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Admiral
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Du wirst EU-Politiker oder strengst eine Verfassungsklage an*, gaaaaanz Einfach!QXARE schrieb:anstatt sich wirklich auf das eigentliche Thema mit möglichen Lösungsvorschlägen zu konzentrieren.
*Braucht es eine Verfassungsklage oder muss man bei EU-Verordnungen ein anderes Gericht anrufen?
Ergänzung ()
Man kann aber darauf bestehen vom Geschlechtsgenossen befummelt zu werden und das an sensiblen Bereichen nicht unnötig betätschelt wird. Weil halt irgendwas mit Persönlichkeitsrecht und so.Turrican101 schrieb:Stimmt, so wie du Verträge eingehst, [...] Wenn du in ein Stadion willst [...], dass die dich ohne Abtasten reinlassen
Das Sicherungsmaßnahmen am Eingang stattfinden ist oftmals auch schon eine Auflage..
Wenn ich es richtig im Kopf habe darf das Mitnehmen von Kunststoffflaschen mit Wasser nicht unbegründet unterboten werden. Wenn es doch ein begründetes Verbot besteht, muss Wasser sehr günstig oder gar kostenlos angeboten werden (Gratis Wasser in Flugzeugen ).oder Flaschen mit reinnehmen
Großveranstaltungen sind ein GAAAANNNNZZZZ schlechtes Beispiel. Die Auflagen die man da erfüllen muss sind äußerst umfangreich. Einfach mal Veranstaltung fahren und nach Belieben Dinge tun geht überhaupt nicht.
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