Nebeneinkünfte als ehrenamtliches Mitglied?!

Zerko

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Guten Morgen...

Ich arbeite hauptberuflich als Anwendungsentwickler in einem Unternehmen.
Nebenbei bin ich ein ehrenamtliches Mitglied in einem Verein. Für den Verein habe ich eine Webseite erstellt, für welche ich nun ein wenig entlohnt werden soll.

Frage/n hierzu:
  • muss ich dies beim Arbeitgeber anmelden?
  • gibt es eine Grenze bzgl. der Höhe der Einnahmen?


Danke und Gruß,
Zerko
 
kommt darauf an wie dein Verein es handhabt.

Erstellen sie dir eine richtige Rechnung? oder einfach bargeld auf die Hand und gut ist.

Ich sag es mal so, wenn der Verein es nicht in den Büchern und anhand Buchungsbelegen festhält, und "dich einfach so bezahlt", kann es dir egal sein, dann würde ich nichts anmelden.
 
Ich sag es mal so, wenn der Verein es nicht in den Büchern und anhand Buchungsbelegen festhält, und "dich einfach so bezahlt", kann es dir egal sein, dann würde ich nichts anmelden.

Wird wohl kaum ein Verein machen. Sollte jedenfalls nicht so sein. Denn auch Vereine müssen sich über ihre Einkünfte und Ausgaben rechtfertigen.

Erstellen sie dir eine richtige Rechnung? oder einfach bargeld auf die Hand und gut ist.

Das ist dann Schwarzarbeit. Oder etwa nicht?
 
Das nennt sich arbeit unter "guten Freunden" und nicht schwarz Arbeit :D

Jede Firma oder jeder Verein wird eine schwarze Kasse haben. Aber es kommt wirklich drauf an wie hoch die Entlohnung sein soll. Dann kommt es auch noch drauf an was in deinem Arbeitsvertrag drinnen steht.
 
Also ich glaube deinen Betrieb interersiert das nicht, nur musst du wohl deine Einkunft versteuern!
 
Ich bin mir nicht sicher, aber wenn man einer Nebentätigkeit nachgeht, die der Haupttätigkeit entspricht, ist das anmeldepflichtig. KAnn dir aber keine Summen nennen, ab denen sowas gilt.

Mach es einfach so: Geh zu deinem Chef, erklär ihm das und frag ihn was du machen sollst. Er dürfte normal nichts dagegen haben.
Und sprich mal mit den Leuten vom Verein. Vielleicht kann man das auch so regeln, dass sie dir einfach ein Jahr den Mitgliedsbeitrag erlassen oder so Späße, sowas mußt du dann nicht versteuern. Die werden sicher auch wissen wie das aussieht.
 
Guck am besten mal in §3 EStG.
Ich meine in Nr. 26 steht was zu dem Thema.
Müsste jetzt aber selber nachgucken, ob deine Einnahmen darunter fallen.
 
Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Aufwendungsersatz, der über die steuerlich als Werbungskosten hinausgehenden Beträge vom Verein geleistet wird, nur dann zu steuerpflichtigen Einkünften führt, wenn er im Kalenderjahr den Betrag von 256 EUR erreicht. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze.

@t-kay187
Eine Tätigkeit, die ihrer Art nach keine übungsleitende, ausbildende, erzieherische oder künstlerische Tätigkeit und keine Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen ist, ist keine begünstigte Tätigkeit, auch wenn sie die übrigen Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG erfüllt.
 
@DarkCava:

Was soll ich jetzt mit dem § anfangen?

Es muss aber auch geprüft werden, ob der Verein unter das KStG fällt.
 
t-kay187 schrieb:
@DarkCava:

Was soll ich jetzt mit dem § anfangen?

Es muss aber auch geprüft werden, ob der Verein unter das KStG fällt.

Ich hab keine Ahnung was du jetzt mit dem § 3 Nr. 26 EStG anfangen sollst. Du hast ihn ja schließlich genannt ;) . Zumindest fällt der Sachverhalt nicht unter den genannten §.

Warum ist die Körperschaftssteuer für den Sachverhalt von Bedeutung? Für die Frage ob der Ersteller die Einnahmen erklären muss oder nicht spielt die körperschaftsteuerliche Behandlung des Vereins doch keine Rolle?
 
Die eleganteste Lösung dürfte sein, zunächst den Arbeitgeber darüber zu informieren, dass man eine Nebenbeschäftigung annehmen möchte (Verein - Website). Das kann er einem kaum abschlagen, das man sich damit nicht seine Arbeitskraft ruiniert.

Dann könnte man sich als Minijobber (bis 400 Euro) oder notfalls als Midi-Jobber (bis 800 Euro) beim Verein einstellen lassen. Das verursacht dem Verein etwas Papierkram, ist für den Programmierer aber am einfachsten.

Alternativ würde ich zum Finanzamt gehen und ein Kleingewerbe als Programmierer anmelden. Dann kann man Rechnungen an den Verein schreiben und bei Bedarf auch mal andere Aufträge annehmen. Beim Finanzamt regelt man zugleich die MwSt.-Befreiung und muss dann nur im Folgejahr eine Einkommensteuer-Erklärung machen, weil man Einkommen aus verschiedenen Quellen bezogen hat.

Interessant ist auch, dass der Inhaber eines Kleingewerbes Kosten absetzen kann.
 
Vielen Dank für die vielen Informationen.

Leider konnte ich mit der Angaben zum Gesetzbuch nicht wirklich etwas anfangen, da dies alles für mich unverständlich ist.

Vielleicht noch zur Aufklärung, in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
1. Jede weitere entgeltliche Tätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers.

2. Abs. (1) gilt entsprechend für unentgeltliche Nebentätigkeiten, sowie die Beteiligung an anderen gewerblichen oder gemeinnützigen Unternehmen, sofern sie eine rein kapitalmäßige Beteiligung von 10 Prozent übersteigt.


Der Verein für, bei welchem ich mich um die Webseite kümmere trägt den Zusatz "gem.", d.h. er ist gemeinnützig/e. Ich bin dort als Mitglied im Vorstand und/oder als Ehrenmitglied tätig und meine Kosten werden als Unkosten (bis zu 500 Euro monatlich sind steuerfrei) erstattet.

Die Unkosten würden sich dieses Jahr auf insgesamt ca. 2500 Euro belaufen - mehr nicht.



Nochmals vielen Dank für die vielen Informationen.
Es wäre schön, wenn meine aktuellen Aussagen noch weiter einfliessen könnten.


Gruß,
Zerko
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ich schon schrieb, muss der Arbeitgeber vorher zustimmen. Je nach Chef und Verhandlungsgeschick dürfte das kein Thema sein "(Ey, Boss. Mein Verein hat gefragt, ob ich für die mal eine Website programmieren würde. Laut Arbeitsvertrag müsste ich mir das sogar schriftlich absegnen lassen. Geht das auch auf dem kleinen Dienstweg oder wie wollen wir das handhaben?").

Mit dem erwarteten Einkommen liegst Du ganz gemütlich im Bereich des Kleingewerbes. Alternativ wäre eben eine halbjährige Anstellung als Mini-Jobber denkbar. Das macht dann 6 x 400 Euro gar auf die Hand und nur der Verein zahlt zusätzlich die Sozialabgaben.

Da Du nicht ohne Entgelt arbeitest, spielt der Passus in Deinem Vertrag keine Rolle. Wichtig ist eigentlich nur, dass Du Dich im Nebenjob nicht auspowerst und dass Du nicht für die Konkurrenz arbeitest.

Die Kostenerstattung für den Posten im Verein läuft meiner Meinung nach separat als Aufwandsentschädigung. Genaueres sagt Dir Dein Finanzamt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die weiterfolgenden Auskünfte.

Mir geht es hauptsächlich darum, ob ich den Erhalt der Unkostenerstattung des gem. Vereins beim Arbeitgeber anmelden muss. So wie ich die letzten Beiträge und das PDF Dokument verstanden habe ich wird von der Versteuerung bzw. dem Steuerfreibetrag gesprochen.

Wie erwähnt: ist es momentan nur von Interesse, ob ich die genannte Meldung beim Arbeitgeber vornehmen muss. Wahrscheinlich habe ich meine Frage falsch bzw. unverständlich formuliert. Sorry!

Für weitere Informationen bzgl. der Steuer bin ich natürlich ebenfalls sehr dankbar, da ich ggfs. beim Steuerberater mitreden kann und nicht nur die Fachbegriffe im Lexikon suche :)

Danke und Gruß,
Zerko
 
Eine Aufwandsentschädigung (= Kostenerstattung) ist kein Einkommen im Sinne eines Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber darf sich höchstens dafür interessieren, wie viele Stunden Du in den Nebenjob investierst. Denn er will ja auch noch etwas von Dir haben. Alles andere, speziell Deine Bezahlung, fällt ganz klar unter den Datenschutz.

Du hast gesagt, dass Dein Arbeitgeber weiß, dass Du für den Verein tätig bist (als Programmierer). Damit hast Du Deine Schuldigkeit ihm gegenüber getan. Es sei denn, ihr beide besteht darauf, das schriftlich festzuhalten, so wie es in Deinem Arbeitsvertrag steht.

Die steuerlichen Aspkete (Anmeldung zur Sozialversicherung) ist Sache des Vereins, sofern Dir dort ein Minijob angeboten wird. Damit kann man aber auch den Steuerberater beauftragen.

Wenn Du es freiberuflich machst (Kleingewerbe), dann schreibst Du dem Verein Rechnungen und wendest Dich an das Finanzamt, das Dir gegenüber zur Auskunft verpflichtet ist.


Und es heißt nur Kosten, nicht Unkosten (also Kostenerstattung, nicht Unkostenerstattung).
 
Ne, dass war Rechsstand 2007.
Jetzt sind das 2100€.
Aber wenn trifft Nr. 26a zu und da ist der Freibetrag 500€.
 
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