h00bi
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 21.633
Hallo zusammen,
der NDR berichtet hier:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendun...ue-Masche-beim-Dreiecksbetrug,markt17120.html
über eine angeblich neue Masche beim Dreiecksbetrug.
Wer keinen Bock hat das Video zu schauen:
Betrüger inseriert bei Amazon/eBay, greift die Kundendaten ab und bestellt die Ware bei einem Drittanbieter, der Kauf an Rechnung anbietet als Direktlieferung zum Kunden.
Der Kunde bekommt dann irgendwann Mahnungen vom liefernden Händler.
Das ist ja jetzt kein ultra ausgeklügeltes Konzept und früher war es ja noch viel verbreiteter leichter Ware auf Rechnung zu bestellen.
Sobald die Polizei eingeschaltet wurde wird natürlich erstmal gegen den Kunden ermittelt, der aber Anzeige gegen den Betrüger wegen Identitätsdiebstahl stellt. Ist unangenehm, aber wie viel kann denn dem Kunden passieren?
Der Kunde hat ja keinen Vertrag geschlossen, auch wenn sein Name in der Bestellung steht. Das kann er aber eigentlich nicht beweisen weil die IP Adresse/Verbindungsdaten nach 7+ Tagen nicht mehr zu ermitteln ist. Denn er könnte ja auch zusätzlich zu der eBay/Amazon Bestellung selbst eine betrügerische Bestellung beim Rechnungskauf-Händler geschlossen haben. Andererseits gilt ja die Unschuldsvermutung bis bewiesen ist, dass der Kunde hier tatsächlich bestellt hat.
In dem Video verzichten die Händler angeblich aus Kulanz auf die Zahlung/ Rücksendung der Ware. Aber grundsätzlich bleibt die Ware zur Zahlung ja Eigentum des Händlers, unabhängig davon ob der Kunde das weiß oder nicht.
Wie kann man sich davor schützen? Eigentlich nur dann, wenn man kritisch den Lieferschein überprüft, oder?
Denn ein Paket von einer chinesischen eBay/Amazon Butze mit Schnäppchenware sollte kein Fullfilment eines renommierten deutschen Versandhandel sein.
der NDR berichtet hier:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendun...ue-Masche-beim-Dreiecksbetrug,markt17120.html
über eine angeblich neue Masche beim Dreiecksbetrug.
Wer keinen Bock hat das Video zu schauen:
Betrüger inseriert bei Amazon/eBay, greift die Kundendaten ab und bestellt die Ware bei einem Drittanbieter, der Kauf an Rechnung anbietet als Direktlieferung zum Kunden.
Der Kunde bekommt dann irgendwann Mahnungen vom liefernden Händler.
Das ist ja jetzt kein ultra ausgeklügeltes Konzept und früher war es ja noch viel verbreiteter leichter Ware auf Rechnung zu bestellen.
Sobald die Polizei eingeschaltet wurde wird natürlich erstmal gegen den Kunden ermittelt, der aber Anzeige gegen den Betrüger wegen Identitätsdiebstahl stellt. Ist unangenehm, aber wie viel kann denn dem Kunden passieren?
Der Kunde hat ja keinen Vertrag geschlossen, auch wenn sein Name in der Bestellung steht. Das kann er aber eigentlich nicht beweisen weil die IP Adresse/Verbindungsdaten nach 7+ Tagen nicht mehr zu ermitteln ist. Denn er könnte ja auch zusätzlich zu der eBay/Amazon Bestellung selbst eine betrügerische Bestellung beim Rechnungskauf-Händler geschlossen haben. Andererseits gilt ja die Unschuldsvermutung bis bewiesen ist, dass der Kunde hier tatsächlich bestellt hat.
In dem Video verzichten die Händler angeblich aus Kulanz auf die Zahlung/ Rücksendung der Ware. Aber grundsätzlich bleibt die Ware zur Zahlung ja Eigentum des Händlers, unabhängig davon ob der Kunde das weiß oder nicht.
Wie kann man sich davor schützen? Eigentlich nur dann, wenn man kritisch den Lieferschein überprüft, oder?
Denn ein Paket von einer chinesischen eBay/Amazon Butze mit Schnäppchenware sollte kein Fullfilment eines renommierten deutschen Versandhandel sein.