Neues Grundsystem für 600€

@trisgump
Zu den AMD "Tray" CPUs:

Die AMD Garantie auf Prozessoren erstreckt sich ausschließlich auf Kunden, die einen Prozessor-in-a-Box in einer versiegelten Verkaufsverpackung erworben haben.
Quelle: AMD
 
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Lg
 
@Technico
Hast du den Link zu AMD angeklickt?
 
JollyRoger2408 schrieb:
Hast du den Link zu AMD angeklickt?
Ja habe ich, aber was hat jetzt AMD damit zu tun? Ich kaufe doch in einem anderen Saftladen :D
Ergänzung ()

AMD ist der Hersteller:
Als Händler werden im Handel Personen oder Unternehmen bezeichnet, die Handelswaren oder Finanzprodukte kaufen und sie ohne wesentliche Weiterverarbeitung wieder verkaufen
Ergänzung ()

Aber der Händler drück sich gerne von seinen Pflichten, das kennen wir doch alle zugute.
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Als Endkunde habe ich wie richtig geschrieben wurde ein Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Händler von 2 Jahren bei Neuware (Beweislastumkehr nach 1 Jahr).

Garantie ist eine freiwillige Leistung die der Hersteller (und das wäre jetzt AMD) über oder neben der Gewährleistung bieten kann.
Diese beträgt bei boxed CPUs 3 Jahre und fällt bei tray CPUs weg.
 
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Zitat aus dem LInk

Wenn der Prozessor separat und nicht in einer versiegelten Verkaufsverpackung erworben wurde, gilt der Prozessor als OEM-Produkt. Der Garantieservice wird durch den Verkäufer und nicht durch AMD geleistet.
Ergänzung ()

Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB).
 
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