1. Fraglich ist, ob die Nutzer zwischen rechtswidrigen und legalen Quellen unterscheiden können, bei den ganzen freien Angeboten wie Mercedes Benz Mix Tape, ARD Mediathek, RTLNow Youtube u.s.w. ? Denn die Quelle muss "offensichtlich rechtswidrig" sein.
2. Das sollte mal vor höheren Gerichten geklärt werden. Ebenso fraglich ist, ob die Methode zur Ermittlung der IP-Adressen anwendbar ist, denn wahrscheinlich muss der Rechteeinhaber selbst als Anbieter fungieren. Wenn der Rechteinhaber aber die Dateien selbst über die Tauschbörse kostenfrei zum Download anbietet, handelt er dann nicht grob fahrlässig und verliert jeglichen Anspruch?
Wie immer gilt auch hier, Abmahnungen sind auf keinen Fall zu ignorieren und auf keinen Fall zu unterschreiben, sondern knapp gehaltener Widerspruch oder negative Feststellungsklage, denn in einer realen Verhandlung vor Gericht kommt man so gut wie immer deutlich günstiger weg, falls es überhaupt dazu kommt. Unterlassungserklärungen gelten ein Leben Lang und können nachträglich beliebig verändert werden, niemals sollte man sich dieser Gefahr aussetzen.
4. Betroffene könnten auch einfach die DVD kaufen und vor Gericht aussagen, dass sie über eine Nutzungslizenz verfügen, der Kreativität sind in unserem Rechtssystem keine Grenzen gesetzt, am Ende entscheidet in den unteren Instanzen (Amtsgericht, Landgericht) meist der Richter nach Pi mal Daumen und keineswegs immer für die Abmahnindustrie.