Hallo Wolfgang,
ihr solltet in Euren Artikeln vielleicht noch auf eine ziemlich wichtige Sache hinweisen, insbesondere wenn es um die Frage des "sich lohnens" von Kryptomining geht. Diese Sache findet sich nämlich weder in diesem Artikel, noch in dem verlinkten älteren/ersten Artikel zu dem Thema.
Und diese wichtige Sache ist: Steuern.
Da Kryptowährungen in Deutschland kein offiziell anerkanntes zahlungsmittel sind, werden sie schlichtweg als "Güter" (wenn auch digitale) angesehen. Und der Handel mit ihnen fällt demnach unter die Haube von sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften. Auf Profite aus solchen Geschäften ist der persönliche Einkommenssteuersatz zu entrichten. ("Auf Profite" heisst hier, nicht auf den Gesamtwert der Coins, sondern auf eine eventuelle Kurssteigerung seit dem initialen Erwerb der Coins.) Und der kann schnell mal 40% übersteigen, wenn man berufstätig ist.
Zwar werden private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr Haltedauer des gehandelten Objekts steuerfrei. Aber! Zunächst einmal muss man das wissen. Zweitens muss man das selbst gegenüber dem Finanzamt nachweisen können - und bei den anonymen Überweisungen auf der Blockchain wird das manchmal schwierig, wenn man seine Coins ein paar mal zwischen Addressen verschiebt. Drittens zählt jede Art von Transaktion, die nicht dem bloßen Verschieben an einen anderen Lagerplatz dient, automatisch als ein Verkauf. Du hast Zcash mit Mining verdient, und tauscht es in Ether oder Bitcoin, um es leichter in Euro umtauschen zu können? In den Augen des Staates findet hier ein gedachter Verkauf von Zcash für Euro und Neukauf von Ether/Bitcoins statt. Das heißt: erstens bist du verpflichtet, es beim Finanzamt nachzuweisen, und zweitens bist du verpflichtet, Gewinne aus der Kurssteigerung von Zcash zu versteuern.
Viertens - und jetzt kommt es am dicksten! - ist Mining ein Sonderfall. Du kaufst ja die erzeugte Kryptowährung nicht. Wenn das Finanzamt also Lust und Laune hat, kann es völlig legitim sagen: das ist kein Handel mit Gütern im Sinne von privaten Veräußerungsgeschäften, denn es hat nie ein Kauf stattgefunden. Demnach müssen eventuelle Profite auch nie steuerfrei werden! Eventuell können die sogar sagen, dass es sich hier um ein von dir produziertes Handelsgut handelt, und statt Einkommenssteuer auf Gewinne stattdessen 19% Umsatzssteuer auf den Gesamtwert der Coins ansetzen! Es gibt hierzu keine brauchbaren gesetzlichen Regelungen - das Finanzamt kann es sich quasi aussuchen. Meistens wird es wohl bei der Klassifizierung als privates Veräußerungsgeschäft bleiben, aber man hat Null rechtliche Handhabe, wenn das Amt entscheidet, es anders zu machen.
Nicht zu unterschätzen ist außerdem die Tatsache, dass wenn man diese Dinge nicht weiß, und mit großen Mengen Kryptowährung große Gewinne einfährt und diese nicht in der Steuererklärung aufschlüsselt, ruckzuck der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein kann, ohne dass man es je wollte. Ich hab im Dezember 2017 eine sechsstellige Anzahl Euro durch Bitcoin-Verkäufe verdient... wenn ich die nicht in meiner nächsten Steuererklärung angebe, werde ich mit ziemlicher Sicherheit vor Gericht enden. Und zwar unabhängig davon, ob die zu versteuern waren oder nicht! Zum Glück habe ich mich im Vorfeld in das Thema eingelesen, denn noch ein paar Monate vorher war ich da komplett unwissend.
Immerhin: nicht berufstätige junge Leute haben einen Schutzschirm in dem 9000€ Freibetrag, unterhalb dessen Einkommen nicht versteuert wird. Aber Berufstätige und Leute mit anderweitigem Einkommen oder sehr hohen Kryptogewinnen müssen definitiv aufpassen und ihre Hausaufgaben machen!
Dementsprechend halte ich es für eine gute Idee, wenn Ihr in einem Artikel mal darauf eingehen könntet - wenn Ihr schon dem geneigten Leser nahelegt, dass sich das Mining lohnt!