Caseking-Mike
Caseking
- Registriert
- Nov. 2013
- Beiträge
- 3.626
Hallo Leute,
mal wieder am Wochenende einiges los gewesen in den drei Threads dieser Art ^^
Ich danke allen, die sich hier um die Klärung des Sachverhalts und der rechtlichen Situation bemühen, dabei ist viel Korrektes geschrieben worden. Wir erwarten nun einfach die Karte des Threaderstellers und dann wird der Fall geklärt.
Was die generelle Aufkleberlösung bezüglich der Seriennummer und der Identifikationsprobleme bei einigen Grafikkartenherstellern angeht stimme ich zu, dass es keine optimale Lösung ist und sich daraus juristisch ungeklärte Problemsituationen ergeben können. Wir sind genauso Opfer dieser starren Regelungen, da die Hersteller uns gegenüber eben auch die Behandlung einer solchen Karte ohne erkennbarer Seriennummer verweigern und wir das nun mit dem Hersteller ausdiskutieren müssen.
Die hier beschriebene Variante der Identifikation mit einer Abgleichung der GPU-Seriennummer (nach vollständiger Demontage der Grafikkarte) ist wohl eher Wunschdenken, da das einen unverhältnismäßig hohen Aufwand durch ausufernde Detektivarbeit für die involvierten Parteien bedeuten würde, falls derartige Zugehörigkeitslisten den europäischen/deutschen Service-Partnern der jeweiligen Grafikkartenhersteller überhaupt zur Verfügung stehen. Theoretisch könnte das möglich sein, aber für uns als Händler jedenfalls nicht, da wir nur die Seriennummern kennen.
Gerade bei Intel Mainboards klebt auf jedem Sockelschutz ein fetter Warn-Aufkleber, dass diese Boards nur mit Sockelschutz zu transportieren sind und man muss dabei naturgemäß so vorsichtig sein, wie bei AMD-CPUs, die eben die PINs nicht am Board, sondern an der CPU haben. Sollen wir also jede Intel-Mainboardschachtel und AMD-CPU-Packung öffnen und Fotos machen, damit die Kunden sehen, dass die Pins auch wirklich in Ordnung gewesen sind?
So ist es, einfach eine juristisch notwendige Vorsichtsmaßnahme, die jeder Händler in ähnlicher Form unterbringen muss.
Liebe Grüße,
Mike
mal wieder am Wochenende einiges los gewesen in den drei Threads dieser Art ^^
Ich danke allen, die sich hier um die Klärung des Sachverhalts und der rechtlichen Situation bemühen, dabei ist viel Korrektes geschrieben worden. Wir erwarten nun einfach die Karte des Threaderstellers und dann wird der Fall geklärt.
Was die generelle Aufkleberlösung bezüglich der Seriennummer und der Identifikationsprobleme bei einigen Grafikkartenherstellern angeht stimme ich zu, dass es keine optimale Lösung ist und sich daraus juristisch ungeklärte Problemsituationen ergeben können. Wir sind genauso Opfer dieser starren Regelungen, da die Hersteller uns gegenüber eben auch die Behandlung einer solchen Karte ohne erkennbarer Seriennummer verweigern und wir das nun mit dem Hersteller ausdiskutieren müssen.
Die hier beschriebene Variante der Identifikation mit einer Abgleichung der GPU-Seriennummer (nach vollständiger Demontage der Grafikkarte) ist wohl eher Wunschdenken, da das einen unverhältnismäßig hohen Aufwand durch ausufernde Detektivarbeit für die involvierten Parteien bedeuten würde, falls derartige Zugehörigkeitslisten den europäischen/deutschen Service-Partnern der jeweiligen Grafikkartenhersteller überhaupt zur Verfügung stehen. Theoretisch könnte das möglich sein, aber für uns als Händler jedenfalls nicht, da wir nur die Seriennummern kennen.
Prollpower schrieb:Grund dafür war ein beschädigter CPU Sockel... Zum einen klar zu recht, Käufer hat es beschädigt... zum anderen wurde dem Käufer vorher nicht gezeigt ob der Sockel wirklich einwandfrei ist und unterschrieben hat er Schluss folglich auch nicht...
Gerade bei Intel Mainboards klebt auf jedem Sockelschutz ein fetter Warn-Aufkleber, dass diese Boards nur mit Sockelschutz zu transportieren sind und man muss dabei naturgemäß so vorsichtig sein, wie bei AMD-CPUs, die eben die PINs nicht am Board, sondern an der CPU haben. Sollen wir also jede Intel-Mainboardschachtel und AMD-CPU-Packung öffnen und Fotos machen, damit die Kunden sehen, dass die Pins auch wirklich in Ordnung gewesen sind?
cma_i schrieb:hab ich auch so verstanden.
bei denen gab es auch immer diese Klausel das man evtl. Kosten zu tragen
hat wenn denen irgendetwas auffällt. Selbst als ich Tauschware bekommen habe stand da immer "unter Vorbehalt".
So ist es, einfach eine juristisch notwendige Vorsichtsmaßnahme, die jeder Händler in ähnlicher Form unterbringen muss.
Liebe Grüße,
Mike