News Nebenkostenprivileg: NetCologne und LEG Wohnen sollen Kabelverträge aufzwingen

knorki schrieb:
Soweit mir bekannt, betrifft das nur die Außenwände bzw. das, was über das Balkongeländer hinausgeht. Da ist theoretisch schon der Sonnenschirm von betroffen, wenn er darüber hängt. Könnte ja runter fallen und wen erschlagen.
Mit Glück, den Balkon auf der richtigen Seite zu haben, kannste die Schüssel wie n Stuhl aufn Balkon stellen, da kann dir keiner was. Und mit Erlaubnis des Vermieters, kannste die auch außen anbringen bzw. professionell anbringen lassen. Kann sonst wen stören, abmontieren musste nichts (davon ausgehend, das du sie nicht dem Nachbarn vors Fenster hängst ^^).
Es geht um das äußere Erscheinungsbild, das hat nix mit rüberhängen oder sonstwas zutun. Alles, was außerhalb deiner Wohnung ist und du verändern willst (zB ein Loch durch die Wand für ne Klima, Steckdose außen anbringen usw. bedarf der Zustimmung der ganzen WEG. Bei einigen Dingen ist es mittlerweile so, dass eine einfache Mehrheit reicht. Früher musste da JEDER zustimmen, was im Prinzip meist sowieso nicht durchsetzbar war. Klar, du kannst den Spiegel auf einem Stuhl montieren, dann kann man ohne weiteres nichts machen. An die Wand schrauben sieht dann schon ganz anders aus.

Und generell ist Vermieter =! WEG. Wenn deinem Vermieter nur eine Wohnung nicht gehört, dann kann er dir das zwar erlauben, er bekommt dann halt ggf. im Nachhinein die Probleme mit der WEG.
 
Miuwa schrieb:
Wie viel nutzt du denn die ÖR bisher?
Nicht viel, weil die Qualität so mies ist. Ab und zu mal eine Natur-/Tierdoku in der Arte Mediathek, aber die Bitrate ist da echt extrem gering und unzureichend (und selbst da wird schon angefangen zu gendern, obwohl die Mehrheit es ablehnt).

rotzdiekuh schrieb:
Und generell ist Vermieter =! WEG. Wenn deinem Vermieter nur eine Wohnung nicht gehört, dann kann er dir das zwar erlauben, er bekommt dann halt ggf. im Nachhinein die Probleme mit der WEG.
Wirklich? Wenn dem Vermieter alle Wohnungen bis auf eine gehören hat er nicht mehrere Stimmen in der WEG?
 
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Weyoun schrieb:
Ich verstehe die Frage nicht.

Es zeigt exakt die Absurdität deiner Feststellung auf. Beide Entitäten sind einer juristischen Neu-Defintion entsprungen, aber trotzdem effektiv noch immer das Gleiche.
 
@MaverickM Wenn ich eine Definition ändere kann es unmöglich "gleich" sein. Wenn ich gar zwei Definitionen ändere ist noch weniger "gleich".
 
Ist in D eigentlich bei Internet über TV Kabel immer der TV Kabelanbeiter auch der Internet über Kabel Anbieter? Oder ist das voneinander getrennt?
 
Kommt bisschen drauf an wo. Bei mir - BaWü - ist Vodafone der Kabelnetzbetreiber. Ich kann aber auch über o2 Kabel-Internet buchen. Ist aber meine ich nicht immer so.
 
@MaverickM An Requirements ist nichts, aber auch rein gar nichts zu rütteln. Tut man es doch, zerrt dich der Kunde vor den Kadi.
 
@n8mahr Gabs n Grund mir gegebüber so pampig entgegenzutreten? Du musst meine Ansichten nicht teilen, durch Teilzitate ausgelassene Infos meine Ansicht falsch darzustellen, schickt sich nicht.

@Weyoun Wir werden in dem Punkt keine Schnittmengen finden ^^

@rotzdiekuh Nichts anderes habe ich gesagt.
 
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knorki schrieb:
@n8mahr Gabs n Grund mir gegebüber so pampig entgegenzutreten? Du musst meine Ansichten nicht teilen, durch Teilzitate ausgelassene Infos meine Ansicht falsch darzustellen, schickt sich nicht.
war tatsächlich etwas ungehalten in dem moment, dafür entschuldigung. wo aber die auslassung etwas entstellt, musst du mir näher erklären. es sei denn, du hast eine information so ausgedrückt, dass ich die dann für irrelevant gehalten habe. beziehst du dich auf die vertragsgestaltung bezüglich nebenkosten?
 
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@n8mahr
knorki schrieb:
In meinem konkreten Fall ist das Nebenkostenprivileg sogar nie Bestandteil der Miete gewesen
Du hast den Teil weg gelassen und das gibt der Sache nen ganz anderen Hintergrund. Ich habe nie von einer Vorderung mir etwas (rück)zuvergüten gesprochen. Lediglich das ich durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs kein Gewinn durch Ersparnis mache. Sei es jetzt oder rückwirkend.
Es ging mir "nur" um das, wozu ich mich dem Netzbetreiber verpflichtet sehe als wer, der weder passiver Kunde durch den Mietvertrag war, weil das nie Bestandteil der Nebenkosten war (da der Anschluss nach meinem Einzug verlegt worden ist, Mietvertraglich gabs keine Änderung oder nachträgliche Hinweise auf neue Betriebskosten) und ich selber kein aktiver TV-Kunde bei dem Netzbetreiber bin.
Daher mein Rückschluss: Ich sehe mich diesem zu nichts verplfichtet was Zugang zu meiner Wohnung angeht und wenn, nur durch Umweg über meinen Vermieter.
Entschuldigung angenommen :)
 
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Habe heute Post bekommen für die Sperrung.

Problem ist jetzt, die wollen Zutritt zur Wohnung obwohl wir einen Unitymedia/VF Schrank im Keller haben.

A) muss ich die reinlassen ?
B) ich habe einen dicken Schrank vor der Kabeldose, und die verlangen das ich den Schrank beiseite stelle

Ich werde einen Teufel tuen, den Schrank leer zu räumen. Die sollen mich unten abklemmen.

Ich meine sogar die Kabel sind beschriftet
 
Kommt auf die Arte der Verkabelung an. Wenn es eine Sternverdrahtung ist, wo jede Wohnung eine eigene Verbindung hat, müsste es im Keller gehen. Ist es eine Baumstruktur würden sie so eventuell Deine(n) Nachbarn mit abklemmen.
 
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