ayngush
Commander
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- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.065
Klar. Ob eine "Schlechterstellung" damit einhergehen "darf" steht aber auf einem anderen Blatt.
Lass mal die Waschmaschine weg und mach mal eine Geschirrspülmaschine daraus.
Wenn man einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt bei dem die Einbauküche zur Mietsache dazugehört, dann gehört sie in der Ausstattung und dem Zustand dazu, wie man sie bei der Vertragsunterzeichnung zur Nutzung überlassen bekommen hat.
Wird dann nachträglich eine minderwertigere Ausstattung in die Mietsache eingebaut stellt das ja logischerweise eine Wertminderung der Mietsache dar und dann "darf" man als Mieter auch garantiert weniger bezahlen. Wie viel weniger sollte dann jedoch lieber wieder ein Fachmann mit beurteilen...
Lass mal die Waschmaschine weg und mach mal eine Geschirrspülmaschine daraus.
Wenn man einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt bei dem die Einbauküche zur Mietsache dazugehört, dann gehört sie in der Ausstattung und dem Zustand dazu, wie man sie bei der Vertragsunterzeichnung zur Nutzung überlassen bekommen hat.
Wird dann nachträglich eine minderwertigere Ausstattung in die Mietsache eingebaut stellt das ja logischerweise eine Wertminderung der Mietsache dar und dann "darf" man als Mieter auch garantiert weniger bezahlen. Wie viel weniger sollte dann jedoch lieber wieder ein Fachmann mit beurteilen...