Die Fahrraddiebstahlklausel war schon in den VHB 74 eine Neuwertversicherung. Hierbei geht es aber mehr um den Wiederbeschaffungswert. Also das Fahrrad in gleicher Art und Güte.
Die Absicherung der weiteren Elementarschäden ist tatsächlich leider nicht für alle Regionen möglich. Sobald man in einem bestimmten Hochwassergebiet befindet, auch wenn das letzte Hochwasser schon 20 Jahre her ist, kann es tatsächlich sein, dass man diese Absicherung nur mit dem Ausschluss von stehenden und fließenden Gewässern bekommt. Also das typische Hochwasser.
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Die Absicherung der weiteren Elementarschäden ist tatsächlich leider nicht für alle Regionen möglich. Sobald man in einem bestimmten Hochwassergebiet befindet, auch wenn das letzte Hochwasser schon 20 Jahre her ist, kann es tatsächlich sein, dass man diese Absicherung nur mit dem Ausschluss von stehenden und fließenden Gewässern bekommt. Also das typische Hochwasser.
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