Mountainbike im Keller nur versichert wenn extra abgeschlossen.

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stereodreieck86

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Hallo Community,

ich befinde mich derzeit in einer problematischen Lebenssituation, ich habe keine Wohnung und muss daher bei meiner Schwester schlafen.
Mein Mountainbike befindet sich im Keller, ich habe die Versicherung (Die Haftpflichtkasse) gefragt unter welchen Bedingungen mein MTB versichert ist und folgende Antwort erhalten:
Für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.


Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Für die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen abhandengekommen sind.


Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt.


Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Rahmennummern der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.


Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzugeben und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 VHB 2016 leistungsfrei oder zur Kündigung berechtigt sein.


Demnach wäre Ihr Fahrrad bei einem Diebstahl im Keller Ihrer Schwester nach einem Versicherungsnehmerwechsel nur über unseren Hausratvertrag versichert, wenn dieses nochmal gesondert abgeschlossen ist.
Der Keller ist abgeschlossen und blickdicht.

Handelt es sich um eine übliche, unübliche oder sogar äußergewöhnliche Versicherungsbedingung ?

Mein Argument gegen diese Versicherungsbedingung ist das sich MTB in einem abgeschlossenen Raum mit begrenztem Zugang befindet (denn die potenziellen Einbrecher müssen erstmal Zugang zum Keller bekommen = Mehrfamilienhaus).
Wenn mein MTB draussen (abgeschlossen am Haus meiner Schwester und in Sichtweite der vorbeigehenden Passanten)gestohlen wird ist es versichert was für mich überhaupt keinen Sinn macht wenn man höhere Diebstahlrisiko einer Aussenlagerung bedenkt.
 
Deine Versicherung im Speziellen kenne ich nicht. Eventuell gibt es andere Versicherungen mit anderen Bedingungen. Oder du schließt es eben draußen bzw. im Keller nochmal an. Ist dann halt leider so.


Generell ist es aber so: Versicherungen sind grundsätzlich Verbrecher. Die haben keine Kunden, die haben Opfer.
 
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stereodreieck86 schrieb:
Handelt es sich um eine übliche, unübliche oder sogar äußergewöhnliche Versicherungsbedingung ?
Statistisch eher unrelevant, aber mein Fahrrad ist auch nur versichert, wenn es extra angeschlossen ist (Fahrrad steht in abgeschlossenen Schuppen auf abgeschlossenen Innenhof).
 
Such dir eine andere Versicherung wenn dir das nicht passt. Oder schließ das Ding eben ab. Ein Schloss hast du ja, sollte also kein Aufwand sein... oder gehts „ums Prinzip“?
 
Deine Versicherung hat Dir etwas verklausuliert geschrieben, dass Du einen Versicherungsschutz hast, sofern nicht der Versicherungsnehmer gewechselt wird. Wird dieser auf eine andere Person gewechselt, musst Du wieder eine neue Versicherung für Dein Fahrrad abschließen.
Die Rahmennummer, Hersteller und Marke für einen Versicherungsschutz bis 10.000€ zu notieren, halte ich nicht für unüblich.
Ob an dem Keller Deiner Schwester ein übliches Schloss hängt, kannst nur Du wissen.
Es kann natürlich nicht schaden, zusätzlich das Fahrrad mittels ordentlichem anderem Schloss auch im verschlossenen Keller zu sichern, am besten an einem anderen festen Gegenstand. Mehr Sorgfalt kann eine Versicherung einem Versicherungsnehmer nicht zumuten.
 
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DAS FAHRRAD muss durch ein Schloss gesichert werden.

Ist es nicht durch ein Schloss gesichert, herrscht kein Versicherungsschutz.

Aus der Antwort lese ich nicht heraus, dass ein Türschloss/Kellerschloss reicht.
 
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Das ist ein berechtigter Einwand.
Ich bin von einer Hausratversicherung mit Fahrradklausel beim TE ausgegangen, wo ein verschlossener einzelner Mieterkeller üblicherweise ausreichen würde.
Dies ist sicher immer (!) besser zu bewerten, als ein vor dem Haus an die Laterne mit einem Fahrradschloss gesichertes e-bike/Pedelec.

Falls der TE eine reine Fahrradversicherung hat, könnte dies anders aussehen, obwohl ich auch dann gute Chancen in einem Prozess sehe, falls es aus einem verschlossenen einzelnen Mieterkeller gestohlen würde.

Einfach ein Zusatzschloss am Fahrrad anbringen und damit hätte man auf jeden Fall Versicherungsschutz, sofern kein Wechsel des Versicherungsnehmers eintritt.
 
Anmerkung zum besseren Verständnis:
Ich übenehme die Hausratversicherung (meiner Mutter) so wie sie ist. Hintergrund ist das meine Mutter ins Altenheim gekommen ist, die Wohnung (in der ich mit ihr gelebt habe) gekündigt und übergeben ist.
Allerdings habe ich noch einen Haufen Zeug der sich größten Teil in einem Container befindet (versichert an einem anderen Ort), aber mein MTB brauche ich hier zum Einkaufen, Freunde besuchen oder Just forFun.

Der Keller ist meinem Vorhängeschoss gesichert. Und ich kann mein MTB garnicht extra innerhalb des Raumes abschließen weil es nichts zum anschließen (wie z.b ein Rohr) in dem Raum gibt.

Ich könnte mein Fully draussen abschließen(mit Versicherungsschutz), wo es höchstwahrscheinlich gestohlen wird und vergammelt oder im abgeschlossenen Keller (kein Versicherungsschutz) wovon niemand weiss (außer mir und meiner Schwester).
 
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Was ist denn so schwer daran, dass Fahrrad einfach abzuschließen, auch wenn es sich in einem Tresor befindet? Warum so umständlich, wenn es reicht ein Schloss an das Ding zu machen?
 
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Gab es nicht sogar noch ne Klausel das das Schloss mindest X% Wert vom Fahrrad haben muss? Damit kein 4000€ rad mit einem 5€ Schloss gesichert wird.
 
1. Über eine Hausratversicherung besteht versicherungsschutz gegen einbruchdiebstahl. Das heisst, es reicht aus, dass das Fahrrad einfach so im Kellerraum steht, solange dieser Kellerraum abgeschlossen ist. Wichtig ist hier, dass der Versicherungsort berücksichtigt werden muss.

Kein versicherungsschutz besteht bei einfachem Diebstahl, ausser:

2. Fahrraddiebstahl ist per separatem Vertrag oder Klausel versichert, dann muss das Fahrrad abgeschlossen sein, nicht aber der Raum.

Nirgends steht, dass das Fahrrad mittels Schloss an einem unbeweglich Objekt angeschlossen werden muss. Es muss nur mittels Schloss abgeschlossen werden.
 
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Und wo ist dein Problem?

Die Hausrat deiner Schwester leistet natürlich nicht für dein Fahrrad, gehört ja nicht zum Hausrat deiner Schwester.
 
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Eingebrachte Sachen gehören zum Hausrat. Dies kann auch von fremden Personen sein. Wenn der Keller zum Versicherungsort der Schwester gehört, ist das Fahrrad versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungssumme der Hausratversicherung ausreichend ist. Bei einer Berechnung über die Wohnfläche hat man in diesem Fall weniger Probleme.

Folglich ist diese Aussage absoluter Quatsch:

Die Hausrat deiner Schwester leistet natürlich nicht für dein Fahrrad, gehört ja nicht zum Hausrat deiner Schwester.
 
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@nobodo
mMn ist das nur dann der Fall wenn die Sachen meiner Schwester gehören.

Nach §701ff. BGB hast du recht aber Fahrzeuge und Fahrzeuginhalt sind nicht eingeschlossen.
Ist ein MTB ein Fahrzeug?
 
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Wo ist eigentlich das Problem?

Ob da jetzt ein Gefrierschrank oder ein Fahrrad aus dem abgesperrten Kellerverschlag gestohlen wird,sollte eigentlich keinen Unterschied machen.
 
Ich habe Dir meine Meinung zu diesem Thema dargestellt. Mehr kann ich nicht machen.
Ergänzung ()

@stereodreieck86,
Nach §701ff. BGB hast du recht aber Fahrzeuge und Fahrzeuginhalt sind nicht eingeschlossen.
Ist ein MTB ein Fahrzeug?
sei mir bitte nicht böse..... Soviel Mist habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
 
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Von der Homepage der HUK
Der gesamte Hausrat Ihrer Wohnung ist abgesichert. Es spielt keine Rolle, ob die Sachen Ihnen gehören oder nicht

Auch Dein Fahrrad ist also über die Hausrat deiner Schwester versichert. §701ff. BGB hat allerdings überhaupt nichts damit zu tun und ist nicht anwendbar.
 
Die Sache ist recht deutlich geregelt.

1. Möglichkeit:
Deine Hausratversicherung hat einen Versicherungsort. Zu diesem Versicherungsort gehört auch der Keller deiner Wohnung. Aber nicht der Keller deiner Schwester.
Daher ist das Fahrrad außerhalb deines Versicherungsortes nur über die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl versichert. Diese besagt, dass das Fahrrad selber abgesperrt sein muss. Hier reicht aber ein einfaches Schloss und das Fahrrad muss nicht angeschlossen werden. Ein handelsübliches Schloss, dass den Reifen mit dem Rahmen blockiert, reicht nach dem Schreiben deiner Versicherung und den allgemein gängigen Bedingungen am Markt vollkomen aus.

2. Möglichkeit:
Es ist über die Hausratversicherung deiner Schwester versichert.
A § 6 Ziff. 2 dd VHB 2010 schließt auch fremdes Eigentum mit ein.
Da der Keller zur Wohnung deiner Schwester gehört, reicht es aus, wenn dieser abgeschlossen ist.
Über die Gefahr Einbruch/Diebstahl ist dann auch dein Fahrrad mitversichert.
Hier muss man aber beachten, dass ein sehr teures Fahrrad dazu führen kann, dass es zu einer Unterversicherung kommt.

In der Praxis heißt das für dich:
Kauf dir ein einfaches Schoss und schließe das Fahrrad damit ab.
Es muss nirgendwo angeschlossen werden.
Dadurch ist das Fahrrad gegen einfachen Diebstahl über deine eigene Hausrat versichert und es entsteht nicht die Gefahr einer Unterversicherung. Auch wenn jemand mal vergisst die Tür vom Keller abzusperren, ist es trotzdem versichert.
Gegen andere Gefahren, wie z.B. Feuer, ist es allerdings nur über die Hausrat deiner Schwester versichert.
 
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