Neues Handy auf ebay.de gekauft, mit Ursprung aus Hong Kong! Diverse Fragen?

Der hersteller hat es aber für de nicht versprochen. Das handy ist doch für hongkongs markt verkauft worden. Was der händler damit macht, dafür kann doch der hersteller nicht haften. Und ob man den händler die herstellergarantie aufzwingen wenn er es klar als ausländische ware kenntlich macht weiß ich nicht.
 
Deine Threads hier sprechen eine andere Sprache. Keiner sagt, Du sagst hier falsche Dinge. Aber ich habe hier noch keinen Thread gesehen, wo sich jemand in eine Sackgasse gebracht hat und hier Hilfe suchte. Und diese Sackgasse hätte verlassen können, aufgrund Deiner juristischen Erläuterungen. Noch keiner. Ich rede hier von solchen Fällen, wie diesen hier.

Es geht hier nicht darum, der TE soll sich nicht übervorteilen lassen und nicht sein Recht einfordern. Das kann er versuchen. Es geht darum, hat das ansatzweise Aussicht auf Erfolg.

Er soll es via PayPal versuchen zurück abzuwickeln und fertig. Alle anderen Schritte würden ihn vermutlich nur Kosten und nichts bringen.
 
Eine von einm Hersteller für den Fall des Kaufes seines Produktes zugesagte Garantie hat nix mit einem "Angebot" zu tun, sondern stellt eine Verpflichtung dar. Da geht es nicht mehr um ein Angebot !

Und Idon weiß wohl entgegen seiner Selbstüberzeugung offenbar nicht, "was man alles für einen Scheiß" pfänden kann ! Da hat Idon wohl noch keine praktischen Erfahrungen beim Pfänden und insbesondere mit Gerichtsvollziehern und der möglichen Verwertung von "allem möglichen gepfändenten Scheiß" gemacht - so clever der Junge vielleicht auch sein mag !

Jedenfalls heißt "clever" auch nicht "klug" oder "erfahren", sondern ist irgendwie immer eher etwas mit dem geruch behaftet, andere übervorteilen zu können !
 
Zuletzt bearbeitet:
darum, dass eine garantie im entsprechenden land verpflichtend ist, ging es mir nicht. Das ist mir klar. Aber wenn ein händler die ware gegen den willen des herstellers auf einem fremden markt verkauft, dann ist die frage, welche garantie dann greift und wer diese erbringen muss. Auch unter dem aspekt, das dem kunden nicht verschwiegen wurde, welche ware er da kauft. Oder sind diese fragen allesamt rechtlich irrelevant in dem fall?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ BlubbsDE

Nur weil du etwas nicht verstehst, nicht siehst oder nicht sehen möchtest bedeutet das nicht, dass es nicht da ist.

Ich zeige Optionen auf. Was der jeweilige TE daraus macht ist seine Sache. Ich führe hier keine (unzulässige) Rechtsberatung durch.

@ de la Cruz

Doch, doch. Wir lassen ständig Sachen pfänden. Im In- und Ausland. Dazu kommen erwirkte und durchgesetzte Titel im privaten Bereich.

Vielleicht klappt das bei dir deshalb regelmäßig nicht, weil du es falsch angehst. Das ist aus der Ferne natürlich schwer zu beurteilen, aber am System liegt es nicht. Das funktioniert für viele Menschen.


@ Mustis

Der Käufer kann auf eBay.de wohl erwarten, dass er ein Gerät für den deutschen Markt erhält. Alles andere würde ich für eine vom Standard abweichende Eigenschaft halten. Für die Beseitigung dessen wäre der Händler Ansprechpartner.

Sony verhält sich hier grundsätzlich wohl korrekt.
 
@Idon

Wieder einmal über Dich gelacht: Das gänge also automatisch!
Automatisch geht doch nur der europäische Mahnbescheid, also eine Geldforderung gegen einen europäischen Vertragspartner.
Woher nimmst Du die Geldforderung, wenn Du dem TE vom Händler doch ein funktionierendes Handy mit europäischer Garantie versorgen willst?

Und schon vergessen? Deutsche Vollstreckungstitel müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Englische übersetzt werden, wenn Du tatsächlich in UK vollstrecken willst. Wobei mir unklar ist, eine Sachleistung bei Jemandem vollstrecken zu wollen, der diese vermutlich gar nicht besitzt.

Der TE wird doch wie andere Kunden dieser Firma auch, eine Rechnung mit Hongkong-Vertragspartner erhalten haben. Nimmt da ein deutsches A-Gericht eine Klage gegen ein im Zweifel unselbständiges Auslieferungslager in UK überhaupt an?

Deine ganze Strategie beruht doch (meist) nur auf Einschüchterung des Gegners.
Wenn der sich nicht einschüchern lässt, verpuffen Deine Bemühungen im Sande oder sind meist höchst unwirtschaftlich.
 
Vor allem "unwirtschaftlich", da gebe ich Dir voll Rechte, insbesondere bei "kleinen" Forderungen, da besteht dann am Ende die einzige Wirtschaftlichkeit darin, dass die Rechtsanwälte und die Justiz gut daran verdienen; mag ja "clever" sein von einem Rechtsanwalt, wenn der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat, da ist die halt die Geschädigte und die Allgemeinheit der Versicherten, wenn aber ein Rechtsanwalt einen Mandanten in eine derartige Sache hinreiten würde, der keinen Rechtsschutz hat, meine Fresse, gute Nacht ! Der Mandant könnte einem nur Leid tun !

Sind wir doch mal ehrlich: Um was geht es hier denn eigentlich, wo sich noch nicht mal herausgestellt hat, ob der Händler ggfls. bereit wär, sein Pflichten zu erfüllen und das Gerät ggfls. anstandslos zurückzunehmen; täte er das nicht, dann würde Paypal einspringen und der TE bekäme sein Geld von dort zurück ! Und Paypal würde sich das Geld einfach vom Lieferantenkonto zurückholen, ganz ohne die Hilfe von teuren Rechtsanwälten

Unterm Strich geht es lediglich um "lächerliche" 70 Euro, die der TE sich ausgerechnet hat oder einbildet, dass er die hätte im Vergleich zu einem anderen Angebot eines möglicherweise identischen Gerätes hätte sparen können.

Hätte hätte ... Fahrradkette, ist zum einen nicht mal zu beweisen und zum anderen wären das Oportunitätskosten, die nicht einklagbar sind !


Also, was soll da der Juristenaufstand im Wasserglas ? Wenn Idion daraus schon einen großen europäischen Fall stricken möchte und gleichzeitig verkündet, wie erfolgreicher er stets Kleinscheißdreck in aller Welt ständig pfändet, dann kann er das lange schreiben ! Papier ist geduldigt ! Es bliebe ihm ja unbenommen, eine erfolgreiche Vollstreckung von Kleinscheiß in Hongkong mal nachzuweisen durch entsprechende Unterlagen - wäre dabei ja kein Kunststück, sämtliche personalisierenden Angaben wegzuschwärzen.

Mit so einem positiven Nachweis würde er sich nämlich mal wirklich verdient machen und das Gegenteil beweisen, was man allenthalben an pfandfreien Gläubigern heute erlebt, insbesondere bei "kleinen" Pfändungssummen und hohem Aufwand, wie eben - wie gesagt - etwa bei Pfändungen gegen chinesische Gläubiger in China ! Im Übrigen aberoftmals selbst vor der Hautür in Deutschland !
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Gott :D es wurde, wie so oft, auch nach der Rechtslage allgemein gefragt! Soll man da was falsches schreiben, nur damit sich die Praktiker unter uns nicht auf den Schlips getreten fühlen? (Bestimmt haben sie auch wirklich einen reichen Erfahrungsschatz auf der Bühne des internationalen Rechts.)

Lassen wir die Gauner doch einfach gewähren, sie sind ja sowieso schlauer als wir. So die Argumentation?

Und wenn Unternehmer mir mal wieder mit Geld schneiderndem Inkasso und Gericht auf den Leib rücken, weil irgendwelche Kleinbeträge nicht zu ihrer Zufriedenheit gezahlt wurden, ist das was anderes; ich selbst soll gefälligst aus (natürlich haltlosen) wirtschaftlichen Gründen auf mein Recht verzichten? So etwas kann nur von Praktikern kommen, die nun wohl irgendwie versuchen, "zurückzuschlagen".

Übrigens würde selbst von chinesischen Gerichten in solchen Verbraucherfällen deutsches Recht angewendet werden. (Theoretisch :p)
 
TE schrieb:
Was zählt den jetzt? 14 Tage Rückgabefrist oder 1 Monat?
Wie will der Händler mir ein Jahr Garantie geben? Was passiert wenn der Händler seinen Laden schließt?
Wie ist allgemein die Rechtslage im Vertrieb von elektronischen Artikeln aus den Ausland in Deutschland?
Jetzt gleiche doch mal die Antworten mit den Fragen konkret ab und wer hat bitte wo was falsch geschrieben?

Was nützt einem ein deutsches AG-Urteil zu Gunsten des TE, wenn es praktisch nicht oder nur mit sehr hohen Kosten vollstreckbar ist?
Ist es nicht fahrlässig, einem TE hier den Klageweg zu empfehlen, wenn er doch ganz unproblematisch die Sache mit Rückgabe an den Händlern klären kann, auch wenn ihm das 70 Euro kosten sollte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon hat selbst als allererstes (damit meine ich nicht "allererster") danach gefragt, ob schon Kontakt zum Händler aufgenommen wurde (=ich denke, als praktische Herangehensweise gemeint?). Der Fragende hat ausdrücklich erklärt, sich vorerst ausschließlich für die reine Rechtslage zu interessieren. Idon schien das übrigens auch gar nicht so unverwundert aufzunehmen (Zitat: "Was "alles rechtens"?"). Danach ging er halt trotzdem auf die Wünsche des TE ein.

Es ist sicher auch richtig, den TE auf praktische Schwierigkeiten hinzuweisen; selbst wenn der nicht von selbst daran denkt, dass das wichtig sein könnte. Aber es wäre doch viel konstruktiver, diesen Rat an den TE direkt zu richten, als ihn mit Angriffen auf Idon zu verbinden. Mir ist aber klar; da hat sich irgendwann im Laufe des Forenlebens mal etwas hochgeschaukelt, das nun auf Gegenseitigkeit beruht :D
(Davon abgesehen kann man auch über die praktischen Schwierigkeiten und ihre wirtschaftliche (und rechtsökonomische) Bedeutung nicht in einem Satz alles sagen.)

Man kann übrigens davon ausgehen, dass in einer umfassenden Beratung auch die Erfolgsaussichten zu klären zum absoluten Standardvorgang gehören. Dass man das so hier nicht in einem einzelnen Post, sondern wenn überhaupt, dann nur verteilt auf Einzelheiten darlegt, kann man mE niemandem ernsthaft anlasten.

Mir ging es nicht um eine Feststellung, ob ihr etwas falsches geschrieben habt; das Wort "falsch" war nur darauf bezogen, dass Idon anscheinend still bleiben soll/egal wie richtig im Einzelnen seine Aussagen seien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sieht für mich nach einer ironischen Kommentierung der vorangegangenen Diskutiererei aus; Unternehmer sitzt hier und da, hätte diese und jene Konsequenzen usw. Vllt wirklich ein bisschen abschätzig gewesen.

Der Rest ist dann ein Hin und Her über die theoretischen Grundlagen; ich denke, dass es zumindest an dieser Stelle dann nicht mehr überraschend ist, diese Grundlagen auch ernst zu nehmen.

Wie gesagt, mit #22 als "Auslöser" hast du vllt Recht.

PS: Ich meine natürlich #28.
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7 schrieb:
auch wenn ihm das 70 Euro kosten sollte?

Kosten die ihn ja nicht wirklich, die hat ersich nur theoretisch ausgerechnet; wenn er noch eine größere Bezugsgröße heanziehen würde, könnte er seine "Kosten" quasi in "Unendliche" steigern ! Das deutsche Rechtssystem lässt mit gutem Recht solche "Oportunitätskosten" nicht zu !
 
Droitteur schrieb:
Mir ging es nicht um eine Feststellung, ob ihr etwas falsches geschrieben habt; das Wort "falsch" war nur darauf bezogen, dass Idon anscheinend still bleiben soll/egal wie richtig im Einzelnen seine Aussagen seien.

Nein, darum ging es eindeutig nicht ! Überhaupt keine Frage, dass es sinnvoll sein kann oder ist, auch in solcherlei "exotischen" Fällen die theoretische Grundlage mal zu reflektieren; aber dann, wie Idon, es quasi als ein Leichtes darzustellen, selbst "Kleinscheiß" auch in China von Deutschland aus mit deutscher Rechtsgrundlage vollstrecken zu können, wo so was selbst in Deutschland meist ein Ding der Unmöglichkeit ist, ist ziemlich abartig und eines verantwortungsbewussten Rechtsanwaltes unwürdig.

Mit solchen Aussagen aber könne unseriöse Anwälte leicht Rechtssuchende in eine kostpielige Sache reinquatschen, die letztlich ohne Rechtsschutzversicherung in der Regel nur übel für sie ausgehen kann.
 
Ich habe zu keinem Zeitpunkt gesagt, irgendjemand solle irgendetwas in der VR China vollstrecken.

Warum du Probleme mit Vollstreckungen in Deutschland hast weiß ich nicht. Ich habe damit beruflich und privat gute Erfahrungen gemacht. Selbst eine Dame, die derzeit unter der Pfändungsgrenze liegt, zahlt, weil sie keine 30 Jahre lang einen Titel gegen sich haben möchte.
 
Das ist doch schon, für Dich. Ich vermisse dennoch in Deine Aussagen Hinweise dazu, ob der Weg sinnvoll ist. Theorie und Praxis und so so. Auch das gehört zu einen ordentlichen Hilfe dazu. Ich warte ja noch auf einen Thread, wo der TE einen sinnlosen Weg einschlug und den Erfolg oder Misserfolg hier weiter gibt.
 
Danke euch für eure antworten, wirklich schlauer bin ich aber auch nicht.
Naja, das PayPal-Konto mit dem ich bezahlt habe, hab ich geschlossen, geht dann das alles überhaupt noch?

Grüße
 
psporting schrieb:
hab ich geschlossen, geht dann das alles überhaupt noch?

Gute Frage; am besten mal beim Paypal Kundenservice anrufen und sich danach erkundigen !
 
Du solltest dem Händler schreiben um überhaupt erstmal zu wissen, was er macht. Du mutmaßt doch nur. Der Händler ist nun mal dein Ansprechpartner, den Sony verhält sich eben wohl rechtlich völlig in Ordnung. Du hast (wissentlich) ein Hongkong Handy bestellt und Sony gibt dir entsprechend die Honkong Garantie. Wenn dir das nicht passt, kann dir keiner helfen außer dem Händler. Und direkt über Paypal zu gehen, kann für dich ebenso nach hinten losgehen. Wenn der Händler nämlich Paypal dann erklärt, dass du noch gar nichts an ihn herangetragen hast und der deinem Wunsch Folge geleistet hätte, hättest du ihn den mal gefragt, weiß ich nicht, wie Paypal damit umgeht. Nen guten Eindruck macht es sicher nicht...

in diesem ganzen Kontext konnte ich diese deine Bemerkung:
psporting schrieb:
Ich will nicht den Händler anschreiben, da wenn sich rausstellt das alles rechtens ist, werde ich direkt einen anderen Weg versuchen!
ohnehin nicht einordnen.

Wenn alles rechtens ist, was willst du den für einen anderen legalen Weg versuchen?
 
Mustis schrieb:
Du solltest dem Händler schreiben um überhaupt erstmal zu wissen, was er macht. Du mutmaßt doch nur. Der Händler ist nun mal dein Ansprechpartner, den Sony verhält sich eben wohl rechtlich völlig in Ordnung. Du hast (wissentlich) ein Hongkong Handy bestellt und Sony gibt dir entsprechend die Honkong Garantie. Wenn dir das nicht passt, kann dir keiner helfen außer dem Händler. Und direkt über Paypal zu gehen, kann für dich ebenso nach hinten losgehen. Wenn der Händler nämlich Paypal dann erklärt, dass du noch gar nichts an ihn herangetragen hast und der deinem Wunsch Folge geleistet hätte, hättest du ihn den mal gefragt, weiß ich nicht, wie Paypal damit umgeht. Nen guten Eindruck macht es sicher nicht...

in diesem ganzen Kontext konnte ich diese deine Bemerkung: ohnehin nicht einordnen.

Wenn alles rechtens ist, was willst du den für einen anderen legalen Weg versuchen?

ja genau, das ist es ja! Schreib ich dem Händler ich will von meinem Widerruf gebrauch machen (welches schwammig in der Artikelbeschreibung steht - 14 Tage oder 1 Monat) oder schreib ich dem Händler das ich nicht mit einem Hong Kong-Gerät das keine Garantie umfasst einverstanden bin?

Ersteres ist natürlich bisschen blöd, da ich das Handy schon angeschalten habe..
Zweiteres könnte auch seine Probleme mit sich ziehen.
 
Zurück
Oben