Muss Vermieter bei fehlender Telefonverkabelung nachbessern?

grünerbert

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In meiner neuen Wohnung, wo ich vor kurzem eingezogen bin, brauche ich endlich einen vernünftigen Internetanschluss (Tethering sucks!).
Laut Verfügbarkeitscheck stehen DSL (Telekom, 1&1 etc.) mit bis zu 50/10 Mbits D/U und Kabel (Unitymedia) mit 120/6 zur Verfügung. Im Wohnzimmer gibt es sowohl eine TAE-Dose als auch eine Kabeldose. Nach einiger Recherche entschied ich mich letztlich für DSL von 1&1.
Leider musste ich jetzt feststellen, dass die TAE-Dose tot ist! Der Phasenprüfer zeigt nichts an. Da es sich um eine Dachwohnung (2.OG) handelt, kann man die Kabelführung hinter dem Kniestock durch die Wandschränke relativ gut nachvollziehen. Dabei sieht man, dass das Kabel neben dem Wohnzimmer am Bad vorbei ins Schlafzimmer geht, wo es in einer weiteren Dose (Fernmeldeanschlussdose, alter Standard) endet. Es geht also nur "von A nach B", aber es ist nirgends eine Abzweigung nach unten zum Keller erkennbar. Wer das damals so angeschlossen hat und warum, konnte mir niemand sagen. Im Keller sind aber definitiv beide Anschlussarten vorhanden, sonst hätte mir 1&1 das auch gar nicht anbieten können. (Bzw. gibt es sogar zwei Telefon- und einen Kabelanschluss.)
Anfang nächster Woche will der 1&1-Techniker kommen. Ich habe 1&1 bereits über das Problem informiert. Laut ihrer Seite gilt:
Ist eine Telefondose in Ihrer Wohnung defekt oder nicht vorhanden, ist der Anschalttechniker nicht verpflichtet, diese zu ersetzen oder zu reparieren. Bitte beauftragen Sie in diesem Fall einen Telekommunikationstechniker.
Auf Nachfrage bei zwei ortsansässigen Elektrikern hieß es nur, sie seien bis Jahresende ausgebucht. :(

Wie seht ihr das? Ich könnte zwar UM nehmen, empfinde das aber eher als Notlösung, z.B. wegen Zwangsrouter, schlechtem Kundenservice, niedrigerem Upload usw. Man muss dazu sagen, dass die Vermieter selbst bei UM sind, aber einen reinen Telefon&TV-Tarif haben (also nix mit Mitnutzen), da sie Rentner sind und kein Internet nutzen. Von den diversen Anschlüssen haben sie leider keine Ahnung, ihre Kinder (die ab und zu zu Besuch kommen) ebenso wenig. Bisher war das Verhältnis immer gut, sodass ich auch nicht auf Konfrontationskurs gehen will.
Ist der Vermieter verpflichtet, mir das Telefonkabel auf seine Kosten legen zu lassen (auch wenn es durch seine Wohnung/an seinem Haus entlang geht, da Einliegerwohnung)? Kann er umgekehrt gar die Verlegung auch komplett verweigern, selbst wenn ich sie zahle? Kann er sich darauf berufen, dass ja Kabel da ist und ich UM nehmen könne?
 

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Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses muss gegeben sein, die notwendige Verkabelung für das Telefon muss daher vom Eigentümer hergestellt werden.
Für alles weitere muss der Mieter aufkommen, wenn es im Mietvertrag nicht anders geregelt ist (also z.B. ein schon angemeldetes Telefon etc.)
 
Das Recht des Mieters auf ein Telefon (-anschluss)
Recht auf einen Telefonanschluss (Netzanschluss)

In unserer heutigen Zeit ist eine Wohnung ohne Telefonanschluss fast nicht mehr denkbar. Der Telefonanschluss und ein Internetzugang selbst ist aber keine vom Vermieter im Rahmen des Mietrechts geschuldete mietrechtliche Leistung, sondern nur die Anschlußmöglichkeit an das Festnetz, der sogenannte Übergabepunkt im Haus sind Eigenschaften der Mietwohnung (Haus).

Mieter haben – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder eine besonderer Nutzungszweck besteht -, Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen. Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten (LG Berlin, Urteil vom 12.09.2014 – 63 S 151/14).

Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum, die ohne besondere Nachfrage des Mieters vorausgesetzt werden gehören regelmäßig:

Stromanschluss.
Wasseranschluss (mit Abwasser) und Toilette.
ausreichender Wärme- und Schallschutz.
Übergabepunkt für Telefonfestnetz.



Mit vertragszweckbedingten Modifizierungen gilt das für Gewerbe sinngemäß. Installationen, Versorgungsleitungen, Heizanlagen, Roll- und Fensterläden, und weiteres mitvermietetes Zubehör müssen entsprechend dem Vertragszweck gebrauchsfähig sein und bestehenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Erfüllt eine Mietwohnung oder ein Haus die vorgenannten Mindesanforderungen nicht, so besteht eine Offenbarungs- und Hinweispflicht des Vermieters bei der Vermietung.

Eine Wohnung die die Mindestanforderungen nicht erfüllt ist als mangelhaft zu bewerten. Der Mieter hat Anspruch auf Beseitigung vorhandener Mängel (§ 535 BGB) und kann Mietminderung bis zur Mangelbeseitigung verlangen, also beispielsweise die Duldung der Einrichtung eines Übergabepunktes durch die Fernmeldegesellschaft. Das Landgericht Berlin hat einem Mieter wegen Fehlens eines Telefonfestnetzanschlusses eine Mietminderung von 5% der Miete zugesprochen. LG Berlin: Urteil vom 09.02.2010 – 65 S 475/07. Der Mieter hat keine Ansprüche auf Herstellung eines Telefonanschlusses, wenn er zum Beispiel bei einem Altbau vor Eingehung des Mietverhältnisses gewusst hat, dass kein Telefonsnschluss im Haus vorhanden ist (§ 536 b BGB).

Der Vermieter hat dem Netzbetreiber gegenüber die erforderlichen Erklärungen abzugeben und das Anbringen der notwendigen Zuleitungen am Haus zu gestatten und zu beauftragen.

Der Telefonanschluss selbst (= die Verbindung zum Telefonnetz) ist eine Dienstleistung, die nicht vom Vermieter, sondern von den entsprechenden Telefongesellschaften (z.B. der Telekom) erbracht wird. Der Mieter bestellt den Anschluss nicht beim Vermieter sondern bei der Telefongesellschaft. Auf die von der Telefongesellschaft erhobenen Gebühren hat der Vermieter keinen Einfluß.

Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.). Der „Übergabepunkt“ im Haus wird von der Telefongesellschaft eingerichtet, der Vermieter/Eigentümer muss die Einrichtung dulden und daran mitwirken.

Sind im Haus keine Kabel vom Übergabepunkt zur Wohnung verlegt, hat der Mieter einen Rechtsanspruch darauf, die für den Telefonanschluss notwendigen Leitungen und sonstigen technischen Einrichtung zumindest selbst anzubringen. Es handelt sich um Einrichtungen, die der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder entfernen kann und auf Verlangen des Vermieters auch entfernen muss. Sofern durch die Leitungsverlegung nur ein minimaler Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist, erübrigt sich die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erteilung seiner Zustimmung aber auch nicht verweigern. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188).

Die Frage bleibt, on der Vermieter mit der Möglichkeit UM zu nutzen seine Schuldigkeit getan hat.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
 
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Ich bin mir aber nicht sicher, auch wenn ich annehme dass @Leon Urteile angeführt hat, ob diese Entscheidung noch lange Gültigkeit haben wird. Da er ja selbst schreibt in heutigen Zeiten eine Kommunikationsmöglichkeit unerläßlich ist, könnte man man auch geneigt sein, dass eine Kommunikation auch über nicht drahtgebundene Medien wie Handynetze die Erforderlichkeiten befriedigt.
 
grünerbert schrieb:
Ich könnte [...] UM nehmen [...]
Ist der Vermieter verpflichtet, mir das Telefonkabel auf seine Kosten legen zu lassen?

Ich sehe hier keine Möglichkeit, den Vermieter gegen seinen Willen in die Pflicht zu nehmen. Telefonanschluß ist über UM möglich, das gesetzliche Grundrecht damit gewahrt.
 
Kenneth Coldy schrieb:
Ich sehe hier keine Möglichkeit, den Vermieter gegen seinen Willen in die Pflicht zu nehmen. Telefonanschluß ist über UM möglich, das gesetzliche Grundrecht damit gewahrt.
Wahrscheinlich hast du recht. Die Frage ist noch, ob er mir eine Verlegung selbst auf eigene Kosten verweigern kann.
hantelfix schrieb:
Leider lädt die Seite nicht bei mir... Wenn du mir sagen willst, dass UM echte Routerfreiheit hätte - damit habe ich mich bereits befasst und die Antwort ist "Jein". Es gehen nur ungebrandete Geräte wie die FB 6490 (kostet aber auch stolze 185 €). Eine gebrauchte FB 6360 wird nicht gehen; da ist man bei DSL wesentlich flexibler. Blöderweise kann die Connectbox, die man standardmäßig dazubekommt, weder DECT noch Bridge-Modus.
Haben heut noch mal das Thema besprochen. Werde berichten, wie es ausgegangen ist. (Hatte bisher noch nie Kabel und mich deshalb auch noch nie mit der Technik befasst.)
 
Zuletzt bearbeitet: (Regeln beachtet. ;))
Moin,

erstmal keine Panik!

1)Bis zur ersten TAE ist es Hoheitsgebiet der Telekom. D.h. wenn dein Anschluss geschaltet wird, muss der Techniker die Funktion der ersten TAE sicherstellen.

2) Mit einem Phasenprüfer wirst du auch nichts messen!

3) Es kann auch sein, dass dein Vormieter UM hatte und die TAE im Verteiler (der Telekom) abgeklemmt ist.

Also ruhig bleiben und auf den Techniker warten :)

Gruß
 
pantzisniff schrieb:
Mit einem phasenprüfer wirst du auch nie etwas angezeigt bekommen...
Ja ok, etwas unglücklich formuliert: Es war ein TAE-Prüfstecker, der den Schleifenstrom der Dose misst. An einer anderen Dose in der Vermieterwohnung hat er grün geleuchtet, aber hier gar nicht. Ergo fließt kein Schleifenstrom.
error schrieb:
1)Bis zur ersten TAE ist es Hoheitsgebiet der Telekom. D.h. wenn dein Anschluss geschaltet wird, muss der Techniker die Funktion der ersten TAE sicherstellen.
Vom Kundendienst hieß es dazu nur:
Damit Sie Ihren 1&1 Komplettanschluss nutzen können, muss eine Telefonanschlussdose (TAE) angebracht werden. Der Techniker ist nicht verpflichtet, diese Arbeit vorzunehmen. Natürlich können Sie ihn fragen, ob er dazu bereit ist, Ihre Telefonanschlussdose richtig anzuschließen. Natürlich können Sie im Vorfeld einen Elektriker zur Anbringung der Dose beauftragen.
Also muss ich dem ein besonders gutes Frühstück hinstellen, damit er's anschließt oder was!? :freaky: Na ja, morgen kommt der Nikolaus (und der Techniker ins Haus); Fortsetzung folgt.

error schrieb:
Also ruhig bleiben und auf den Techniker warten :)
Jo, mach ich! "Keep calm and wait for the technician" sozusagen. :p
 
Der Techniker der von 1&1 beauftrag wird hat auch mit der ersten Dose nix zu tun. Das sind 2 paar Schuhe. 1und1 geht als Reseller davon aus, dass eine funktionsfähige 1. Dose da ist. Der Techniker, der eh nie nach Hause kommt sondern nur zum DSLAM fährt um aufzuschalten hat hier tatsächlich keine Möglichkeit.

Es wird morgen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so ablaufen. Techniker will schalten, bekommt kein Signal und gibt Rückmeldung, dass es technisch nicht machbar ist, weil keine 1. funktioniernede Dose da ist. Noch blöder kann es werden, wenn die Dose des Vermieters genommen wird, weil da kann ja ein Signal drauf sein und er dann da drauf geht. Mit vieeeel Glück kommt er zu dir nach Hause und setzt sich an die Dose und klemmt sie scharf, dan hast du Glück aber wahrscheinlich auch die kosten von rund 70 EUR an der Backe.

Viel Glück. Ich bin gespannt auf deinen Bericht.
 
Super, es klappt! Passendes Zitat:
pampelmuse schrieb:
Viel Aufregung um nichts.
Tk-Techniker kam, natürlich hatte ihm 1&1 im Vorfeld nicht meine Infos weitergeleitet (machen Vodafone und Co. aber nicht besser, meinte er). Zuerst habe ich ihm die Dosen&Verkabelung in der Wohnung gezeigt. Dass die TAE-Dose tot ist, stellte er ebenfalls fest.
Dann zum Erdanschluss im Keller. Der Telefonanschluss war noch aus Analogzeiten und entsprechend schwach. Der Schlüssel lag letztlich im Kabelkanal neben dem Telekom-Hausanschluss. Dort hatte ich mich vor Tagen schonmal umgesehen. Nachdem ich's dem Techniker gezeigt hatte, hat er nach einigem Messen einfach nen einzelnen Kupferdraht geholt, den mit den freien Enden der Telefonleitung im Kanal verdrillt und damit die Verbindung nach oben wieder hergestellt. Ziemlich behelfsmäßig, aber Speedtest zeigte tatsächlich die gebuchten 50/10, und Ping zw. 19 und 25 ms, also top Werte! Auch der Steam-Download läuft mit 43-48 Mbit/s. Was will man mehr? :D Anscheinend geht das Kabel vom Keller zu mir in irgendeiner Ecke entlang, wo ich es nicht sehen konnte.
Der Technikerbesuch hat ca. ne halbe Stunde gedauert und außer der normalen Anschlussgebühr kommt da auch nix mehr drauf. So muss es sein! Ein Hoch auf die Telekom! ;)
 
Super! Dann hast du Glück gehabt. Viel Spass mit der neuen Leitung.
 
wunderbar, dass es sich gelöst hat...allerdings frage ich mich, bei Deiner Ausführung, ob Du wirklich Mieter bist oder "nur" Untermieter.

Dann wäre nämlich die Rechtslage eine andere ;)
 
Tolle Rückmeldung! :)

Wenn TAE-Dosen in der Wohnung sind, gingen dort auch mal Leitungen hin. Und meist liegen die noch und sind höchstens nicht angedrahtet, so wie bei dir. Und einfach nur verdrillt: sieht man häufig und scheint die Verbindung, entgegen vieler Unkenrufe, nicht zu beeinflussen.
 
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