Wilhelm14 schrieb:
In Gebäude 1 dürfte man aber nur einen gewischt bekommen, wenn man von dort aus etwas in Gebäude 2 anfässt, weil beide Erder verschiedene Potetiale haben.
Wichtig ist der Punkt der Verbindung. Liegt dieser in den Unterversorgungen oder gar noch dahinter, ist die gesamte Installation betroffen, bzw. der betreffende Strang mit den angeschlossenen Verbrauchern. Dies jedoch hat wiederum auch Auswirkungen auf andere Stränge. Auch ist die Ausbreitung nicht gleich, hier sind die jeweiligen Leiterquerschnitte, Art der angeschlossenen Verbraucher sowie die Lastverhältnisse ausschlaggebend und führen zu teils deutlichen Potentialunterschieden alleine im selben Gebäude.
Wilhelm14 schrieb:
Und wie legt man Strom in eine Garage? Darf der PE dann nicht aufgelegt werden?
Den PE brauchst Du nur dann weder mitzuführen noch anzuschließen, wenn Du eindeutig sicherstellen kannst, daß nur Geräte der Schutzklasse II an diesem Anschluß betrieben werden können. Sobald Geräte ser SK I mitgenutzt werden können an diesem Anschluß, ist der PE mitzuführen in geeignetem Querschnitt. Verbaust Du also eine handelsübliche Wandsteckdose, mußt Du den PE mitführen und auch entsprechend auflegen. Hier ist aber der Garagenkreis eindeutig als eigener Strang zu behandeln, und muß auch entsprechend abgesichert werden, es gelten die selben Anforderungen wie für Außensteckdosen.
Wilhelm14 schrieb:
Über den Versorger bin ich ja mit dem Nachbarn auch über PEN verbunden.
Und? Es besteht aber keine weitere Verbindung mit dem Nachbarn, die Belastung beläuft sich alleine auf den Kreis
vor Deiner NSHV. Schaffst Du nun eine weitere Verbindungsstelle, bist Du dann plötzlich "Teil des öffentlichen Netzes", da Du Dich parallel zur Verbindung des Versorgungsunternehmens mit Deinem Nachbarn geschaltet hast. So gleichst Du nicht nur die Potentialunterschiede zwischen beiden Erdungspunkten der beiden Gebäude aus, sondern übernimmst auch noch Störungen aus dem öffentlichen Netz durch ungünstige Lastverhältnisse o.ä., für die weder Deine Installation noch Deine Verbraucher ausgelegt sind. So wird aus einer Stichleitung ein Teil des Netzes. Blöde Idee.
Es gilt übrigens zu unterscheiden zwischen Schutzleiter und Potentialausgleichsleiter. Während es oft ausreichend ist, den Schutzleiter vom Querschnitt an den Spannungsführenden Leiter der betreffenden Zuleitung anzupassen, fängt der Mindestquerschnitt für Potentialausgleichsleiter bei 6mm² an. Es ist sicherzustellen, daß der Schutzleiter bei normalen Betrieb der Installation unbelastet ist, Potentialausgleichsleiter jedoch müssen nicht zwangsläufig unbelastet sein. Potentialausgleichsleiter müssen einzeln oder gesammelt, aber stets gesondert auf den ZEP zurückgeführt werden,
an keine andere Stelle der Installation. Unter keinen Umständen sind Schutzleiter und Potentialausgleichsleiter an anderer Stelle der Installation zu verbinden.