xSnackosaurus
Cadet 4th Year
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Padaroxon schrieb:Ich finde es auch sehr unprofessionell sich öffentlich über das Verhalten von Kunden auszulassen. Dabei macht es keinen Unterschied ob es der beste oder der schlechteste Kunde ist.
Ist das mit der Datenschutzverordnung überhaupt zulässig?
Auf einmal gibts es eine Neuen Account der auf Datenschutz etc pocht. Sorry, der Mensch hat in einem öffentlichen Forum angefangen über seine Bestellung zu schreiben und wie er das Ding los wird, in einem speziellen Unterforum eines Verkäufers. MMn ist es das Recht des Verkäufers auf die Aussage, er besitze viele Mäuse und "sowas hätte er noch nicht erlebt" zu reagieren und darauf hinzuweisen, dass dies schlicht gelogen ist und seine Rücksendequote bei 100 % liegt und zwar auch bei Mäusen.
Weiterhin ist es nicht an den Pranger stellen, wenn es bloß eine Richtigstellung einer falschen Tatsachenbehauptung ist. Wenn er etwas behauptet was nicht stimmt, muss der Betroffene hier Caseking sowas nicht auf sich sitzen lassen. Weiterhin hat er selbst seinen Status als Casekingkunde in die Öffentlichkeit getragen.
Keine Frage hat jeder schonmal ein beschädigtes defektes oder anderes mangelhafte Teil bekommen und manchmal ist auch der Wurm drin aber bei einer extrem hohen Rücksendequote kann man als Verkäufer mMn auch entsprechend reagieren. Mir ist bekannt, dass andere Verkäufer schlicht die Person vom Onlinehandel sperren und aus die Maus. Denn für einige ist es ihr Gott gegebenes Recht geworden alles faul von zuhause zu bestellen und jederzeit zurückzuschicken.