Notebook bei ebay gekauft, dell xps m1530, bedenken

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ArtjomZab

Gast
Hallo,
Ich habe bei ebay im sofortkauf einen
dell xps m1530 im sofortkauf gekauft. Nun hab ich vom verkäufer eine mail bekommen, er schreibt dass bei bezahlung per überweisung die versandkosten entfallen. Was haltet ihr davon? Wenn ich über paypal bezahle bekomme ich dann mein geld wieder in dem fall dass ich das gerät nicht erhalte? Seine bewertungen sind schon relativ alt, von 2008 oder so.

Mfg
 
Wie das bei diesem Verkäufer ist weiß ich nicht, aber ich hatte das auch schon öfters, die Begründung ist eigentlich ganz einfach: Bei Paypal muss der Verkäufer Gebüren zahlen und wenn diese höher liegen als die Versandkosten, dann erscheint das ganz logisch... ich hab das jetzt nicht im Kopf aber die Paypalgebüren kannst du sicher im Internet herausfinden und ausrechnen... alternativ schreib ihm doch ne mail, dass er dir das erklären soll.
 
Ist doch gut: Du sparst die Versandkosten und er die PP Gebühren.

2 Wochen Rückgaberecht hast du sowieso und wenn die Bewertungen soweit i.O. sind würde ich es machen.

Halte im Übrigen eh nicht soviel von PP :D
 
kaigue schrieb:
2 Wochen Rückgaberecht hast du sowieso

Unfug, das ist ein Privatverkauf.

Das Angebot mit der Erlass der VSK ist schon in Ordnung so, PP ist halt teuer für den Verkäufer (und Pflicht unter 50 Bewertungen)
Ich persönlich würde bei einem 500 Euro Artikel aber nicht an den 7 Euro für den PP Käuferschutz sparen.
 
also generell würde ich nicht auf paypal verzichten bei ebay vor allem nicht bei größeren ausgaben. aber mir persönlich scheint der verkäufer nicht gefährlich bzgl betrug oder so sieht man auch an den bewertungen ewig angemeldet verkauft eigentlich nie sondern kauft eher. also in dem fall würde ich fast sagen kannste auch überweisung machen. aber nur meine einschätzung ;)
 
und was haltet ihr von dem modell? also ich zocke eig nicht so viel, wenn dann lediglich call of duty MW & MW 2. Werden die spiele auf einem 2.5 x2 und einer 8600M GT 256 laufen?

mfg
 
Hi,

also ich habe mich jetzt doch für ein anderes Notebook entschieden, einen mit einer GeForce 9700M GT.

Der Verkäufer hat die Auktion beendet, da ich Ihm ein Sofortkaufangebot gemacht habe. Nun möchte ich dennoch über paypal zahlen, besteht dann noch käuferschutz auch wenn ich die transaktion nicht über die ebay oberfläche durchführe?

MfG
 
Hä ?

Siehst du noch durch ? Du hast das XPS M1530 doch gekauft... von daher musst du es auch bezahlen, auch wenn du es nicht willst. Es war nunmal eine Privatauktion, da hast du kein Recht, das Gerät einfach so nicht zu bezahlen. Der Ebay Käuferschutz intressiert überhaupt nicht, da du ja nichtmal zahlen willst. Abgesehn davon bekommst du nur 20% des Kaufpreises wieder von Ebay, wenn du Glück hast...

Mit einer Geforce 9700m GT bist du kaum besser beraten. Die Karten fallen, bedingt durch starke Überhitzung, sehr gerne aus. Da heist es, das Gerät stets sauber halten (Staubfrei!). Abgesehn davon ist sie auch schon recht alt und kann mit modernen Geräten, die denn sogar günstiger sind, nicht mithalten. Wenn du nun denkst, das die Karte genauso schnell ist wie im Desktopbereich, irrst du dich, die Karte kommt gerademal an die Performance einer Geforce 9500 GT ra.

Warum informierst du dich eigentlich nicht vorher, bevor du irgendwas kaufst ?
 
...ich habe mit dem händler gesprochen und für ihn ist das ok, außerdem hat man doch als käufer ein rückgaberecht oder nicht.

und einen vergleich habe ich auch gar nicht angestellt. 9700M GT

20% ist sehr wenig, ich habe mich damit nie beschäftigt, dachte man bekomme den vollen preis^^
 
Bei Privatauktionen hast du selbstverständlich kein Rückgaberecht, es sei denn, er gibt es freiwillig.

Was hast du denn für das Gerät bezahlt und um welches handelt es sich ?
 
Dass ist kein Händler-.-

Sondern eine Privat Person da hast du KEIN! Rückgaberecht.Ich hätte dir nen Haufen geschi*** bei mir hättest du Zahlen müssen!
 
abgesehn davon steht es sogar in der Auktion vom XPS M1530:

Sie kaufen von einer Privatperson. Hiermit werden ausdrücklich die Anwendung des Fernabsatzgesetzes und allg. gesetzliche Regelungen und Ansprüche, wie Garantie oder Gewährleistung, in allen Punkten ausgeschlossen.

Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.

Wenn du dennoch zurücktreten kannst, was ich als Verkäufer nicht dulden würde, hast du mit dem G50V ein gutes Gerät. Die 9700m GT geniest dort eine gesonderte Kühlung und bleibt dadurch recht kühl. Es zählte damals zu den besten Gamingnotebooks.
 
Hier sieht man mal wieder, wie diese ganzen Streitigkeiten und negativen Bewertungen t.w. erzeugt werden. Ich frage mich wirklich, wie man ernsthaft und offensichtlich doch ein wenig naiv einfach mal so Waren kauft, ohne sich auch im mindesten mit den rechtlichen Rahmen und den daraus resultierenden Verpflichtungen auszukennen. Man darf doch erwarten, dass man sich bei Ausgaben, welche den täglichen Bedarf übersteigen vorher gründlich informiert und nicht wie hier, nach dem Kauf seine Meinung ändert und zudem das gewerblichen Verkäufern vorbehaltene 14-tägige Rückgabemöglichkeit einfordert. Weder hast du dich vor dem Kauf über das NB erkundigt, noch wirklich alle offenen Fragen vorher geklärt. Es ist für mich einfach nicht nachvollziehbar, wie du ein NB kaufst, wenn du es nun doch nicht willst. Hier ist vor allem das Problem für den Verkäufer gegeben, welcher nun auf den Angebotsgebühren und der Verkaufsprovision sitzen bleibt. Ich hoffe zumindest auf eine faire Abwicklung, so dass du ihm diese Auslagen zumindest erstattest.

Das neue Asus -Book ist von der Leistung leider auch keine Verbesserung. Qualitativ ist es sogar eher ein Rückschritt.

Grüße
franeklevy
 
wie gesagt, mit dem verkäufer bin ich auf einen nenner gekommen, auch gegen eine kleine entschädigung

warum ist es qualitativ ein rückschritt`?
 
Das neue Asus -Book ist von der Leistung leider auch keine Verbesserung. Qualitativ ist es sogar eher ein Rückschritt.

Naja, diese beiden Aussagen sind ehr Blödsinn... Die CPU, welche auch immer in deinem Model vorhanden ist, ist auf jeden Fall besser wie die aus dem XPS, bedingt durch die interne Übertaktungsfunktion des G50V und die Grafikkarte ist um einiges schneller. Abgesehn von der bei weitem besseren Soundwiederhabe ist die Qualität der G50 Geräte sehr gut. Das einzige, was ehr schlecht ist, ist der gammlige Asus Support... damit muss man denn im Schadensfall leben.

Die Qualität und Verarbeitung des alten XPS Serie lässt auch ehr zu wünschen übrig. Es klappert und knirscht an allen Ecken und Kanten, die Geräte sind auch unnormal laut und haben grundsätzlich Hitzeprobleme.

Frage den Verkäufer auch nach der Sonderausstattung. Zum Lieferumfang des G50V gehört z.b. ein Heatset, eine Gamingmaus von Logitech und ein stylischer Rucksack !
 
Zuletzt bearbeitet:
^^Ja, stimmt. Ich hatte bei der Grafikkarte irrtümlich an eine 8700M Gt gedacht, die 97er ist schon ein Stück schneller. Meine Aussage bezog sich aber schon auf die Haptik und natürlich auch auf den Support. Ich kenne beide Geräte und kann dem Dell einfach mehr abgewinnen, mag sein, dass das XPS etwas wenig verwindungssteif ist, aber die allgemeine Verarbeitung und Qualitätsanmutung stimmt beim XPS einfach.


Grüße
franeklevy
 
ja die xps sind schon ganz nett verbaut würde ich glaub auch gegenüber einem asus bevorzugen (ups diesen beitrag schreibe ich auf meinem asus)

finde den threadersteller auch unmöglich solche geschäftsbeziehungen machen ebay sehr stressig und wie die vorposter schon meinten -> besser informieren - ich an verkäuferstelle hätte dich bluten lassen :)
 

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