Nachbar möchte Mehrfamilienhaus Videoüberwachen

WinstonSmith101

Lieutenant
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Ein Freund hat gestern einen seltsamen Brief in seinem Briefkasten gefunden. Er wohnt in einem Haus mit 6 Mietparteien. Der Brief ist von einem seiner Nachbarn im Erdgeschoss. In dem Brief steht das sein Nachbar von Leuten genervt ist, die ungewollt bei ihm klingeln und ihn belästigen. Laut seiner Darstellung Türdrücker, oder Leute die sich als angebliche Mitarbeiter der Telekom ausgeben.

Deshalb hat sich der Nachbar jetzt eine IP Kamera gekauft, die er vor der Haustür anbringen und damit jeglichen „Publikumsverkehr“ in Echtzeit überwachen und ggf. aufzeichnen möchte! Dies würde über sein WLAN laufen, aber auch die anderen Nachbarn würden über eine Handy App Zugriff auf den Videostream bekommen können.

Dazu noch möchte er den Kaufpreis der Kamera auf die Mieter aufteilen und binnen 4 Tagen eine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben zurück haben!

Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht so recht was ich zu dieser Unverschämtheit sagen soll. Das kann doch so nicht rechtens sein, oder?
 
die Frist ist meiner Meinung nach deutlich zu knapp.
was Du dagegen tun kannst? Dagegen stimmen.

ist der Bereich den er überwachen will, Privaztgrund, oder öffentlich?
(ich meine damit nicht öffentlich zugänglich, gibt ja auch Briefkästen und Klingeln die vom Gehweg direkt zugänlich sind)

Video Überwachung Bedarf meines Wissens nach 100% Zustimmung.
Was sagt der Vermieter / Hausverwaltung?
 
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WinstonSmith101 schrieb:
Dazu noch möchte er den Kaufpreis der Kamera auf die Mieter aufteilen und binnen 4 Tagen eine schriftliche Einverständniserklärung unterschrieben zurück haben!
Ich würde nichts erstatten und auch keine Einverständniserklärung, unterschrieben, zurückgeben.

Des weiteren soll der Nachbar klären ob die geplante Videoüberwachung, verhältnismäßig zum angestrebten Erfolg sein wird. Das ganze hat natürlich schriftlich zu erfolgen.

CU
redjack
 
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Man muss nicht mal drauf reagieren. Der gute Mann muss die Zustimmung aller Mieter und dem Vermieter haben. Da gibt es keine stillschweigende Zustimmung.
 
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Danke, das klingt schon mal beruhigend. Ich werde ihm empfehlen das er seine Zustimmung nicht gibt und den Vermieter informiert. Wie kann man nur glauben das die Leute ihre Zustimmung zur dauerhaften Videoüberwachung geben und auch schon mal eine Kamera kaufen?
 
Und selbst wenn die zustimmen ist immer noch ein von außen deutlich sichtbares Schild erforderlich und es darf keinesfalls im öffentlichen Bereich aufgezeichnet werden. Ist alles gar nicht so einfach…
Ich hab das beim eigenen Haus durch, nachdem vor dem Haus das Auto aufgebrochen wurde haben wir einige Kameras angebracht. Jetzt erkennt man von außen vor betreten des Grundstücks und bevor man in den Erfassungsbereich der Kameras kommt die Schilder mit dem Hinweis auf Videoüberwachung und die Kameras zeichnen durch gezielte Einschränkungen in der Software nur den privaten Bereich auf. Mit dem Ergebnis, dass beim Parkplatz vorne von einer Seite weiter unerkannt das Auto aufgebrochen werden könnte, weil ich da nicht aufzeichnen darf. Man sollte das Thema ernst nehmen und nicht „mal eben“ eine Kamera aufhängen, das kann teuer werden.

Als Bewohner eines Mehrfamilienhauses würde ich definitiv nicht zustimmen, geht keinen was an wer mich besucht. Zumal der hier benannte Grund ja auch noch Kinderkram ist.
 
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Gibt es im Haus denn tatsächlich ein Problem mit ungebetenen "Besuchern"? Hat der betroffene Nachbar denn tatsächlich Probleme mit Menschen, die ihn aus seiner Sicht belästigen und stören?

@Madcat69
Natürlich schwärzen wir alle die wesentlichen öffentlichen Bereiche. Alles andere wäre ja auch total verboten. Jap. So isses...

Vor einer Weile wurde hier in der Gegend auf der Straße ein parkendes Auto beschädigt. Die Verursacherin ist abgehauen. Natürlich gab es davon keine Videoaufnahmen, denn das wäre illegal. Es war reiner Zufall, dass jemand just zu dem Moment am Fenster stand und enorm detaillierte Hinweise, wie aus einer Art fotografischem Gedächtnis, weitergeben konnte, mit denen die Täterin dann auch identifiziert werden konnte. Das Leben ist echt irre.
 
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Avatoma schrieb:
Gibt es im Haus denn tatsächlich ein Problem mit ungebetenen "Besuchern"? Hat der betroffene Nachbar denn tatsächlich Probleme mit Menschen, die ihn aus seiner Sicht belästigen und stören?
Soweit ich weiß gibt es dort nicht mehr Türdrücker oder Werber als überall. Und deshalb den Hauseingang dauerhaft Videoüberwachen? Ich kann mir nicht vorstellen das einer der Nachbarn ein Interesse hat das deren Besucher oder sie selbst über die Videoüberwachung im Haus den Nachbarn jederzeit präsentiert, oder sogar aufgezeichnet werden. Ich jedenfalls möchte als Besucher nicht Videoüberwacht werden.
 
Ohne Zustimmung aller Mieter samt des Vermieters kann hier nicht einmal eine Kamera angebracht werden. Geschweige denn die Kosten auf alle Mieter umzulegen.

Wenn sich dieser Mieter von dem Klingeln belästigt fühlt (das kann ich sogar nachvollziehen), dann kann er froh sein, wenn die anderen Mieter ihr Einverständnis erklären, gefilmt zu werden. Dieses hätte ich ihm sogar erteilt, weil mich sowas nicht stört (wenn er mich am Hauseingang filmt).

Dafür bezahlen? Auf gar keinen Fall. Es ist doch sein Anliegen, oder fühlen sich alle anderen Mieter gleichermaßen gestört, sodass dies eine einvernehmliche Maßnahme wäre?

Mitmachen muss man bei so etwas keinesfalls. Und schon gar nicht etwas zahlen.
 
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Ich würde dem nicht zustimmen. Wenn dann auch noch jeder Zugriff auf die Kamerastreams bekommt, weiß jeder wann wer geht, kommt oder wer welchen Besuch bekommt. Sorry aber das ist Bullshit.
 
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Um das störende Klingeln zu beseitigen, habe ich mir einen Schalter in der Gegensprechanlage einbauen lassen, damit kann ich praktisch meine Klingel ausschalten.
Und mache sie nur an, wenn ich weiß ich bekomme Pakete.
Vielleicht mal als Tipp an den Nachbarn
 
Wenn, dann soll er die Kamera an seine Klingel hängen, die kann dann ja für 30 sec an gehen, wenn bei ihm geklingelt wird. Dann ist ihm ja auch geholfen und die anderen haben damit nichts zu tun.

Vorallem ist es ja egal, ob er sie anbringt, wenn alle ihr Einverständniss geben, und sich zudem auch an den Kosten beteiligen, dann werden auch alle bei einem Vergehen bestraft. Dann kann sich dein Freund schonmal auf zusätzlichen Stress und Kosten bei der nächsten Datenschutzbeschwerde freuen.
Wie heißt es so schön: "Mit gehangen, mit gefangen"
 
WinstonSmith101 schrieb:
Das kann doch so nicht rechtens sein, oder?
Nein.

Jeder Möchtegern-Spion kann sich heutzutage für schmales Geld eine hochauflösende Überwachungskamera kaufen und die so erzeugten Aufnahmen auf sein Handy streamen oder gar aufzeichnen.

Geschieht das in der eigenen Wohnung oder ausschließlich auf dem eigenen Grundstück, um sich vor Einbrechern zu schützen, spricht da auch nichts dagegen. Was aber nicht geht, ist die (Mit-)Überwachung der Nachbarn, der Besucher in einem Mehrparteienhaus oder gar von Passanten, die vor dem Haus vorbeigehen oder fahren.

Dass solche Videoaufnahmen von Personen, die dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben, das Persönlichkeitsrecht der "gefilmten" Personen verletzt, entschied der BGH 2010.

Den Forderungen des Nachbarn würde ich nicht nachkommen.
 
florian. schrieb:
Wenn, dann soll er die Kamera an seine Klingel hängen, die kann dann ja für 30 sec an gehen, wenn bei ihm geklingelt wird. Dann ist ihm ja auch geholfen und die anderen haben damit nichts zu tun.

Das wäre im Eingang eines Mehrfamilienhauses schwierig, es würden ja potentiell weiter fremde Personen ohne Einwilligung gefilmt. Nicht einmal eine Kameraattrappe ist so ohne weiteres möglich, wenn dadurch der Eindruck einer dauerhaften Kameraüberwachung entsteht (LG Darmstadt Az. 8 O 42/99).

M.A.n. ist der einzige rechtssichere Weg eine Zustimmung aller Bewohner und ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Kamera vor Betreten des Erfassungsbereichs ohne Aufzeichnung öffentlichen Raums.
 
Madcat69 schrieb:
M.A.n. ist der einzige rechtssichere Weg eine Zustimmung aller Bewohner und ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Kamera vor Betreten des Erfassungsbereichs ohne Aufzeichnung öffentlichen Raums.
Das reicht nicht, alle Eigentümer müssen zustimmen, da er einen Gemeinschaftsbereich verändern will. Da darf er ohne Zustimmung nichtmal ein Schild aufhängen.

Zur konkreten Situation würde ich wohl das Schreiben an meinen Vermieter und die Hausverwaltung weiter leiten und um Aufklärung bitten. Die Forderung nach Aufteilung der Kosten ist ja zusätzlich sehr dreist.
 
hallo7 schrieb:
Das reicht nicht, alle Eigentümer müssen zustimmen, da er einen Gemeinschaftsbereich verändern will. Da darf er ohne Zustimmung nichtmal ein Schild aufhängen.

Stimmt, Zustimmung des Eigentümers, oder mehrerer ggf., ist natürlich ebenfalls erforderlich. Hatte ich nicht bedacht, weil ich das nie selbst musste.

hallo7 schrieb:
Zur konkreten Situation würde ich wohl das Schreiben an meinen Vermieter und die Hausverwaltung weiter leiten und um Aufklärung bitten. Die Forderung nach Aufteilung der Kosten ist ja zusätzlich sehr dreist.

Absolut, die setzt dem ganzen die Krone auf.
 
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