Raijin
Fleet Admiral
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Da kommt es auf die Details an. Es ist schon etwas anderes ob das Haus von einem Eigentümer vermietet wird oder ob es sich um separate Eigentumswohnungen handelt, die ihrerseits vermietet oder eigengenutzt sind. Stichwort: Wohnungseigentümergemeinschaft. In solch einer WEG darf kein Eigentümer einfach so seinen Mietern irgendetwas genehmigen, das gegen Regeln der WEG verstößt bzw. nicht auf der Versammlung genehmigt wurde. Da spreche ich aus Erfahrung.merlin123 schrieb:die Kamera wurde von einem Mieter installiert und vom Vermieter! genehmigt!
Simples Beispiel: Ein Hauseigentümer kann ganz einfach definieren, dass SAT-Schüsseln an der Fassade erlaubt sind, einfach so. In einer WEG kann das nur die WEG gemeinsam auf der Eigentümerversammlung beschließen - erst dann darf der Eigentümer von Wohnung X es seinem Mieter erlauben, so eine Schüssel anzubauen.