News Neue Abmahnungen für Streaming-Nutzer

dürfte in Deutschland kaum eine Rolle spielen oder wo findet man deutschsprachige Angebote mit dieser Technik?
 
Der Text widerspricht dem Titel des Artikels...?
Mag zwar nach Streaming aussehen, aber wie ihr selber sagt, basiert es auf P2P bzw. Torrent. Bissl irreführend.
 
Die findet man hier. Vor einiger Zeit war auf einer Streamingseite für Sportübertragungen mal der eine oder andere Anbieter platt. Da wurde dann auf einen anderen Anbieter ausgewichen. Wenn dann der Stream gestartet wurde, kam die Meldung, dass Adobe blablubb auf den Upload zugreifen will. Verneint man dies, startet der Stream nicht.

Ist aber bisher eher selten der Fall.
 
Wer solche Dienste ohne Proxy/VPN nutzt, muss halt Strafe für seine Blödheit zahlen :D
 
Fraglich ist, ob die Nutzer zwischen rechtswidrigen und legalen Quellen unterscheiden können, bei den ganzen freien Angeboten wie Mercedes Benz Mix Tape, ARD Mediathek, RTLNow Youtube u.s.w. ? Denn die Quelle muss "offensichtlich rechtswidrig" sein.

Das sollte mal vor höheren Gerichten geklärt werden. Ebenso fraglich ist, ob die Methode zur Ermittlung der IP-Adressen anwendbar ist, denn wahrscheinlich muss der Rechteeinhaber selbst als Anbieter fungieren. Wenn der Rechteinhaber aber die Dateien selbst über die Tauschbörse kostenfrei zum Download anbietet, handelt er dann nicht grob fahrlässig und verliert jeglichen Anspruch? Und besteht dann überhaupt noch ein Unterschied zu klassischen kriminellen Abzockfallen im Internet. Müssten die Kosten für den Nutzer nicht nach EU-Wettbewerbsrecht klar gekennzeichnet werden?

Und haftet der Nutzer für den Upload auch dann, wenn er gar nichts davon weiß oder wissen kann, schließlich wurden die Streamingsoftware in der gesamten deutschen Presse vollmundig beworben und die wenigsten Nutzer verstehen den Unterschied zwischen Up- und Download? Hat der Rechteinhaber überhaupt die Rechte für die heruntergeladene Sprachversion und ist er überhaupt befugt, dafür Gelder einzutreiben?

Wie immer gilt auch hier, Abmahnungen sind auf keinen Fall zu ignorieren und auf keinen Fall zu unterschreiben, sondern knapp gehaltener Widerspruch oder negative Feststellungsklage, denn in einer realen Verhandlung vor Gericht kommt man so gut wie immer deutlich günstiger weg, falls es überhaupt dazu kommt. Unterlassungserklärungen gelten ein Leben Lang und können nachträglich beliebig verändert werden, niemals sollte man sich dieser Gefahr aussetzen.

Betroffene könnten auch einfach die DVD kaufen und vor Gericht aussagen, dass sie über eine Nutzungslizenz verfügen, der Kreativität sind in unserem Rechtssystem keine Grenzen gesetzt, am Ende entscheidet in den unteren Instanzen (Amtsgericht, Landgericht) meist der Richter nach Pi mal Daumen und keineswegs immer für die Abmahnindustrie.
 
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dMopp schrieb:
Und wieder sind diese Blutsaugenden Zecken von Abmahnkanzeleien unterwegs..

Stop mal an dieser Stelle.
Ich bin ja durchaus deiner Meinung, wenn es um die fehlenden legalen Bezugsquellen geht.
Aber "blutsaugende Zecken" finde ich doch etwas befremdlich.

Die Anwälte vertreten vollkommen zu Recht die Ansprüche der Urheber. Allen Vertriebsproblemen zum Trotz, bleibt das Herunterladen illegal und wird zivilrechtlich verfolgt.

Ich bin nun mit Sicherheit kein Freund dieser Industrie, aber vom illegalen Beziehen halte ich noch weniger.
 
Pandora schrieb:
Wer solche Dienste ohne Proxy/VPN nutzt, muss halt Strafe für seine Blödheit zahlen :D

*sign* sorry, wozu gibts StealthProxy, Uploaded, kinox.to und Co.? Dummheit schützt nicht vor Strafe!

fatty_doodoo schrieb:
Stop mal an dieser Stelle.
Ich bin ja durchaus deiner Meinung, wenn es um die fehlenden legalen Bezugsquellen geht.
Aber "blutsaugende Zecken" finde ich doch etwas befremdlich.

Die Anwälte vertreten vollkommen zu Recht die Ansprüche der Urheber. Allen Vertriebsproblemen zum Trotz, bleibt das Herunterladen illegal und wird zivilrechtlich verfolgt.

Ganz deiner Meinung! - Ich hab jahrelang mit Waldorf Frommer zusammengearbeitet und eine seriösere Kanzlei als die findet man kaum. Der Rechteverletzter konnte sich auch immer mit diesen bzw. uns als Auftraggeber der Kanzlei einigen. Man muss nur mit den Leuten reden, auch Anwälte sind Menschen (sofern es seriöse sind)!
 
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etking schrieb:
Fraglich ist, ob die Nutzer zwischen rechtswidrigen und legalen Quellen unterscheiden können, bei den ganzen freien Angeboten wie Mercedes Benz Mix Tape, ARD Mediathek, RTLNow Youtube u.s.w. ? Denn die Quelle muss "offensichtlich rechtswidrig" sein.
Die erwähnten Dienste kenne ich nicht, aber idR reicht ein wenig gesunder Menschenverstand schon aus, um das zu erkennen. Man muss sich nur das Angebot angucken und wenn es da nur so von aktuellen Kinofilmen/Serien wimmelt, ist der Dienst ganz offensichtlich nicht sauber.
 
1. Fraglich ist, ob die Nutzer zwischen rechtswidrigen und legalen Quellen unterscheiden können, bei den ganzen freien Angeboten wie Mercedes Benz Mix Tape, ARD Mediathek, RTLNow Youtube u.s.w. ? Denn die Quelle muss "offensichtlich rechtswidrig" sein.

2. Das sollte mal vor höheren Gerichten geklärt werden. Ebenso fraglich ist, ob die Methode zur Ermittlung der IP-Adressen anwendbar ist, denn wahrscheinlich muss der Rechteeinhaber selbst als Anbieter fungieren. Wenn der Rechteinhaber aber die Dateien selbst über die Tauschbörse kostenfrei zum Download anbietet, handelt er dann nicht grob fahrlässig und verliert jeglichen Anspruch?

Wie immer gilt auch hier, Abmahnungen sind auf keinen Fall zu ignorieren und auf keinen Fall zu unterschreiben, sondern knapp gehaltener Widerspruch oder negative Feststellungsklage, denn in einer realen Verhandlung vor Gericht kommt man so gut wie immer deutlich günstiger weg, falls es überhaupt dazu kommt. Unterlassungserklärungen gelten ein Leben Lang und können nachträglich beliebig verändert werden, niemals sollte man sich dieser Gefahr aussetzen.

4. Betroffene könnten auch einfach die DVD kaufen und vor Gericht aussagen, dass sie über eine Nutzungslizenz verfügen, der Kreativität sind in unserem Rechtssystem keine Grenzen gesetzt, am Ende entscheidet in den unteren Instanzen (Amtsgericht, Landgericht) meist der Richter nach Pi mal Daumen und keineswegs immer für die Abmahnindustrie.


1. Es ist leicht nicht legales von legalem zu Unterscheiden. Jedem ist klar, wenn aktuelle Serien und kinofilme zum kostenlosen anschaue angeboten werden, dass das nicht ganz ok ist. Auch Qualität usw gibt dafür Anhaltspunkte(abgefilmt usw.)

2. Das Unternehmen welches vom Rechteinhaber beauftragt ist, bietet selbst nichts an. Im p2p bieten die User filme an. Es wird also geguckt welche ip bietet was an. Dann wird ein Probedownload durchgeführt. um die Daten zu validieren. Es kommt also nicht zum Rechtsverstoß. Deshalb ist das legal-

4. Das geht so leider nicht. Auch wenn's kreativ ist..... der Kauf einer DVD erlaubt dir nicht es weiter zu verbreiten über p2p ..... die Nutzungslizenz ist etwas anderes. Da muss man aufpassen worum es sich bei der Abmahnung handelt.
 
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wie siehts denn aus, wenn ich als deutscher us-serien im o-ton schaue. mache ich mich strafbar oder ist das legal? (rede hier über richtige legale streaming dienste)
 
exoterrist schrieb:
Die erwähnten Dienste kenne ich nicht, aber idR reicht ein wenig gesunder Menschenverstand schon aus, um das zu erkennen. Man muss sich nur das Angebot angucken und wenn es da nur so von aktuellen Kinofilmen/Serien wimmelt, ist der Dienst ganz offensichtlich nicht sauber.

Also Maxdome, Amazone Prime, Watchever und Co können also ganz offensichtlich nicht sauber sein?

Und Menschenverstand, aha ... darum verbreiten sich auch Viren, Hoaxe, Trojaner, Malware, Browserbars und und und auch nicht weiter, weil das jeden Menschen alle sofort ersichtlich ist. Und auch die ganzen anderen Dinge wie Bank-Verträge, Smartphone-Verträge etc., wo der Kunde gar nicht weiß, was er da eigentlich alles für Pflichten eingeht.

Oder die Betrüger-Shops ...


Freut mich wenigstens für Dich, dass Dir das alles nicht passiert, weil ja schon ein WENIG gesunder Menschenverstand ausreicht :)
 
fatty_doodoo schrieb:
Allen Vertriebsproblemen zum Trotz, bleibt das Herunterladen illegal und wird zivilrechtlich verfolgt.

Das Herunterladen zum Privatgebrauch (Privatkopie) ist nicht illegal --> nicht strafbar, was aber nicht heißt dass der Rechteinhaber keinen Anspruch auf Schadenersatz, deren Summe in den meisten Fällen einfach nur aus ihrem A***h gezogen ist, hat. (Zumindest in Österreich)
Worum es hier geht ist, dass während des Streams Daten vom eigenen PC hochgeladen und für Dritte verfügbar gemacht wurden, DAS ist illegal, der Upload.
 
Klingt für mich eher danach als wäre der Download Dienst direkt von der Content Mafia eingerichtet worden um User in die Falle tappen zu lassen mit herkömmlichen p2p Aufzeichnungsprogrammen , was ja auch nicht schwierig ist wenn man so leicht die IPs bekommt.
Wer das nutzt hätte sich im Klaren sein müssen das hinterher sowas passiert , aber wie üblich rate ich Nie zu Zahlen .
Mit dem Geld kann man sich auf Jahrzehnte Upload oder Shareonline Accounts kaufen..

Ganz deiner Meinung! - Ich hab jahrelang mit Waldorf Frommer zusammengearbeitet und eine seriösere Kanzlei als die findet man kaum. Der Rechteverletzter konnte sich auch immer mit diesen bzw. uns als Auftraggeber der Kanzlei einigen. Man muss nur mit den Leuten reden, auch Anwälte sind Menschen (sofern es seriöse sind)!

Abmahnung ist ein reines Geschäftsmodell , diese Kanzeien interessieren sich wenig für Recht & Gesetz , die machen das nur weil es lukrativ ist. Zu verklagen gäbe es im Land viel Unrecht aber die wollen wie die Made im Speck leben .
 
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BAAMMM schrieb:
1. Es ist leicht nicht legales von legalem zu Unterscheiden. Jedem ist klar, wenn aktuelle Serien und kinofilme zum kostenlosen anschaue angeboten werden, dass das nicht ganz ok ist. Auch Qualität usw gibt dafür Anhaltspunkte(abgefilmt usw.)

2. Das Unternehmen welches vom Rechteinhaber beauftragt ist, bietet selbst nichts an. Im p2p bieten die User filme an. Es wird also geguckt welche ip bietet was an. Dann wird ein Probedownload durchgeführt. um die Daten zu validieren. Es kommt also nicht zum Rechtsverstoß. Deshalb ist das legal-

4. Das geht so leider nicht. Auch wenn's kreativ ist..... der Kauf einer DVD erlaubt dir nicht es weiter zu verbreiten über p2p ..... die Nutzungslizenz ist etwas anderes.


1. Gegenbeispiel Hulu oder Filme und Musikvideos die bewusst im Internet kostenfrei veröffentlicht werden, der Nutzer kann das nicht wissen oder unterscheiden weil er nicht allwissend ist

2. Download ohne gleichzeitigen Upload geht aber nicht, daher macht sich der Rechteinhaber oder Anwalt strafbar und verwirkt unter Umständen seinen Rechtsanspruch. Die Schwierigkeit besteht hier lediglich darin, die technischen Zusammenhänge dem Richter verständlich zu machen.

4. Wenn es 4000 Quellen gibt, dann entsteht maximal nur 1 / 4000 nachweisbarer Schaden, vorausgesetzt, die Kunden wären bereit und in der Lage für das Downloadwerk zu zahlen. Da man einen Euro nur einmal ausgeben kann entsteht jedoch gesamtwirtschaftlich gar kein Schaden da unser Wirtschaftssystem ein Nullsummenspiel ist. Und wenn kein Schaden entsteht, dann gibt es kein Recht auf Schadenersatz.

Das sind mal einige Argumentationsbeispiele wie man sich vor Gericht verteidigen könnte, man muss ja lediglich den Richter am Amtsgericht überzeugen, Gesetze und andere Verfahren spielen hier eher eine untergeordnete Rolle, da erst ab dem OLG oder BGH wirklich ernsthaft tiefgründig in die Rechtswissenschaft eingestiegen wird.

Mut zur Gegenwehr ist wichtig, die wenigsten Abmahnanwälte haben Lust sich wirklich mit dem Mandat auseinanderzusetzen und ins Risiko zu gehen. Ihnen geht es doch nur darum schnell per Serienbrief Kasse zu machen und keineswegs Geld oder Aufwand zu investieren.
 
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Voyager10 schrieb:
Abmahnung ist ein reines Geschäftsmodell , diese Kanzeien interessieren sich wenig für Recht & Gesetz , die machen das nur weil es lukrativ ist. Zu verklagen gäbe es im Land viel Unrecht aber die wollen wie die Made im Speck leben .

Abmahnungen gibt es nicht erst seit gestern.
Sie sind ein rechtlich einfaches und günstiges Mittel, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.
Nur, weil einige wenige dieses Mittel missbrauchen, ist die Sache ansich nicht schlecht.

Dass Anwälte nur des Geldes wegen arbeiten und nicht etwa, um für Gerechtigkeit zu sorgen, dürfte eigentlich logisch zu erschließen sein.
Du arbeitest ja auch nicht aus Nächstenliebe.
 
Ch3ck3rM0n schrieb:
*sign* sorry, wozu gibts StealthProxy, Uploaded, kinox.to und Co.? Dummheit schützt nicht vor Strafe!



Ganz deiner Meinung! - Ich hab jahrelang mit Waldorf Frommer zusammengearbeitet und eine seriösere Kanzlei als die findet man kaum. Der Rechteverletzter konnte sich auch immer mit diesen bzw. uns als Auftraggeber der Kanzlei einigen. Man muss nur mit den Leuten reden, auch Anwälte sind Menschen (sofern es seriöse sind)!

und nicht umsonst ist deine besagte kanzlei auch bekannt im ganzen www!!!
seriös ... na alles klar ...

tolle aussage: sind auch nur menschen ...
na klar sind das menschen, die aber ohne ehrliche arbeit ihr geld ergaunern und auf biegen und brechen summe x herausschlagen wollen ... man man man echt jetzt, langsam sollten diese machenschaft allgemein bekannt sein!

und auch hier gibts nur eines:
modifizierte unterlassungserklärung und nichts zahlen und auch keinerlei freundschaften a la brieffreunde mit diesen "zecken" anfangen!

viele grüße von einem abgemahnten, der noch nie diesen gaunern/zecken je einen cent in den allerwertesten gesteckt hat!
 
"Zecken" Schließe mich der Wortwahl nicht an schon alleine weil ich Angst habe das diese netten Menschen auch Foren durchlesen und den Usern dann nette Post schicken.

Aber das man diese nicht ab kann, kann ich sehr sehr gut verstehen, die Wortwahl an sich zu kritisieren kann man machen, aber das zu begründen damit das man Tauschbörsennutzen schlecht findet ist merkwürdig, das ist halt ne Meinung die >50% der Bevölkerung wohl nicht teilt (so effizient ist die RAubmordkopier-Hetzkampanje dann doch nicht).

Aber wir leben ja nicht in einer Demokratie außer man definiert das so wie es ja viele Politiker tun, der Minderheiten Schutz einer bestimmten Minderheit steht immer im Vorrang gegen die Meinung der Mehrheit.
 
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