Adonay
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 1.885
Servus,
ich habe vor kurzem ein Notebook von privat mit Rechnung gekauft.
Dieses macht Probleme und der Händler hat empfohlen den Fall direkt über den Hersteller abzuwickeln.
Nun war es zweimal beim Hersteller.
Es kam jedesmal schlimmer zurück.
Nun wird mir vom Hersteller nur eine weitere Reparatur und dem Deckmantel einer Analyse angeboten, ansonsten soll ich mich an den Händler wenden.
Dies habe ich nun getan, der Händler lehnt allerdings die Gewährleistung ab da ich mit ihm keinen Kaufvertrag habe.
Stattdessen der Vorschlag ich solle mich mit dem ursprünglichen Käufer in Verbindung setzen und dieser soll den Fall abwickeln.
Der ursprüngliche Käufer wohnt hunderte km weit weg und ich würde in diesem Fall auch noch das Notebook aus der Hand geben und wäre darauf angewiesen das alles ehrlich abläuft, meiner Meinung nach ein absolut schwachsinniger Vorschlag.
Wie verhält sich das ganze rein rechtlich?
Befinde ich mich gerade in einer Sackgasse?
ich habe vor kurzem ein Notebook von privat mit Rechnung gekauft.
Dieses macht Probleme und der Händler hat empfohlen den Fall direkt über den Hersteller abzuwickeln.
Nun war es zweimal beim Hersteller.
Es kam jedesmal schlimmer zurück.
Nun wird mir vom Hersteller nur eine weitere Reparatur und dem Deckmantel einer Analyse angeboten, ansonsten soll ich mich an den Händler wenden.
Dies habe ich nun getan, der Händler lehnt allerdings die Gewährleistung ab da ich mit ihm keinen Kaufvertrag habe.
Stattdessen der Vorschlag ich solle mich mit dem ursprünglichen Käufer in Verbindung setzen und dieser soll den Fall abwickeln.
Der ursprüngliche Käufer wohnt hunderte km weit weg und ich würde in diesem Fall auch noch das Notebook aus der Hand geben und wäre darauf angewiesen das alles ehrlich abläuft, meiner Meinung nach ein absolut schwachsinniger Vorschlag.
Wie verhält sich das ganze rein rechtlich?
Befinde ich mich gerade in einer Sackgasse?