Hallo Leute,
wir können gerne weiter über das Problem der Seriennummer-Aufkleber philosophieren, jedoch wird es am Ende vermutlich nur bei einer gegenseitigen Bekundung von subjektiven Ansichten ohne Rechtssicherheit bleiben.
Fakt ist, dass die gegenwärtige Praxis einiger Hersteller die Seriennummern nicht aufzudrucken oder irgendwie einzugravieren im Fall der Fälle für Probleme für den Kunden und für den Händler sorgen kann. In diesem Fall sehe ich das nun allerdings bereits als gelöst an, was vielleicht nicht jedem aufgefallen sein mag.
Green Mamba schrieb:
Selbst wenn du weißt, dass da ein Aufkleber sein sollte, hilft dir das nicht weiter, wenn dieser schlichtweg fehlt.
Die Frage von Heen kann ich dahingehend beantworten, dass wir bei solchen Fällen generell eine Meldung innerhalb der Widerrufsfrist erwarten und das dann trotz der nach wie vor vorhandenen, inhärenten Unmöglichkeit der Identifizierung der Karte von uns akzeptiert und entsprechend vermerkt wird. Wir durchbrechen also an der Stelle kurz nach dem Kauf den logischen Kreislauf dieser Problematik. Uns ist aber auch bewusst, dass man nicht voraussetzen kann, dass restlos jeder Kunde weiß, dass bei einem bestimmten Produkt von Hersteller XYZ an irgendeiner bestimmten Stelle ein Aufkleber zu sein hat. Allerdings gibt es bestimmte Wege eine völlig lockere Handhabung dieser Sache auf unserer Seite aktiv zu missbrauchen und auch davor müssen wir uns schützen. Darum wird es dabei bleiben, dass wir nach Auslaufen der Widerrufsfrist jeweils im Einzelfall entscheiden und dann entsprechende Super-Flame-Threads in Foren in Kauf nehmen müssen. :/
Das ganze betrifft jedoch nicht die erwähnten Intel Mainboards, bei denen überall entsprechende Warnhinweise vermerkt und entsprechende Aufkleber vorhanden sind. Diese Boards werden von den Herstellern mehrfach Qualitätsprüfungen unterzogen, so dass es als ausgeschlossen gilt verbogene Pins direkt beim Kauf zu erwischen. Darüber hinaus muss ein Händler, der eine Mikrowelle verkauft auch nicht noch einmal in der Bestellbestätigung beim Verkauf der Mikrowelle erwähnen, dass man da keine Hamster und Metallgegenstände rein stecken soll.
calluna schrieb:
Das Fehlen der Seriennummer ist ein Sachmangel. Bei der Inanspruchnahme der Gewährleistung sollte es eigentlich nicht zu einem Problem kommen, da dieser Sachmangel durch einen neuen Aufkleber behoben werden kann.
Der Beweis dafür, dass ein Richter einen fehlenden Aufkleber, der mit der Sache an sich und vor allem mit der Funktionsfähigkeit eines Geräte gar nichts zu tun hat, als Sachmangel angesehen werden würde, steht aktuell noch aus. Dabei handelt es sich also schlicht um eine subjektive Meinung und sie löst das Problem des Kaufnachweises nicht, da sich dabei dann die Katze nach wie vor selbst in den Schwanz beißt.
Heen schrieb:
Hier sollte bitte Caseking nochmal Stellung nehmen, schließlich ist so ein Fall nicht auf MSI abzuwälzen, da es bei Widerruf nicht um einen Garantiefall geht.
Dass es sich hierbei um einen Gewährleistungsfall handelt ist klar, genau deshalb muss ein Kunde uns gegenüber einen Kaufnachweis erbringen. Ich weise auch darauf hin, dass dieser durch den Kunden selbst zu erbringen ist und nichts mit der Beweislastumkehr zu tun hat, die sich lediglich auf den Mangel der Ware bezieht. Die gegenwärtige Lösung des Problems steht oben.
@Helmi:
Das Problem ist eigentlich bereits nachvollziehbar gelöst und ich muss mich wiederholen. In deinem Text sind leider sehr viele Vermutungen drin, etwa "dürfte ja nicht allzu teuer sein" und so funktioniert eine RMA leider nicht. Gerade bei einer nicht mehr identifizierbaren Grafikkarte müssen wir zunächst eine Manipulation und Eigenverschulden des Kunden ausschließen und einen Kaufnachweis verlangen, was ohne Seriennummer nicht zweifelsfrei möglich ist, jedoch zu den Pflichten des Kunden gehört. Wir schrauben daher also nicht einfach wild drauf los und das hat alles auch nichts mit unseren theoretischen Fähigkeiten zu tun.
Ansonsten bleibt auch bei deiner Meinung das Problem bestehen, dass wir nicht wissen können, ob der Kunde uns tatsächlich die bei uns erworbene Karte zurück geschickt hat und er deshalb einen Kaufnachweis erbringen muss. Den weiteren Verlauf und die Gründe für die Involvierung von MSI habe ich bereits erläutert. Darüber hinaus bin ich sicher, dass die von MSI zitierte Passage mit der Seriennummer auch auf deutsch zu finden ist und entsprechend im deutschen Handbuch der Karte steht. Ich habe nur einfach auf die Schnelle die englische Version zitiert.
Bei den King Mod Grafikkarten mit Wasserkühlung haben wir spezielle Verträge mit den Herstellern, so dass wir die Karten mit Garantie anbieten können, da diese extra geprüft und von unseren Experten montiert werden. Wenn ein teurer Rechner von Caseking seinen Geist aufgibt, dann hast du 24 Monate Pick-Up-Service und 36 Monate Garantie darauf und eine fehlende Seriennummer, würde unserer Produktionsabteilung umgehend auffallen, so dass es da nicht zu derartigen Problemen kommen wird.
Liebe Grüße,
Mike