Neues Handy auf ebay.de gekauft, mit Ursprung aus Hong Kong! Diverse Fragen?

BlubbsDE schrieb:
Eben drum... Darum sagte ich, der TE soll die Auktion verlinken. Man sollte wissen, worüber man redet.

Ja klar, hättest Du gesagt, dass der Link über die angegebene Nummer nicht funktioniert, hättest Du von mir auch nicht den Hinweis auf diese Nummer bekommen; aber riechen kann man ja Deine Gedankensprünge leider nicht ! Das Geruchsinternet ist noch nicht erfunden !
 
@TE

Gib das Gerät schleunigst an den Händler zurück und starte einen PayPal-Fall!

Wenn Sony Dir schon schreibt, dass es ein Gerät ohne jegliche Hersteller-Garantie ist, dann hast Du eine wischi-waschi-Händlergarantie bekommen, ein ausländisches Ladegerät und wer weiß was für Modifikationen am Gerät, weshalb es vielleicht auch ständig hier im deutschen Netz abstürzt.
Jetzt hast Du mit PayPal noch gute Karten, finanziell unbeschadet aus der Nummer heraus zu kommen.
Später wird alles ein Spießrutenlauf, selbst wenn Du rechtlich im Vorteil wärest. Das ist so ein 0815-Gerät einfach nicht wert.
 
Hallo,

Gerät ist über PayPal bezahlt worden. Der Link zu der Auktion der gepostet wurde ist der richtige. Über einfaches einfügen der Artikelnummer bei google kommt man auch zu dem Artikel.

Es geht nicht um nicht gesehen haben das es aus HK kommt, ich dachte das ändert ja nix von wo es kommt. Ich hab mich lediglich nicht von vornerein darüber informiert wie das mit der Garantie etc. abläuft. Des weiteren dachte ich er gibt nur um Steuer, ebay-Gebühren etc. zu sparen an das es aus Hong Kong kommt.

Das Handy war nicht günstig ich hätte es mit längerer Lieferzeit günstiger bekommen ;- )

Das blöde ist jetzt nur ich hab das Handy bei einer Paypal-Aktion gekauft bei der ich es um ~ 70€ günstiger bekommen habe und somit würde ich die wahrscheinlich wieder verlieren.. hmmm
 
Also bei mir steht da
Deutscher Support, Garantie, Expressversand in der DE
Artikelstandort:
Kappeln 24376, Deutschland
Also kommt es wohl weder aus Hongkong (also zumindest nicht anders, als diverse andere Geräte im Mediamarkt :D ), noch wären da für Dich irgendwelche Steuern angefallen.
Der Typ bzw die Firma haben halt ihren Standort/Gerichtsstand da.

Bevor Du Dich hier kirre machst wend Dich einfach an den Händler/Support.
Vll is das ganze dann auch einfach und unbürokratisch erledigt.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Also bei mir steht da

Also kommt es wohl weder aus Hongkong, die Firma haben halt ihren Standort/Gerichtsstand da.

Nö, das ist ja die große Masche die ganze Zeit gewesen, gegen die das BMFI gerade vehement ankämpft, weil die der Steuervermeidung Vorschub dient:

Der Vertragspartner sitzt rechtlich in China und liefert nur aus eine Auslieferungslager in Deutschland aus. Deutsche Umsatzsteuer ist im Endpreis enthalten, wird aber meist vom Exporteuer in China nicht abgeführt, und der ist dort für die deutschen Behörden kaum dingfest zu machen. Das Auslieferungslager hat dabei nur die Funktion wie etwa die Auslieferungszentrale von DHL; wenn man etwas aus China über das Auslieferungslager von DHL geliefert bekommt, ist DHL ja dann auch nicht der Vertragspartner des Kaufvertrages.
 
Das kann aber nicht das Problem des Käufers sein!
Wenn der Artikelstandort in Deutschland is, kann er nich davon ausgehen, dass da ggf Steuern/Zölle nich bezahlt wurden.
Das da ggf Schmu gemacht wird will ich nich ausschließen, is aber nich die Baustelle des Kunden.
 
Da kommen die ganzen Jura-Laien wieder durch, mal von @Pandora abgesehen.

Richtet sich das Angebot explizit an deutsche Kunden? Ja.

Mehr muss man dann eigentlich auch nicht mehr wissen. Sofern man den Kram irgendwann mal fundiert studiert hat.

Wo der Händler seinen Sitz hat ist absolut irrelevant.

Ich jedenfalls würde mich mit dem einen Jahre Garantie nicht zufrieden geben. Dass da u. U. ein PayPal-Gutschein verloren geht mag sein. Durchsetzbarkeit in HK/PRC kaum gegeben, aber man kann u. U. in das Lager in Deutschland vollstrecken.... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo der Händler seinen Sitz hat ist irrelevant - guter Witz.

Und das Lager ist in England, das möchte ich sehen, wie du das vollstrecken möchtest.
 
ein ausländisches Ladegerät und wer weiß was für Modifikationen am Gerät, weshalb es vielleicht auch ständig hier im deutschen Netz abstürzt.

Weißt du was er für ein Ladegerät bekommen hat? Und das Handy sollte auch im deutschen Netz bzw. weltweit funktionieren, wenn es überhaupt ein echtes Sony ist. IMEI usw. läßt sich bestimmt auch faken.

Ansonsten kann man vllt. eine EU Firmware flashen bzw. eine deutsche. Beim Samsung S2 kam es auch oft vor, das irgendelche Billigheimer, Geräte aus der NonEU oder Polen suw. gekauft haben. Erkannte man dann am CRC Code oder an der FW, da konnte man unter Umständen, das Handy auf deutsch umflashen, später hat dann Samsung auch schwache Modelle rausgebracht.

Sollte hier auch gehen, wenn es denn wirklich ein Sony ist..
 
Mich interessiert nicht wirklich, wie er überhaupt etwas Vollstreckbares bekommen will!
Das ist doch wieder absoluter Quark den er von sich gibt.
Allein die amtlichen Übersetzungen für das Honkong-Gericht verschlingen doch Unsummen oder wo will er was einklagen?
 
Man braucht kein Hongkong-Gericht wenn sich ein Händler offensichtlich an einen deutschen Verbraucher richtet. Dann sind nämlich - total krass - deutsche Gerichte zuständig.

Und (noch) befindet sich das UK in der EU. Ein europäischer Vollstreckungstitel mag für den einen oder anderen hier eine total verrückte Neuerung sein, von der er noch nie gehört hat. Aber das trifft natürlich nicht auf Menschen zu, die damit arbeiten.
 
Dann formuliere doch mal grob Dein Vollstreckungsansinnen an das Auslieferungslager in UK!

Hinweis: dort lagern wohl nur vergleichbare Geräte wie das vom TE, also nix mit Sony-Garantie o.ä., kann man unselbständige Zweigniederlassungen, sofern es diese überhaupt in UK gibt, überhaupt als Klage-/Vollstreckungsgegner führen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja da spricht mal wieder der Theoretiker ! Und die Praxis fährt diesen dabei ebenfalls mal wieder total über den Haufen ! Was nützt denn da die Zuständigkeit der Deutschen/Europäischen Gerichtsbarkeit, wenn der Händler in Hongkong sitzt ???

Und diese Mafia ist doch nicht, fast wollte ich sagen: so blöde wie die deutschen Juristen - muss mich aber natürlich damit zurückhalten, um niemanden zu beleidigen, ist doch dort eben nicht zu fassen ! Da kannste hier im "Auslieferungslager" nix vollstrecken, weil es das körperlich gar nicht gibt, und in Hongkong kannste auch nix vollstrecken, weil die Brüder natürlich vorsichtig genug sind, und sich auch dort nicht fassen lassen. Die haben schon jahrelange oder fast sogar jahrzehntelange Erfahrung mit ihren Betrügereien hinter sich, wenn ein deutscher Rechtstheoretiker sich erstmals Gedanken macht, dass da doch aufgrund der deutschen Rechtsstaatlichkeit etwas zu machen sein müsste, lachen die sich nur ins Fäustchen!

Ist aber mitnichten etwas zu machen; müssteselbst in Deutschland nicht zwangsläufig was zu machen sein, denn bei diesen windigen Geshäftemachern ist, selbst wenn sie in Deutschland fassbar wären, nur in den allerseltesten Fällen was zu holen.

Soviel zu "Da kommen die ganzen Jura-Laien wieder durch" ..... nöööö .... da kommen die ganzen Katheder-Juristen mal wieder durch, denen es an der Erfahrung im praktischen Leben fehlt !

Und was brächte das dem TE: Falls er keine Rechtsschutzversicherung hätte, endlose Kosten der Rechtsverfolgung ohne sein Ziel zu erreichen ! Und selbst mit Rechtsschutzversicherung käme nix dabei raus, außer dass die Juristen ihre Kostenrechnungen liquidieren könnten,


Drum merke: Gut dass es den Paypalkäuferschutz gibt; selbst wenn dabei halt der Schäppchenpreis eben nicht erzielt werden kann; es war halt in Wahrheit eben auch nur ein Un-Schnäppchen !
 
Im deutschen gesetz gibt es eine regelung, die mehr als 1 jahr garantie rechtlich durchstzbar macht? Oder wie ist das zu verstehen?
 
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@ ThomasK_7

Ich muss da gar nichts formulieren, das geht dann automatisch. Klar, man kann überall hinein vollstrecken und Ware, die dem betroffenen Händler gehört, pfänden lassen.

@ de la Cruz

Der Händler kann auch auf dem Mars sitzen, so lange man in einem Staat Ware hat, die ihm gehört, in welchem man vollstrecken kann.



Aus der Praxis:
Mein Problem mit einem China-Händler habe ich dergestalt gelöst, dass ich ihm mit Anzeige und Meldung der Anzeige gedroht habe. Damit hätte er sein mühsam gezüchtetes Verkaufsprofil verloren. Wir haben uns dann so geeinigt, dass ich die Ware behalten darf und er hat zusätzlich das Geld überwiesen.

Aber klar, ihr macht das alles besser. Ihr haltet nämlich hin und lasst euch auch noch auf die andere Backe hauen. Läuft bei euch.
 
Vermutlich ist Idon von einer Anwaltskammer ins Netz geschickt worden. Um die Notwendigkeit anwaltlichen Beistands in auch schwierigen Fällen für wichtig zu erachten und sie dann auch in Anspruch zu nehmen.

Aber klar, ihr macht das alles besser. Ihr haltet nämlich hin und lasst euch auch noch auf die andere Backe hauen. Läuft bei euch.

Man öffnet seine Augen vorher und geht so potentiellen Problemen aus dem Weg. Die wie in diesem Fall hier, vermutlich schlecht für den Käufer ausgehen. Es wird wahrscheinlich schon unmöglich, den Verkäufer überhaupt zu finden.
 
Verstehe die Frage nicht ! Aber vielleicht verstehst Du nicht, was eine Garantie ist ? Vielleicht meinst Du die gesetzlich geregelte zweijährige Gewährleistung im Sachmängelrecht ?

Ansonsten sind Regelungen im Deutschen Recht nicht explizit enthalten, weil Garantien immer freiwille Leistungen des Händlers oder meist des Herstellers sind !
 
Vermutlich hat Idon einfach Ahnung und muss nicht spekulieren, ob hier Hong Kong-Gerichte oder UK-Gerichte zuständig sind. Und Idon weiß sogar, wie leicht man dann in der Praxis doch allen möglichen Scheiß pfänden lassen kann. Wir reden hier immerhin über physische Güter.

Idon googelt aber auch nicht ständig oder reißt stets die Klappe in jedem Thread auf, obwohl er keine Ahnung hat. Idon ist nämlich clever: Er äußert sich stets dann, wenn er auch sicher im Thema ist. Das unterscheidet Idon dann auch von dem Großteil der übrigen Internet-Kommentatoren. Auch im CB-Forum.


Edit:
Wer als Hersteller eine bestimmte Garantieleistung verspricht, der muss diese auch tatsächlich anbieten und sich daran messen lassen.
 
Dann nimm Dich der Sache an. Und ich vermute, Du wirst schon daran scheitern, den Verkäufer zu finden.
 
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