Neues Handy auf ebay.de gekauft, mit Ursprung aus Hong Kong! Diverse Fragen?

BlubbsDE schrieb:
Das ist doch schon, für Dich. Ich vermisse dennoch in Deine Aussagen Hinweise dazu, ob der Weg sinnvoll ist. Theorie und Praxis und so so. Auch das gehört zu einen ordentlichen Hilfe dazu. Ich warte ja noch auf einen Thread, wo der TE einen sinnlosen Weg einschlug und den Erfolg oder Misserfolg hier weiter gibt.

Ich habe dem TE vorgeschlagen erstmal den Händler anzuschreiben. Er wollte das aber wohl nicht, sondern gleich draufhauen.

Da ich nicht seine Mutter bin habe ich mich folglich an den Wünschen orientiert. Ich erwarte von erwachsenen Menschen schlicht, dass sie selbst aus den dargebotenen Informationen einen Weg wählen können. Können oder wollen sie das nicht, so gibt es professionelle Unterstützung - aber halt nicht hier im Forum.
 
@TE

Widerruf ! und zwar innerhalb der Monatsfrist und neue Zahlungsanschrift angeben !
 
Dann verliert der TE den eingesetzten PayPal-Gutschein bzw. die 70€ Ersparnis.
 
Eben, das dreht sich alles im Kreis: deshalb führt kein Weg daran vorbei, einen Fall in Ebay aufzumachen und dann wird Ebay den Händler kontaktieren und von dem kommt er eine Antwort. Wenn er den Fall aufmacht, kommt er auch zu der Abfrage wegen der Rückgabe und kann die bestätigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Chinesen haben keine Skrupel, die Hinterziehung der Umsatzssteuer hat bei denen System und auch die Kunden sind denen egal. Wenn das PayPal Konto nicht mehr existiert und / oder wegen des Sonderrabatts nicht widerrufen werden soll, dann kann man nur auf die Kulanz hoffen den Betrag erstattet zu bekommen. Generell sollte man die Finger von Händlern aus China lassen und am Besten nur bei deutschen Händlern kaufen, wenn man im Zweifel seine Rechte auch wirklich durchsetzen möchte.
 
Holt schrieb:
Generell sollte man die Finger von Händlern aus China lassen und am Besten nur bei deutschen Händlern kaufen, wenn man im Zweifel seine Rechte auch wirklich durchsetzen möchte.

Ganz so negativ sehe ich das nicht; im Gegenteil, Kleinzeug kaufe ich sehr oft in China, falls ich das nicht ssehr schnell benötige und Zeit für die lange Lieferung habe; und das ist dort wirklich preiswert, denn ich will ja nicht "blöd" sein und für einen einfachen Adapter bei MM mehr als 20 Euronen hinlegen, den ich aus China mit ein bisschen Lieferzeit für 2/3 Euro bekomme einschließlich Frachtkosten.

Und damit habe ich bisher immer sehr gute Erfahrung gemacht; sind bisher nur zweimal Sendungen verloren gegangen und die hat der chinesische Händler dann anstanslos auf Paypal erstattet bzw. noch mal gesendet.

Und auch bei größeren Sachen sehe ich kein besonderes Risiko, wenn man mit Paypal bezahlt und den Käuferschutz im Rücken hat.

Ich habe vor 6 Jahren meine Phenom II X6 CPU in China gekauft, weil es die hier nicht mehr gab, und die werkelt seitdem und immer noch völlig problemlos, obwohl der Rechner fast 24/7 läuft !
 
So ist es, hatte ich auch oben schon gepostet; wenn der chinesische Händler über eine beliebge Adresse in Deutschland ausliefert oder sein angebliches Auslieferunsglager betreibt, muss dort nicht oder ist dort wohl in der Regel kein Firmensitz, kein Person rechtlich fassbar und somit bzw. erst recht nicht dort etwas zu vollstrecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Zeug, das er verschickt, spawnt ja nicht irgendwo an einer Haustüre. Derartige Wege lassen sich dann auch zurückverfolgen und dort lässt sich dann auch vollstrecken. Das ist kein Hexenwerk und basiert auch nicht auf Magie oder so.
 
Allmählich zweifle ich wirklich an Deinem juristischen Verstand !

Da gibt es einen Strohmmann irgendwo in Deutschland, der nix anderes macht, als im Auftrag des Chinesen Waren zu empfangen, einzulagern und weiterzusenden ! Und alles ganz legal !

Wo willst Du denn dort was und gegen wen vollstrecken ? Da hast Du nicht mal jemanden, den Du verklagen kannst, um überhaupt erst einen vollstreckbaren Titel zu erhalten !
 
Gegen die Ware, die der "Strohmann" versendet mit einem Titel, den man gegen den chinesischen Händler vor einem deutschen Gericht erhalten hat?
 
Idon schrieb:

Genau, mit dem Fragezeichen gibst Du Dir gleich selbst die richtige Antwort 1

Natürlich macht es keinen Sinn, einen Titel gegen einen Händler in China zu erwirken; würde nur endlos Geld, Zeit, Mühe und Aufwand kosten !

Und wenn Du diesen Titel dann endlich hättest, könntest Du damit nicht in Deutschland vollstrecken ! Denn es gibt da keine Ware bei dem Strohmann, die dem chinesichen Händler gehören würde !

Also kannst Du dort auch nix vollstrecken !
 
Genau: Not On Planet Earth and Not In Merry Old Germany too ! Definitely ! Put that in yor pipe and smoke it !
 
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