Mountainbike im Keller nur versichert wenn extra abgeschlossen.

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Die Fahrraddiebstahlklausel war schon in den VHB 74 eine Neuwertversicherung. Hierbei geht es aber mehr um den Wiederbeschaffungswert. Also das Fahrrad in gleicher Art und Güte.
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Die Absicherung der weiteren Elementarschäden ist tatsächlich leider nicht für alle Regionen möglich. Sobald man in einem bestimmten Hochwassergebiet befindet, auch wenn das letzte Hochwasser schon 20 Jahre her ist, kann es tatsächlich sein, dass man diese Absicherung nur mit dem Ausschluss von stehenden und fließenden Gewässern bekommt. Also das typische Hochwasser.
 
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Die Fahrradklausel ist einfach nur eine Erweiterung der allgemeinen Bedingungen.
Damit ist auch klar, dass weiterhin der Neuwert entschädigt wird.

2021-02-17_214954.jpg
 
nobodo schrieb:
Hierbei geht es aber mehr um den Wiederbeschaffungswert. Also das Fahrrad in gleicher Art und Güte.
Wasn nu? Neuwert oder Wiederbeschaffung nach gleicher Art und Güte? Langsam wirds interessant! Denn der 10 Jahre alte Hobel ist wohl kaum einem neuwertigen Fahrrad von heute wert. Das Fahrrad, das vor 10 Jahren uptodate war und 1000€ kostete bekomme ich heute für 200€ hintergeworfen. Was zahlt die VErsicherung? na?
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nobodo schrieb:
Die Absicherung der weiteren Elementarschäden ist tatsächlich leider nicht für alle Regionen möglich
Auch hier erhält der Kanditat 100 Punkte! Versichere mal im Elbgebiet Hochwasser. Viel Spass. Also da, wo wirklich die Gefahr besteht und man es gern hätte....
 
Der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert)

Du bekommst folglich für deinen alten Hobel den Preis, was er aktuell kosten würde. Also die 200 EUR, wenn Du es zu dem Preis wieder bekommen würdest.

Das Thema Elementar ist leider so. Sobald Du in einem Programm in der Zuers-Zone 3 oder 4 bist, ist das Thema vollständige Absicherung vorbei.

Hierfür habe ich allerdings einen Tipp. Lass Dir eine Bestätigung vom Versicherer geben, dass für Dich die Absicherung nicht möglich ist. In diesem Fall hast Du mit dem Nachweis einen Anspruch auf Hilfe vom Staat, wenn es um Hochwasser geht. Du wolltest es ja versichern, aber konntest es nicht.
 
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Richtig! und deswegen istB Neuwert hier halt irreführend. Ich bekomme eben kein neues Fahrrad aktueller Bauart sondern nur das Geld, was mein Fahrrad heute neu wert ist. Auch das wird regelmässig verschwiegen. Und es muss auch nicht neu sein, sondern neuwertig. Keine Versicherung bezahlt dir dann 1000€ aus was ein Bike kosten würde, was dem technischen Stand entspricht heute wie dein Fahrrad damals. Das düfte auch insbesondere heute bei Ebikes in ein paar Jahren sehr interessant werden.

Todesstern85 schrieb:
Ist ja kein Widerspruch.
Doch ist es. weil es den technischen Fortschritt ausblendet..... Macht sich auch regelmässig gut bei TVs. vor 5 Jahren das neuste High-End Modell gekauft. Kostet heute halt nur noch die Hälfte. Das Geld bekommste und kannst dir dann einen aktuellen Mittelklasse-Tv hinstellen.

nobodo schrieb:
Anspruch gegenüber dem Staat
Auch nur wenn es hilfen gibt. Was abseuits von JAhrhunderthochwassern nicht die Regel ist. Bringt dir also im Falle des Falles gar nichts, vor allem wenn die Überschwemmung nicht durch einen Fluss oder dergleichen entstanden ist. Is ja nicht so, dass Zürs 3-4 nur direkt im Überlfutungsgebiet existiert...

nobodo schrieb:
Du bist allerdings weiterhin in der Nachweispflicht bei einem Schaden.
Diese Blüte hatte ich ja ganz übersehen. Das war mit Nachweis nicht gemeint. Ohne Unterversicherungsverzciht musst du nachweisen, dass dein Hausrat gesamt nicht mehr wert ist damit du auch bei einem Nichttotalschaden nicht gekürzt wird auf den prozentualen Anteil. Den wert des Schadens msust du selbstredend ggf. immer nachweisen.
 
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Mustis schrieb:
Doch ist es. weil es den technischen Fortschritt ausblendet..... Macht sich auch regelmässig gut bei TVs. vor 5 Jahren das neuste High-End Modell gekauft. Kostet heute halt nur noch die Hälfte. Das Geld bekommste und kannst dir dann einen aktuellen Mittelklasse-Tv hinstellen.

Merkst du eigentlich, dass du dir ständig selber Widersprichst?
Einerseits wirfst du den Vermittlern Provisionsgier vor.
Andererseits beschwerst du dich darüber, dass die den Kunden nicht auf Elementar hinweisen.

Oder hier jammerst du, warum dir der Versicherer nicht auch noch das technische Upgrade bezahlt.
Würde er das machen, so könnte er ja mehr Geld für die Hausratversicherung verlangen.

Mustis schrieb:
Auch nur wenn es hilfen gibt. Was abseuits von JAhrhunderthochwassern nicht die Regel ist. Bringt dir also im Falle des Falles gar nichts, vor allem wenn die Überschwemmung nicht durch einen Fluss oder dergleichen entstanden ist. Is ja nicht so, dass Zürs 3-4 nur direkt im Überlfutungsgebiet existiert...

Überschwemmung die nicht durch einen Fluss oder Gewässer kommt, kannst du ja weiterhin mitversichern.
 
Das ist kein widerspruch. Außer man hört zu oft das Gesabbel des Vertriebsleiters....
 
Du darfst mich gerne korrigieren, wenn ich was falsches schreibe.

Bisher bist nur du jeden Beleg für deine Aussagen hier schuldig geblieben.
 
Todesstern85 schrieb:
Bisher bist nur du jeden Beleg für deine Aussagen hier schuldig geblieben.
Deine eigenen Quellen sagen das Gegenteil aber du hast es belegt. alles klar.

Man sollte sich die Urteile auch mal ansehen. Da ging es nicht um Mietwohnungen... Im Urteil wird unter anderem mit BGB 93 argumentiert. Eine Mietwohnung, die ich mit Küche miete ist erheblich im Wert gemindert, wenn die Küche nicht mehr Bestandteil besagter Wohnung ist. Sie stellt also umhin einen wesentlichen Bestandteil der Meitwohnung dar. Auch kalkuliert die Miete die Küche mit ein. Deswegen ist in Mietwohnungen die Küche nicht Bestandteil der Hausrat, welcher der Mieter für diese Wohnung abschließt. Der Vermieter selber kann keine Hausrat darauf abschließen, denn er ist dort nicht gemdelt, die Küche aber dauerhaft dort, wäre somit nicht nach den Haratversicheurngsbedingungen als Hasurat versicherbar. Daher wird in Mietwohnungen, in denen die Küche der Vermieter eingebracht hat, in der Gebäude mit versichert. Sie wird aufgrund der Beschaffenheit der Mietwohnung wesentlicher Bestandteil selbiger.

Nachzulesen auch hier: https://www.test.de/Einbaukueche-in...e-Versicherung-fuer-Schaeden-zahlt-5588529-0/
oder hier:http://ruch-finanzberatung.de/einba...t-oder-muss-sie-ueberhaupt-versichert-werden/
 
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Man kann die Küche aber über die Hausratversicherung mitversichern. Kann ich mich drauf verlassen, dass z.B. Vandalismus über die Gebäudeversicherung mitversichert gilt? Hat mein Vermieter überhaupt eine Gebäudeversicherung? Ich trage doch durch den Mietvertrag die Sorgfaltspflicht für die Küche. Geh mal von dem Beispiel Küche weg. Wie sieht es denn mit dem Waschbecken etc. aus?
 
@ Mustis

Dein Problem ist, dass du nicht verstehen willst, dass über 90% aller Küchen An-bauküchen und nicht Einbauküchen sind

Eine Einbauküche ist Gebäudebestandteil.
Eine Anbauküche nicht!

2021-02-17_223845.jpg

Das ist aus deinem letzten Link.
Der Typ dort kennt sich aus und erklärt es genau richtig!
 
Todesstern85 schrieb:
Ich habe kein Urteil hier gepostet.
War auch nicht die Aussage...
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Todesstern85 schrieb:
Dein Problem ist, dass du nicht verstehen willst, dass über 90% aller Küchen An-bauküchen und nicht Einbauküchen sind
Nein, eindeutig deines. 1. Weil du einfahc nicht aktzeptieren willst, dass hier zwischen Miete und Eigentum zu unterscheiden ist und 2. eine Einbauküche bereits dann vorhanden ist, wenn sie raumspezifisch angepasst ist.
 
nobodo schrieb:
Kann ich mich drauf verlassen, dass z.B. Vandalismus über die Gebäudeversicherung mitversichert gilt? Hat mein Vermieter überhaupt eine Gebäudeversicherung?
Interessiert mich doch als Mieter nicht. Würde ich eine Wohnung mit Küche mieten und könnte die Küche nicht nutzen, würde ich die Miete erheblich kürzen. Ich miete schließlich eine Wohnung inkl. funktionierender Küche.
 
Todesstern85 schrieb:
Der Typ dort kennt sich aus und erklärt es genau richtig!
Dann lies halt auch mal alles und nicht nur das, was deine Sicht unterstreicht. dort steht auch: "Eine Küche wird als Einbauküche bezeichnet, wenn sie individuell/handwerklich/raumspezifisch von einem Schreiner – oder ähnlichen Handwerker – gefertigt wurde. Auch wichtig ist, dass der Ausbau oder eine Trennung nicht ohne hohen Wertverlust möglich ist! Diese ist im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mitversichert."


Welche Küchen sind heute nicht mehr raumspezifisch und wie soll eine Küche aus einer Mietwohnung entfernt werden ohne das diese nicht massiv an wert verliert?
 
Wieviele lassen denn ihre Küche von nem Schreiner anfertigen? 2%?
 
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Oder ähnlichen handwerker. Auch hier gilt: nicht die hälfte einfachvausblendeb. Wichtiger ist:raumspezifisch und individuell. Selbst Ikea plant die Küchen heute individell und an die Räume angepasst.

Eine Anbauküche ist das, was du im Baumarkt vorgesägt als Set bekommst.
 
Der Anteil der Küche für die Miete ist in der Regel aber schon gering. Zu diesem Thema gibt es halt unterschiedliche Meinungen. Ist auch gut so. Ich persönlich würde es mit absichern.

Die sogenannte Einbauküche ist in der Regel wirklich nur ein Baukastensystem. Mehr nicht. Maßgebend ist hierbei ja einfach, wie ein Versicherer eine tatsächliche Einbauküche definiert, wie es DuckDuckStop kurz angerissen hat.
 
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