News Nebenkostenprivileg: NetCologne und LEG Wohnen sollen Kabelverträge aufzwingen

KlaasKersting schrieb:
Was für eine verquere Einstellung.
Du kannst ja anderer Meinung sein, aber werte meine bitte nicht so ab.
Es war jedenfalls für Mieter und Vermieter so wesentlich einfacher und meist günstiger, das für das ganze Haus zu erledigen. Die paar Euro hat man doch gar nicht bemerkt. Als ich noch zur Miete wohnte waren es bei der GAG über NetCologne keine acht Euro soweit ich mich erinnere.
 
daivdon schrieb:
Also irgendwie glaube ich nicht, das der Kabelbetreiber nichts für die Nutzung bekommt,
Doch bekommt er ja in Form der monatlich Grundgebühr für das Kabelinternet.
Ergänzung ()

Reglohln schrieb:
Es sagt jedoch nichts darüber aus, ob du einen Kabelanschlussvertrag benötigst oder nicht. Den brauchst du bei Kabelanbietern nun einmal, weil sonst unweigerlich Leistungen nutzbar sind, für die man nicht zahlt.
sieh oben...
Ergänzung ()

ShiftC schrieb:
Ja, im Schreiben wurde erwähnt, dass ich auf einen Einzelnutzungsvertrag für 5€/mtl. umgestellt werde (was btw. erheblich weniger als der Betrag über die Mietnebenkosten ist), allerdings nur dann, wenn ich dem Ganzen nicht mit zwei Mausklicks widerspreche. Man musste dafür ne ganz kurze URL eintippen und einen kleinen Widerspruchs-Pin eingeben. Mehr war das nicht. Wenn es also um den knackigen, barrierefreien Widerspruch geht, kann ich hier nichts negatives berichten.
Genau das ist doch das negative. Du musst aktiv werden, wenn du eine nicht bestellte Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen möchtest. Stell dir vor, jeder Dienstleister macht das so, Schicken einen Vertrag ohne zu fragen und wenn du nicht widersprichst, musst du bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Incanus schrieb:
Es war jedenfalls für Mieter und Vermieter so wesentlich einfacher und meist günstiger, das für das ganze Haus zu erledigen.
du sprichst doch hier von kabelfernsehen? siehe meinen beitrag #54
mieter zahlten bislang je 11€ / monat im hausvertrag bei VF, egal, ob sie es nutzen, oder nicht. dabei kann es je nach anbieter und vertrag kleine abweichungen geben, aber ungefähr die größenordnung.
JETZT bietet zumindest VF den mietern einzelverträge an für 6€.
und was das einfacher und günstiger angeht: der kabelkasten im keller gehört eh komplett dem anbieter; die verkabelung, sofern nicht vorhanden, übernimmt in den allermeisten fällen auch der anbieter, sofern er vom vermieter das OK bekommt und ein dauerhaftes zugriffsrecht auf die kabel zugesichert bekommt. (damit nicht der vermieter nach 2 jahren sagt: ätsch, danke, deine kabel in meinem haus gehören jetzt mir).
kosten für den vermieter= 0
kosten für den mieter= 0
Incanus schrieb:
Die paar Euro hat man doch gar nicht bemerkt. Als ich noch zur Miete wohnte waren es bei der GAG über NetCologne keine acht Euro soweit ich mich erinnere.
es kann natürlich sein, dass kleinere regionale anbieter größeren kunden bessere konditionen geboten haben, ABER - das wird jetzt trotzdem billiger sein als vorher. und, auch wenn es nur 2€ unterschied im monat sind - ich gebe die lieber selbst aus, als dem vorstand seinen 7. bentley zu finanzieren..
ich hätte dir vollkommen recht gegeben, wenn es jetzt teurer geworden wäre - ein szenario, welches die anbieter jahrelang an die wand gemalt haben. die schelme! :evillol: die realität zeigt das gegenteil!
 
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Ich bin mal gespannt, ob ich von VF einen Schrieb dazu bekomme. Als ich damals endlich wieder Kabelinternet buchen konnte, habe ich nur den Internetvertrag bestellt, als dann der Techniker vorbeikam für den Anschluss, Einstellen der Verstärker etc., hat er mir dann einfach ein Sperrelement in die Unterverteilung dazwischen gesteckt (9 Parteienhaus). TV hätte ich über die zentrale Satanlage, wen ich es denn wollte, oder Internet, sei es über VF selbst oder Magenta, oder wie sie sonst so alle heißen.



Dreistes Verhalten hatte ich nur einmal erlebt, als es noch KD war und ich Neukunde wurde. Als er Techniker wieder weg war, hatte ich dann paar Tage später meinen Glückwunsch in der Post, dass ich jetzt TV Kabelkunde bin und mir die Bereitstellungskosten von 80 € demnächst abgebucht werden - sowas freut einen Azubi mit erster eigener Wohnung... hab sie dann nach einem Telefonat wieder bekommen - es gab ja keinen Vertrag dafür...Aber der Techniker meinte wohl.. der hat einen TV im Wohnzimmer stehen, dem drücke ich einen TV Anshcluss mit aufs Auge..
 
nlr schrieb:
Bei einer Baumstruktur im Mehrparteienhaus praktisch unmöglich, da werden eher Sperrdosen gesetzt.
Son Scheiss aber auch, das du den Techniker gar nicht erst in die Wohnung lassen musst .. und er kann nichts dagegen machen. :)
 
Ypselon schrieb:
Son Scheiss aber auch, das du den Techniker gar nicht erst in die Wohnung lassen musst .. und er kann nichts dagegen machen. :)

Siehe hier: https://www.inside-digital.de/news/kabel-tv-aus-muss-ich-einen-techniker-in-meine-wohnung-lassen
Um TV-Signale in der Wohnung zu sperren, gibt es sogenannte Sperrdosen. Diese werden auf die bestehende Kabeldosen geschraubt. Doch muss man einen Techniker des Kabelanbieters in die Wohnung lassen, damit er diese setzen kann. „Wenn man Kabelfernsehen nicht nutzt, muss man ein einziges Mal jemanden rein lassen zum verplomben“, so Michael Gundall, zuständig für Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das gehe zurück auf die sogenannten nachvertraglichen Pflichten. Entsprechende Urteile gibt es zwar bisher nur für Hausübergabepunkte, doch dürften diese wohl auch auf das Mietrecht und das Kabel-TV anwendbar sein.

Oder hier: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/nebenkostenprivileg
In der jeweiligen Wohnung werden Sperrdosen angebracht. Diese werden auf die bestehende Kabeldosen geschraubt. Dazu werden Technikerinnen oder Techniker des Kabelanbietenden in die Wohnung müssen. Sie haben zu diesem Zweck – nämlich eine Plombe anzubringen – ein Betretungsrecht. Sie dürfen also in die Wohnung.

Man kann es natürlich drauf anlegen lassen, dann muss man aber auch mit den entsprechenden Folgen leben.
 
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Bei uns stand auch einer vor der Tür und wollte unseren Kabeldose "demontieren". Hab einfach nein gesagt und Tür zu gemacht. Ich lass da doch noch jeden Hans und Franz rein.
 
Reglohln schrieb:
Den brauchst du bei Kabelanbietern nun einmal, weil sonst unweigerlich Leistungen nutzbar sind, für die man nicht zahlt.
Welche Leistungen kann ich da nutzen? Bitte erkläre es doch richtig und nicht einfach, was dazuzuschreiben.
 
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Tomsenq schrieb:
Doch bekommt er ja in Form der monatlich Grundgebühr für das Kabelinternet.
Bei einem Kabelanbieter benötigst du dennoch einen Vertrag für zugrundeliegenden Kabelanschluss. Und der ist im Internetvertrag nicht enthalten.

Zanza schrieb:
Welche Leistungen kann ich da nutzen? Bitte erkläre es doch richtig und nicht einfach, was dazuzuschreiben.
DVB-C.
 
Hm das ja interessant, dass hier laut Verbraucherzentrale ein Betretungsrecht existiert - vermutlich aber nur mit Vorankündigung
 
Pepsi.Cola schrieb:
Dafür zahlt ja o2 eine Nutzungsgebühr (o. Ä.) an Vodafone, welcher der Kabelnetzbetreiber ist.
Ich habe mich auf diesen Absatz von der Verbraucherzentrale bezogen:

Wer das TV-Signal auf anderem Weg empfängt oder den Kabelanschluss nur für Internet und Telefon nutzt, benötigt keinen Vertrag und kann durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs monatliche Kosten sparen.
Das kann man schon so verstehen dass man dem Netzbetreiber nichts zahlen muss, obwohl in dem Fall das nur über die Gebühr des Internetanbieters beglichen wird. Ist ja nicht immer beides gleich.
 
Du kannst keine Dienste nutzen, die bei dir deaktiviert sind.
 

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Tomsenq schrieb:
Diese nachvertraglichen Pflichten betreffen aber den Eigentümer oder Verwalter welcher den Vertrag mit der Kabelgesellschaft abgeschlossen hat.
Man selbst als Mieter hatte ja nie einen Vertrag mit dem Kabelanbieter.


Die Dose ist ja nicht Teil eines Vertrags sondern der Infrastruktur - das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun.

Zugangsrecht besteht doch auch für den lokalen Netzbetreiber z.b. für Zähler auch wenn in der Wohnung auch wenn der Stromvertrag mit einem anderen Anbieter läuft - weil Zugangsrecht an tatsächliche Infrastuktur gebunden ist und nicht an Verträge.

Besteht denn überthaupt noch ein rechtlicher Anspruch in D dass man überhaupt eine Kabel oder SAT Anschluss haben können muss? oder reicht dass DSL oder 4G/5G etc möglich wäre?

Kann der Vermieter also die KabelTV Infrastruktur z.B. jetzt nsgesamt stilllegen und verweisen es gibt ja genug andere Möglichkeiten für TV und auch für Internet?

Wenn das gesamte KabelTV-Gedöns ja jetzt nicht mehr mitvermietet ist darf er das dann komplett stilllegen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein ähnliches Geschäftsgebaren gab/gibt es auch in Hannover bei einem größeren Vermieter. Die wollen die Leitungen im Haus nicht für die freie Vertragsgestaltung freigeben und drohen mit der Kappung falls man nicht über sie abschließt.
 
Reglohln schrieb:
Bei einem Kabelanbieter benötigst du dennoch einen Vertrag für zugrundeliegenden Kabelanschluss. Und der ist im Internetvertrag nicht enthalten.
Nein, für einen reinen Kabelinternetanschluss ohne DVB-C wird kein separater Vertrag benötigt.
Ich spreche da aus Erfahrung mit KD in HH und Unitymedia in NRW.:)
 
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Die Verbraucherzentralen sagen aber nichts über das Vorgehen. Ich Zweifel das die Kabelnetzbetreiber kommen und gehen dürfen wie sie wollen. Alles, was nicht über meinen Vermieter läuft, lehne ich erstmal ab. Sagt mein Vermieter: lass sie rein, tue ich dies.

@Blumentopf1989 wenn das mal nicht nach hinten los geht. Ausgebaut und keiner nutzt es.
 
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