rotzdiekuh
Commander
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Es geht um das äußere Erscheinungsbild, das hat nix mit rüberhängen oder sonstwas zutun. Alles, was außerhalb deiner Wohnung ist und du verändern willst (zB ein Loch durch die Wand für ne Klima, Steckdose außen anbringen usw. bedarf der Zustimmung der ganzen WEG. Bei einigen Dingen ist es mittlerweile so, dass eine einfache Mehrheit reicht. Früher musste da JEDER zustimmen, was im Prinzip meist sowieso nicht durchsetzbar war. Klar, du kannst den Spiegel auf einem Stuhl montieren, dann kann man ohne weiteres nichts machen. An die Wand schrauben sieht dann schon ganz anders aus.knorki schrieb:Soweit mir bekannt, betrifft das nur die Außenwände bzw. das, was über das Balkongeländer hinausgeht. Da ist theoretisch schon der Sonnenschirm von betroffen, wenn er darüber hängt. Könnte ja runter fallen und wen erschlagen.
Mit Glück, den Balkon auf der richtigen Seite zu haben, kannste die Schüssel wie n Stuhl aufn Balkon stellen, da kann dir keiner was. Und mit Erlaubnis des Vermieters, kannste die auch außen anbringen bzw. professionell anbringen lassen. Kann sonst wen stören, abmontieren musste nichts (davon ausgehend, das du sie nicht dem Nachbarn vors Fenster hängst ^^).
Und generell ist Vermieter =! WEG. Wenn deinem Vermieter nur eine Wohnung nicht gehört, dann kann er dir das zwar erlauben, er bekommt dann halt ggf. im Nachhinein die Probleme mit der WEG.