das keinen größeren Aufwand dar und der Händler hätte Gewissheit das es sich wirklich um seine verkaufte Grafikkarte handelt. Denn diese "Imei Nr." wäre für jede Grafikkarte individuell und somit einmalig und schon wären doch die größten Probleme von dieser Seite behoben. Jetzt haben wir Mittlerweile überwiegend High-End Technik im PC verbaut und nur bei den Grafikkarten wird mit der Serial Nummer umgegangen wie in der Steinzeit, man man man das soll einer verstehen. :rolleyes:

mfg Zotac2012
 
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Zotac2012 schrieb:
Technisch stellt das keinen größeren Aufwand dar und der Händler hätte Gewissheit das es sich wirklich um seine verkaufte Grafikkarte handelt.
Doch, denn dann müsste jeder Grafikkarte ein zusätzlicher Speicher dafür verpasst werden und auch noch individuell für jede einzelne Karte programmiert werden. Das würde schon ein paar Cent kosten; multipliziert mit der Anzahl an Grafikkarten kommen da schon einige Summen zusammen. Die Idee bei IMEI war es, gestohlene Geräte zu sperren und ggf. identifizieren. Grafikkarten gehören aber wohl nicht zu häufig entwendeten Gegenständen.
 
Man könnte die Seriennummer auch direkt auf die Karte aufdrucken. Schon wäre das Problem beseitigt.
 
@powerfx

Nö ! Läßt sich ohne Probleme wie alle anderen Angaben der Karte in den Chip hinterlegen, die Serial könnte somit genauso Sichtbar gemacht werden über GPU-Z wie die Vendor Nr. des Verkäufers.

Screen:

Asus HD 7870 GHz Subventor.jpg


Dann könnte man direkt hinter der Subvendor noch die Serial hinterlegen, das ist nun wirklich kein Problem !


mfg Zotac2012
 
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Alles schön und gut, bringt uns in der aktuellen Problematik hier leider keinen Meter weiter. Das wäre Sache des Herstellers, hier gehts um die Handhabung des Händlers. Daher ist diese Diskussion hier fehl am Platz.
Also BTT bitte.
 
Zotac2012 schrieb:
Nö ! Läßt sich ohne Probleme wie alle anderen Angaben der Karte in den Chip hinterlegen, die Serial könnte somit genauso Sichtbar gemacht werden über GPU-Z wie die Vendor Nr. des Verkäufers.
Dann könnte man direkt hinter der Subvendor noch die Serial hinterlegen, das ist nun wirklich kein Problem !
Doch, denn diese Angaben kommen vom VBios, sind also erstens manipulierbar und zweitens nicht individuell, sondern für alle Karten einer Serie identisch. Nach deiner Methode müsste es so viele unterschiedliche VBios-Versionen geben wie Karten selbst und das ist logistisch nicht machbar (oder zumindest nicht sinnvoll).

Wie WhiteShark schreibt, wäre ein Print auf das PCB schon deutlich sinnvoller, wenn das PCB vom "Hersteller" kommen würde. Tut es bei Grafikkarten aber nur in den wenigsten Fällen, somit ist das auch nicht machbar.

Jetzt aber wirklich sorry für OT und BTT. Da wurden aber die wichtigsten Punkte schon gesagt. Ohne Weiteres wird die Gewährleistung a) nicht an den Aufkleber gebunden, b) selbst wenn doch, muss der Händler nachweisen, dass dieser entfernt wurde und c) kann der Kunde die Karte eben schon wegen dem fehlenden Aufkleber reklamieren.
 
Ich mag zwar CaseKing nicht aber kann es verstehen.
Code direkt auf die Karten drucken wäre wohl am einfachsten, da kann aber der Händler nichts für.

Einzige Lösung:
Hinweis auf Rechnung bei Grafikkartenkauf
Aufkleber mit Hinweis auf Verpackung anbringen
Infozettel beilegen

Würde aber wieder Kosten verursachen.
 
Heißt das nun, dass der Hersteller MSI damit einverstanden war, die Karte auch ohne Vorliegen des Seriennummern-Aufklebers zu der Kondition, dass der Käufer, also der TE, die Reparatur nicht zu bezahlen brauchte, zu reparieren? Oder heißt das, der Käufer hat die Reparatur bezahlt?
 
Wir haben die Kosten für die Reparatur wie angekündigt übernommen und MSI ist nach wie vor nicht damit einverstanden, wenn Grafikkarten ohne Seriennummernaufkleber eingeschickt werden. Wir werden vermutlich bald einen entsprechenden Hinweis auf unsere Rechnung schreiben, wo sämtliche Seriennummern drauf stehen.
 
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