Discovery_1 schrieb:1&1: Mein Bruder wartet immer noch auf seine 15€ Belohnung, für die Vermittlung meiner Person.
Wann war der Vertragsabschluss?
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Discovery_1 schrieb:1&1: Mein Bruder wartet immer noch auf seine 15€ Belohnung, für die Vermittlung meiner Person.
genau wie bei mir und ich hatte schon im ersten thread, als der Tarif hier vorgestellt wurde, vor genau diesem Szenario gewarnt.Gaspedal schrieb:Hatte damals auch DSL-Flatrate abgeschlossen bei 1&1 und wurde dann mit 100€ Entschädigung gekündigt. Seit dem, nie mehr 1&1.
somit weiss ich nicht ob sich mein "böses" Nutzungsverhalten nun geändert hat oder nicht..Wer die 100 Euro einstreicht, muss im Gegenzug zusagen, keinen neuen Flatrate-Vertrag mit einem Unternehmen der United-Internet-Gruppe zu schließen, solange er sein Nutzungsverhalten beibehält.
1&1 macht allerdings keine Angaben, wo diese magische Grenze liegt.
quelle:
https://www.heise.de/news/Goldener-Handschlag-fuer-Power-Sauger-108291.html
Jeder mit ein bisschen Verständnis für mobile Netzwerke dürfte klar sein, dass ‚unlimited‘ nicht rund um die Uhr Download mit Fullspeed für alles ein kann. Vor allem nicht für 9,99€ im Monat.A7iii schrieb:Wenn ich meinem Vertragspartner „unlimited“ verkaufe - dann habe ich eben auch „unlimited“ zu leisten.
Nein, dass es nicht 24/7 fullspeed ist, ist es tatsächlich eine Frage von Produktpolitik, nicht eine Frage der Machbarkeit.Incanus schrieb:Jeder mit ein bisschen Verständnis für mobile Netzwerke dürfte klar sein, dass ‚unlimited‘ nicht rund um die Uhr Download mit Fullspeed für alles ein kann
naja...das ist klar.. denn das wären sagenhafte ca 15700gbyte im Monat bei 50mbit.Incanus schrieb:Jeder mit ein bisschen Verständnis für mobile Netzwerke dürfte klar sein, dass ‚unlimited‘ nicht rund um die Uhr Download mit Fullspeed für alles ein kann. Vor allem nicht für 9,99€ im Monat.
Dass jemand das Volumen aber gut ausreizt sollte klar sein, genauso, dass es Kunden gibt, die eventuell nur 1-3gbyte im Monat verbrauchen... Mischkalkulation.Bei „unüblichem Verbraucherverhalten“ behält sich der Anbieter das Recht vor, die Geschwindigkeit zu drosseln oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Dabei bleibt unklar, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als „unüblich“ gilt, so die Verbraucherzentrale. Verbraucher hätten somit gar keine Möglichkeit zu erkennen, wann sie gegen die übliche Nutzung verstoßen und ihnen eine Einschränkung drohe
Der Vertrag war zum 28.02.2025 gültig. Aber darum geht es gar nicht. 1&1 haben bei meinem Bruder behauptet, ich hätte den Vertrag storniert, was gar nicht stimmt, aber danach zudem für reichlich Verwirrung bei mir sorgte. Ich schätze mal, 1&1 wussten halt nur nicht, dass der Kunden-Werber halt mein Bruder war (ist). Deswegen sage ich, die wollen sich nur um die 15€ drücken, armselig. Es geht auch nicht ums Geld, sondern ums Prinzip, oder wie das heißt. Aber warum habe ich hier überhaupt (auch) meinen Ärger Luft gemacht (war evtl. ein berechtigter Einwand). Weil ich mir sicher bin, dass bestimmte Mitarbeiter solcher Anbieter damit beauftragt sind, bei den großen IT-Magazinen nachzuschauen, was da so über sie berichtet wird.Heen schrieb:Wann war der Vertragsabschluss?
Sie sollten vielleicht einfach denDiscovery_1 schrieb:1&1: Mein Bruder wartet immer noch auf seine 15€ Belohnung, für die Vermittlung meiner Person. Und nein, ich habe den Vertrag bei euch nie storniert. Da habt ihr meinen Bruder nachweislich angelogen. Und das wegen 15€? Jetzt haben mein Bruder und ich als Reaktion natürlich sofort unsere Verträge bei euch gekündigt. .
1. Darum geht es nicht.Incanus schrieb:Jeder mit ein bisschen Verständnis für mobile Netzwerke dürfte klar sein, dass ‚unlimited‘ nicht rund um die Uhr Download mit Fullspeed für alles ein kann. Vor allem nicht für 9,99€ im Monat.
Genau das ist der Punkt. Warum wirbt und verspricht man Leistungen, die man nicht liefern kann/möchte?!Thorque schrieb:Dass jemand das Volumen aber gut ausreizt sollte klar sein, genauso, dass es Kunden gibt, die eventuell nur 1-3gbyte im Monat verbrauchen... Mischkalkulation.
wenn man es bewirbt muss man auch damit rechnen, dass der Kunde es nutzt.
Dass man bei einem "unlimited" Tarif 24/7 mit Fullspeed laden kann, hat eigentlich Niemand gefordert und das ist an der Stelle mit "unlimited" auch gar nicht gemeint.Incanus schrieb:dass ‚unlimited‘ nicht rund um die Uhr Download mit Fullspeed für alles ein kann.
Dass sie durch die Begrenzung auf erstmal 50GB und die nachfolgende Buchung von weiteren 1GB-Paketen nicht als Festnetz-Ersatz gedacht ist, ist wohl klar und nicht Teil der Beanstandung.Dabei bleibt unklar, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als „unüblich“ gilt, so die Verbraucherzentrale. Verbraucher hätten somit gar keine Möglichkeit zu erkennen, wann sie gegen die übliche Nutzung verstoßen und ihnen eine Einschränkung drohe.