Netzwerkverkabelung

Klar sollte man die Schirmung anklemmen, aber beim Stichwort "Potentialausgleich" denke ich an verschiedene Gebäude mit eben unterschiedlichen Potentialen. Innerhalb eines Hauses ist aber alles an derselben Masse angeklemmt und liegt demnach auf demselben Potential.
 
Der Potentialausgleich zwischen verschiedenen Gebäuden ist sogar verboten! Jedes Gebäude bekommt seinen eigenen Erdspieß und damit sein eigenes Erdpotential.
Mit Potentialausgleich ist die Niederohmige Anbindung aller Schutzleiter an ein gemeinsames Erdpotential gemeint. Damit werden Ausgleichsströme zwischen unterschiedlichen Potentialen vermieden, wie sie im Fehlerfall auftreten können.
 
bender_ schrieb:
Der Potentialausgleich zwischen verschiedenen Gebäuden ist sogar verboten!
Diese Aussage ist mir auch geläufig. Besonders, wenn jemand ein LAN-Kabel in ein Nebengebäude ziehen möchte. Dort wird von galvanischer Trennung gesprochen, entweder mit entsprechenden RJ45 Zwischenstücken oder gar der Wechsel auf LWL.

Jetzt mal eine Frage dazu. Zwischen zwei Gebäuden herrscht doch immer Potentialausgleich, sei es über den PEN zum Nachbarn oder über den PE, wenn ich ein schwarzes Erdkabel zur Garage ziehe. Oder was genau ist verboten?

PS: Mein Telefonkabel geht doch auch ins Kabelbündel auf die Straße, wo ich Verbindung zum Nachbarn habe.
 
Generell zum Potentialausgleich hilft Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Potentialausgleich
Ergänzend dazu
Hat man nun zwei Gebäude mit korrektem Potentialausgleich so ist nicht automatisch gegeben, daß beide Erder eine gleich gute Verbindung zum Netzerder des EVU aufweisen. Die Güte dieser Verbindung ist vor allem Abhängig von der Bodenbeschaffenheit und der Entfernung zum Netzerder. Nur sehr geringe Unterschiede erzeugen schon unterschiedliche Erdpotentiale und bei Verbindungen zwischen PE und N-Leiter sowie durch elektromagnetische Übertragung kann dann zwischen den Erder eine Spannung entstehen.
Quelle: http://geotek.de/dchn/Verkabelung.html
 
Wieder was gelernt :D
 
Genau das ist für mich ein Widerspruch. Natürlich kann man zwischen zwei Erdern zweier Gebäude einen (unerwünschten) Potentialunterschied haben. Diesen Unterschied könnte man aufheben, indem man sie verbindet ("ausgleicht") und genau das soll aber verboten sein? Und nochmal wiederholt. Mein PEN am Hausanschlusskasten/ der Potentialausgleichsschiene ist mit dem Hausanschlusskasten/ der Potentialausgleichsschiene meines Nachbarn verbunden (über das Kabel vom Stromversorger).

Nebenbei: Dazu habe ich schon je einen Elektromeister und einen Elektrogesellen befragt. Die haben beide gesagt, wie sie es ausführen würden, das hat sich aber auch widersprochen. :)
 
Es geht weniger darum ob es technisch möglich ist oder nicht, sondern darum wer die Verantwortung übernimmt. Wenn die Bürger einer Gemeinde anfangen ihre Häuser selber zu Verkabeln und Vernetzen wie es Ihnen gefällt, ist nicht sichergestellt, dass der Verbund noch gängigen Normen und Vorschriften seitens Staat und EVU entspricht. Brennt nun Melli Musterfraus Haus in Villabajo auf Grund eines Blitzschlags in Villariba ab, ist es quasi unmöglich festzustellen ob die Telekom, das EVU oder die vom Nachbarn Max Mustermann über den Zaun geschmissene CAT7 Leitung der Verursacher war.
Willst Du das entscheiden müssen? Ich nicht! Und das EVU oder die Telekom auch nicht. Der Staat (und damit auch ich) möchte auch fein raus sein -> Deshalb gibt es Vorschriften!
 
Das ist doch das, was ich sage, die "Vorschriften" scheinen sich zu widersprechen. Niemand hat eine stichfeste Antwort auf die Frage. Natürlich kann ich die Verantwortung abgeben, indem ich eine Elektromeisterfirma beauftrage. Wenn ich aber schon weiß, dass Firma A es anders ausführt als Firma B, würde ich am liebsten wissen, welche Firma es richtig macht. Auch wenn ich bei einem Unfall keine Verantwortung mehr habe.
 
Wilhelm14 schrieb:
Jetzt mal eine Frage dazu. Zwischen zwei Gebäuden herrscht doch immer Potentialausgleich, sei es über den PEN zum Nachbarn oder über den PE, wenn ich ein schwarzes Erdkabel zur Garage ziehe.

Es darf pro Hauptversorgung nur einen zentralen Erdungspunkt geben, und dieser sitzt nunmal in der NSHV (NiederSpannungsHauptVerteilung) des betreffenden Haushaltes. Setzt Du mehrere Erdungspunkte (z.B. durch Verbinden zweier Unterverteilungen von räumlich getrennten Gebäuden), so wirst Du unterschiedliche Referenzpotentiale erhalten, deren Ausgleich dann über die Schutzleiter erfolgt und somit die Personenschutzeinrichtungen in Deinen Unterverteilungen sinnlos macht, schlimmer noch: Du bringst ein unbestimmtes Potential auf metallische Gehäuse (Stichwort: Berührungsspannung).
 
Wie das leider oft ist bei Vorschriften ist das nicht ganz so klar dargestellt wie Du @Wilhelm14 dir das vorstellst. Im Falle einer Vernetzung käme folgendes in Betracht:

DIN VDE 0800-2 (VDE 0800 Teil 2): 1985-7 Fernmeldetechnik; Erdung und Potentialausgleich,
DIN VDE 0100-444 (VDE 0100 Teil 444): 1999-10; Elektrische Anlagen von Gebäuden; Schutzmaßnahmen - Schutz bei Überspannungen - Schutz gegen elektromagnetische Störungen (EMI) in Anlagen von Gebäuden,
DIN EN 50310 (VDE 0800 Teil 2-310): 2001-09 Anwendung von Maßnahmen für Potentialausgleich und Erdung in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik,
DIN EN 50174-2 (VDE 0800 Teil 174-2): 2001-09 Installation von Kommunikationsverkabelung; Teil 2: Installationsplanung und -praktiken in Gebäuden

schreiben bei Netzwerkverbindungen zwischen Gebäuden die Potentialtrennung bzw. Potentialausgleich und zusätzlich den Einsatz von Blitzschutzeinrichtungen vor.

Lösungen:
- Schaffung eines Potentialausgleichs durch ziehen eines angemessenen Erdungsleiters zwischen den betroffenen Gebäuden. Bei Wohngebäuden müssten hier beispielsweise die Potentialausgleichschienen durch einen dicken Potentialausgleichsleiter mit einem Querschnitt von 16qmm bzw. 25qmm gezogen werden. (Dieses Vorhaben Bedarf der Genehmigung durch den Energieversorger - durch den hohen Kupferanteil ist die Ausgleichsleitung sehr teuer)
- Herstellung einer vermaschte Erdungsanlage (siehe dazu DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2006-10; Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen.
- Trennung der 230V Versorgungsspannung aller EDV-Komponenten die in den Gebäuden miteinander vernetzt sind mittels Trenntrafos - ebenfalls eine kostenintensive Lösung
- Potentialtrennung der Datenleitungen mittels Glasfasertechnik, Optokoppler oder nach dem Transformationsprinzip

Quelle: http://www.xn--gebude-vernetzen-xnb.de/
 
Twostone schrieb:
....so wirst Du unterschiedliche Referenzpotentiale erhalten, deren Ausgleich dann über die Schutzleiter erfolgt und somit die Personenschutzeinrichtungen in Deinen Unterverteilungen sinnlos macht, schlimmer noch: Du bringst ein unbestimmtes Potential auf metallische Gehäuse (Stichwort: Berührungsspannung).
Dass mit den verschiedenen Potentialen zwischen zwei Erdern habe ich oben schon geschrieben. In Gebäude 1 dürfte man aber nur einen gewischt bekommen, wenn man von dort aus etwas in Gebäude 2 anfässt, weil beide Erder verschiedene Potetiale haben. Wären die Erder verbunden, wären sie ausgeglichen und man dürfte keinen gewischt bekommen. Man darf natürlich nicht rein ein LAN-Kabel legen und den Ausgleich rein mit dessen Schirm herstellen. Der Leiterquerschnitt wäre viel zu gering.
Meine Fragen bleiben. Wenn man angeblich nicht verbinden darf, warum sind dann PEN von Nachbarn miteinander verbunden? Und wie legt man Strom in eine Garage? Darf der PE dann nicht aufgelegt werden?

bender_ schrieb:
...schreiben bei Netzwerkverbindungen zwischen Gebäuden die Potentialtrennung bzw. Potentialausgleich und zusätzlich den Einsatz von Blitzschutzeinrichtungen vor.
Potentialausgleich zwischen zwei Gebäuden? Hört sich plausibel an, widerspricht aber der häufig anzutreffenden Aussage, man dürfe zwei Gebäude mit ihren Erden nicht verbinden.

bender_ schrieb:
Lösungen:
- Schaffung eines Potentialausgleichs durch ziehen eines angemessenen Erdungsleiters zwischen den betroffenen Gebäuden. Bei Wohngebäuden müssten hier beispielsweise die Potentialausgleichschienen durch einen dicken Potentialausgleichsleiter mit einem Querschnitt von 16qmm bzw. 25qmm gezogen werden. (Dieses Vorhaben Bedarf der Genehmigung durch den Energieversorger...
So hört es sich logisch an. Über den Versorger bin ich ja mit dem Nachbarn auch über PEN verbunden. Lege ich Strom in die entfernte Garage, darf das nicht nur 1,5 oder 2,5 mm² sein sondern es muss entsprechend 16 oder mehr als Erde gelegt werden.
 
Wilhelm14 schrieb:
In Gebäude 1 dürfte man aber nur einen gewischt bekommen, wenn man von dort aus etwas in Gebäude 2 anfässt, weil beide Erder verschiedene Potetiale haben.

Wichtig ist der Punkt der Verbindung. Liegt dieser in den Unterversorgungen oder gar noch dahinter, ist die gesamte Installation betroffen, bzw. der betreffende Strang mit den angeschlossenen Verbrauchern. Dies jedoch hat wiederum auch Auswirkungen auf andere Stränge. Auch ist die Ausbreitung nicht gleich, hier sind die jeweiligen Leiterquerschnitte, Art der angeschlossenen Verbraucher sowie die Lastverhältnisse ausschlaggebend und führen zu teils deutlichen Potentialunterschieden alleine im selben Gebäude.

Wilhelm14 schrieb:
Und wie legt man Strom in eine Garage? Darf der PE dann nicht aufgelegt werden?
Den PE brauchst Du nur dann weder mitzuführen noch anzuschließen, wenn Du eindeutig sicherstellen kannst, daß nur Geräte der Schutzklasse II an diesem Anschluß betrieben werden können. Sobald Geräte ser SK I mitgenutzt werden können an diesem Anschluß, ist der PE mitzuführen in geeignetem Querschnitt. Verbaust Du also eine handelsübliche Wandsteckdose, mußt Du den PE mitführen und auch entsprechend auflegen. Hier ist aber der Garagenkreis eindeutig als eigener Strang zu behandeln, und muß auch entsprechend abgesichert werden, es gelten die selben Anforderungen wie für Außensteckdosen.

Wilhelm14 schrieb:
Über den Versorger bin ich ja mit dem Nachbarn auch über PEN verbunden.
Und? Es besteht aber keine weitere Verbindung mit dem Nachbarn, die Belastung beläuft sich alleine auf den Kreis vor Deiner NSHV. Schaffst Du nun eine weitere Verbindungsstelle, bist Du dann plötzlich "Teil des öffentlichen Netzes", da Du Dich parallel zur Verbindung des Versorgungsunternehmens mit Deinem Nachbarn geschaltet hast. So gleichst Du nicht nur die Potentialunterschiede zwischen beiden Erdungspunkten der beiden Gebäude aus, sondern übernimmst auch noch Störungen aus dem öffentlichen Netz durch ungünstige Lastverhältnisse o.ä., für die weder Deine Installation noch Deine Verbraucher ausgelegt sind. So wird aus einer Stichleitung ein Teil des Netzes. Blöde Idee.

Es gilt übrigens zu unterscheiden zwischen Schutzleiter und Potentialausgleichsleiter. Während es oft ausreichend ist, den Schutzleiter vom Querschnitt an den Spannungsführenden Leiter der betreffenden Zuleitung anzupassen, fängt der Mindestquerschnitt für Potentialausgleichsleiter bei 6mm² an. Es ist sicherzustellen, daß der Schutzleiter bei normalen Betrieb der Installation unbelastet ist, Potentialausgleichsleiter jedoch müssen nicht zwangsläufig unbelastet sein. Potentialausgleichsleiter müssen einzeln oder gesammelt, aber stets gesondert auf den ZEP zurückgeführt werden, an keine andere Stelle der Installation. Unter keinen Umständen sind Schutzleiter und Potentialausgleichsleiter an anderer Stelle der Installation zu verbinden.
 
230 EUr finde ich zuviel. Du hättest bei der Beauftragung die komplette Vernetzung mit Anschluss und Prüfprotokoll beauftragen müssen.

Ich hatte vor kurzem den Ärger. Vor 6 Jahren gebaut, jetzt alle Lan-Anschlüsse im Haus in Betrieb und von dem Gigabit kamen nur 100 an.

Zum Glück hatte ich ein Prüfprotokoll, dass sagte alles sei korrekt. Ich hab den Elektriker antanzen lassen, der hat geprüft und siehe da 2 von 3 Dosen waren nicht korrekt aufgelegt.

Lange rede kurzer Sinn. Verhandel mit dem Elektriker nocheinmal und lasse es korrekt machen, dann hast du auch keine Probleme. Ich habe mich daran auch schon versucht selber aufzulegen, es hat auch funktioniert aber trotzdem.
 
Nochmal ne kurze Nachfrage:

Als Telefon würde mich mir das Sinus A206 kaufen: http://geizhals.de/telekom-sinus-a206-duo-silbergrau-a1041626.html
Das Kabel für den Anschluss des Telefons hat einen nicht näher bezeichneten Stecker am Gerät und einen TAE-F-Stecker am anderen Ende.
Jetzt brauche ich einen Adapter TAE-F-Buchse (wo ich das Telefonkabel einstecke) auf RJ45-Stecker zum Anschluss an die Netzwerkdose im entsprechenden Raum. Also sowas hier: http://www.reichelt.de/Verteiler-Ad...A=5&ARTICLE=37341&GROUPID=7305&artnr=ISDN+TAE

Im Keller, wo das unangeschlossene Netzwerkkabel dann ankommt, brauche ich ein Patchfeld: http://www.reichelt.de/Patchpanel/P...CLE=89138&GROUPID=5998&artnr=PATCHPANEL+8-6SW inkl. Montagewerkzeug: http://www.reichelt.de/LSA-Anschlus...ICLE=10834&GROUPID=5855&artnr=MONTAGEWERKZEUG

Von diesem Patchfeld gehe ich dann mit einem RJ45-auf-TAE-Kabel http://www.reichelt.de/Anschlusskab...ICLE=149952&GROUPID=7304&artnr=TAE-F+8P2C+300 an den Telekom-Router (Speedport).

Richtig so?
 
Am Telefon ist vermutlich ein RJ11 Anschluss, ähnlich, aber kleiner als RJ45. RJ11 passt in RJ45. Das heißt, du könntest einfach ein 1:1 RJ11-Kabel vom Telefon in die Dose von der Dose quer durchs Haus zum Patchpanel und vom Patchpanel dann das mitgelieferte RJ11->TAE Kabel vom Telefon anstecken. So würdest du dir einen fummeligen TAE-Adapter sparen.

*edit
Sowas hier meine ich: RJ11-Kabel

*edit2:
Gibt's auch als RJ11-RJ45-Kabel
Ist aber eigentlich egal. Am Patchpanel ist sowieso der RJ11-Stecker vom originalen Telefonkabel.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich weiß. Bin mir aber nicht sicher, ob das Telefon wirklich eine RJ11-Buchse hat.
Der Rest passt dann aber soweit?
Ich bestell das Telefon mal und schau's mir an.
 
Also laut Bedienungsanleitung sieht das schwer nach RJ11 aus, auch wenn es nicht explizit angegeben wird. RJ11 ist im Bereich Telefon weit verbreitet. Du kannst natürlich auch einen TAE-Adapter verwenden. Allerdings ist das dann eine Frage der Beschaltung des Adapters. Im worst case funktioniert es nicht, weil die Pins anders belegt sind.

Verwendest du am Telefon so ein 1:1 Kabel und am anderen Ende das mitgelieferte Kabel, verhält es sich im Prinzip wie eine eine Verlängerung ohne Änderung der Belegung.
 
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