Das hat aber nichts mit dem Fahrradzusatz zu tun.
Wie ich schon geschrieben habe.
Das Fahrrad ist über 2 Wege versichert.
1. Über den Grundvertrag einer Hausratversicherung.
2. Über die Zusatzklausel "Fahrraddiebstahl"
Beide Möglichkeiten haben aber verschiedene Anforderungen und ggf. Summenbegrenzungen, die man beachten muss.
1. Über den Grundvertrag.
Ja. Das Fahrrad ist über den Grundvertrag deiner Schwester versichert, wenn es in ihrem Keller steht und dieser abgeschossen ist.
Aber: Es ist gut möglich, dass deine Schwester ihren Hausrat für eine bestimmte Summe versichert hat.
Wenn jetzt dein Rad sehr teuer ist, dann kann es sein, dass diese Summe für Ihr und jetzt auch für dein Zeug nicht mehr ausreicht. Daher besteht hier die Gefahr einer Unterversicherung. Das heißt, im Falle des Diebstahles wird evlt. nur anteilig bezahlt.
Wäre ich deine Schwester, so hätte ich im Schadensfall auch keinen Bock darauf, dass mir der Diebstahl von deinem Fahrrad mir meine Schadensquote verhaut.
2. Über die Zusatzklausel "Fahrraddiebstahl"
Hier muss das Fahrrad selber abgesperrt sein, damit es versichert ist.
Es ist nicht über die Fahrradklausel versichert, wenn es unabgesperrt im Keller steht! Auch wenn dieser selber abgesperrt ist!
Damit ist es dann aber auch über deine eigene Hausrat versichert. Denn wo es sich dann befindet, spielt keine Rolle.
Auch ist es gut möglich, dass die Fahrradklausel deiner Schwester eine Summenbegrenzung hat, die dann ggf. wieder für dein Fahrrad nicht ausreicht.
Damit komme ich wieder zum gleichen Fazit, wie auch schon im ersten Beitrag:
Sperre das Fahrrad mit einem handelsüblichen Schloss im Keller ab.
Dann läuft das Ganze über deine Hausratversicherung und es gibt im Schadensfall keine Probleme.