Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Genau das ist das Problem die Händler schließen eine Übertragung der Rechte in dem agb aus okay es gab schon urteile das es nicht rechtens ist.aber das bedeutet nur das es nicht in die AGB rein darf. Wenn das vertraglich nicht ausgemacht wurde kannst du als zweitverkäufer die Garantie nicht abtreten. Und genau darauf geht der Händler nicht ein Deshalb verweist er dich an den erstkäufer. Außerdem müssten wir erstmal klären von was wir hier reden garantie oder Gewährleistung
 
Zuletzt bearbeitet:
Utensil1538 schrieb:
Und da der TE nur 3.Käufer ist könnte der Erstkäufer (da zwischen beiden kein Kaufvertrag besteht) auch keinen Übertrag der Gewährleistungsansprüche mit Ihm vereinbaren.
Den Gedanken hatte ich auch bereits, wahrscheinlich bräuchte ich dann Kaufvertrag und Abtretungserklärung jeweils vom ersten und zweiten Verkauf.

Ich werde es wohl nochmal zu Hersteller schicken.

Der Händler würde es wohl eh nur erstatten und da es im Angebot gekauft wurde bekomme ich kein gleichwertiges gekauft.
Ich hoffe demnach das der Hersteller mir ein neues Gerät stellt.

Finde die Vorgehensweise allerdings extrem unterirdisch.

Darf/Sollte man eigentlich den Hersteller und Händler beim Namen nennen?
 
.one schrieb:
Er hat das Gerät. Soll der Händler ihm Diebstahl vorwerfen? Seriennummer ole.
Wohl dem, der eine anonyme Online-Rechnung hat.

Aber ja, kauft man sowas im Laden ist der Name des Käufers in vielen Fällen nicht nachweisbar. Hier wohnt der Erstkäufer aber hunderte km weit weg, womit es für mich recht wahrscheinlich ist, dass er es beim Ladenkauf auch soweit entfernt vom aktuellen Besitzer gekauft hätte (ist aber natürlich nicht zwingend nötig), Das Gerät wurde sowieso innerhalb der Gewährleistungszeit mehr verkauft wie genutzt. Sonst käme ggf. auch noch die Frist zur Beweislastumkehr dazu und Du musst beweisen, dass das Gerät zum Kaufzeitpunkt (beim Händer) schon fehlerhaft war.

Adonay schrieb:
Der Händler würde es wohl eh nur erstatten und da es im Angebot gekauft wurde bekomme ich kein gleichwertiges gekauft.
Ok, Du hast also als Drittbeitzer mehr bezahlt wie damals der Erstkäufer im Angebot. Sonst würdest Du bei einer Wandlung Gewinn machen.
 
gymfan schrieb:
Ok, Du hast also als Drittbeitzer mehr bezahlt wie damals der Erstkäufer im Angebot. Sonst würdest Du bei einer Wandlung Gewinn machen.
Ich habe es gegen ein anderes getauscht und das kommt preislich genau hin.

Allerdings würde ich wie bereits geschrieben kein gleichwertiges Notebook dafür bekommen.

Die Argumentation mit dem Diebstahl kam übrigens auch vom Händler.

Der Hersteller verhält sich seit der Eskalation extrem schlecht, antwortet nur auf weitere Nachfrage nachdem ich die weitere Einsendung abgelehnt habe.
Zudem wurde erst gefragt ob ich es zur Analyse einschicken würde, also mir wurde eine Wahl suggeriert und nun heißt es eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

Mal ganz abgesehen davon das in dem Reparaturzentrum nur unfähige Menschen arbeiten wofür ich nichts kann (habe dem Support sogar mehrfach vorgekaut woran es liegen könnte) ist der komplette Vorgang einfach absolut kundenunfreundlich...
 
Adonay schrieb:
Wie verhält sich das ganze rein rechtlich?
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Erstverkäufer gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf den Zweitkäufer über. Der Zweitkäufer hat keinen Anspruch gegen den Erstverkäufer, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

Man kann die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn diese auf den Zweitkäufer mittels einer Abtretung übertragen. werden, von dem Erstkäufer.

Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt durch eine solche Abtretung aber nicht wieder von vorne.

Die Herstellergarantie hingegen gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar, so dass beispielsweise ein Zweitkäufer, der dem Erstkäufer innerhalb der Garantiezeit die Ware abkauft, sich nicht auf die Herstellergarantie berufen kann.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Die Herstellergarantie bezieht sich auf die Sache. Im Unterschied zu den Gewährleistungsansprüchen wird die Herstellergarantie einer Ware allerdings freiwillig eingeräumt – der genaue Inhalt der Garantie ist darum nicht dem Gesetz, sondern dem individuellen Kaufvertrag bzw. der Garantieerklärung zu entnehmen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Clonedrone
LugiBetrugi schrieb:
Genau das ist das Problem die Händler schließen eine Übertragung der Rechte in dem agb aus okay es gab schon urteile das es nicht rechtens ist.aber das bedeutet nur das es nicht in die AGB rein darf.

Quasi alles ist AGB. Nicht nur das berüchtigte Kleingedruckte.

Es spricht nichts dagegen, die Gewährleistungsrechte in einer Kette abzutreten, also vom Käufer auf den Zweitkäufer auf den Drittkäufer auf den Viertkäufer auf den Fünftkäufer.

Ein Verkäufer hat in aller Regel keine durchgreifende Möglichkeit diese Abtretung "abzulehnen" oder "nicht anzuerkennen".

Und ich behaupte, er hat auch keine reale Möglichkeit, diese nachzuprüfen.

@gymfan

Nur des netten Feedbacks halber: Wandlung gibt es seit 2002 (in Deutschland) nicht mehr. In Österreich ist's nach wie vor in § 932 IV ABGB geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: .one
Froki schrieb:
Die Herstellergarantie hingegen gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar, so dass beispielsweise ein Zweitkäufer, der dem Erstkäufer innerhalb der Garantiezeit die Ware abkauft, sich nicht auf die Herstellergarantie berufen kann.
Das verstehe ich wiederum gar nicht weil genau da machen die Hersteller überhaupt keine Probleme.
Das ganze läuft nur über die Seriennummer und ich hatte beim Hersteller noch 6 Monate, nachdem ich die Rechnung zugesendet habe wurde die Garantie entsprechend dem Kaufdatum korrigiert. 🤔
 
Manche Hersteller gewähren die Garantie explizit auch bei Wiederverkäufen, manche beschränkt auf Wiederverkäufe an Verbraucher, manche untersagen die Weitergeltung der Garantie nach Verkauf, sind dann aber kulant und kümmern sich trotzdem.

Und dann gibt's noch irgendwelche zum Teil Asi-Hersteller, deren Produkte man meines Erachtens nicht erwerben sollte.



Btw: Meines Erachtens wird in diesem Thread mal wieder viel zu stark über (juristische) Theorie gesprochen. Ich hätte vermutlich längst gehandelt und der Hersteller hätte irgendeine Abtretungserklärung.
 
Avatoma schrieb:
Btw: Meines Erachtens wird in diesem Thread mal wieder viel zu stark über (juristische) Theorie gesprochen. Ich hätte vermutlich längst gehandelt und der Hersteller hätte irgendeine Abtretungserklärung.
Genau richtig.

Da der TO weder Hersteller noch Händler nennt, ist das ganze reine Theorie.

Auf der Ursprungsrechnung steht wohl keine Serien-Nr. und einen Privatverkauf per Rechnung gibt es nicht, ohne daß der Verkäufer Händler ist.
Ansonsten steht da ganz schnell das Finanzamt vor der Tür.

Solche Drittverkäufe sollte man niemals ohne Serien-Nr. und Abtretungserklärung machen.

Der Rest ist wohl Rechtsberatung und gehört hier nicht hin.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Die Garantie ist und bleibt eine freiwillige Leistung des Herstellers, wenn dieser Hersteller die Garantie für Wiederverkäufe ausschließt, dann ist das ärgerlich, aber es wird nichts dagegen helfen.

Man wird aber eine Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer haben, je nachdem wie alt das Gerät ist, denn gerade Verkäufer können eine Gewährleistung nicht mehr so leicht ausschließen.
 
@Goldsmith
das ist der Grund des Threads, Lenovo macht keine Probleme bzgl. der Garantie, das die Abwicklung eine Katastrophe ist steht auf einem anderen Blatt.
Ob es rechtlich vertretbar ist das Cyberport (bzw. deren Mitarbeiter) jegliche Gewährleistung ablehnt scheint deutlich komplizierter gelagert zu sein.
 
Na ja, so kompliziert ist das nicht mit der Gewährleistung, diese hat der Erstkäufer gegenüber dem Verkäufer, ist aber in der Regel eben nicht übertragbar auf einen weiteren Käufer.

Wenn der Hersteller die Garantie leistet, dann diese ihm gegenüber in Anspruch nehmen, auch mit dem Hinweis, dass bisher nicht sauber repariert wurde und man dies dringend besser machen müsse.
 
Ist in der Regel übertragbar. Also im Sinne von, das ist der Normalfall, wenn nichts anderes geregelt ist. Und die "andere" Regel ist, wie Avatoma schon sagte, praktisch wirkungslos. Zumal es selbst bei Abtretungsverboten Workarounds gibt.

Dass man hier zu viel über Rechtliches spricht, will ich aber nicht gehört haben 😅 Offenbar gibt es da Redebedarf, und ist doch immer schön, wenn hier überhaupt was los ist^^ Die praktischen Ansätze bleiben dadurch ja trotzdem hilfreich … :D Nicht lange herumzufackeln, wo nicht nötig, kenne und schätze ich an dir :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Samurai76
Goldsmith schrieb:
Gewährleistung, diese hat der Erstkäufer gegenüber dem Verkäufer, ist aber in der Regel eben nicht übertragba
Wie schon geschrieben, sehr wohl übertragbar. Problem ist nur wie üblich, Recht haben heißt nicht zwingend Recht bekommen. Denn die Durchsetzung, wenn der Händler sich weigert, ist halt manchmal schwierig. Wenn dann noch die Beweislastumkehr dazu kommt würde ich fast sagen, solange nicht sehr eindeutig, nur juristisch mit fraglichem Ausgang durchsetzbar.
Anders gelagert evtl. bei Kauf eines Laptops nach einer Urlaubsanschaffung von privat mit juristisch einwandfreiem Kaufvertrag 1 Monat nach Erstkauf. Da wird sich der Händler das evtl überlegen, ob er bei einem so gelagerten Fall einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang für sich entscheidet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Froki und cbkk
Wohl ist das übertragen der Gewährleistung, wie hier einige schreiben in der Abwicklung nicht ganz so einfach, deshalb plädiere ich immer noch dafür, die Garantie in Anspruch zu nehmen, da der Hersteller dies schon geleistet hat.
 
Frightener schrieb:
Gibts nicht Probleme mit der Gewährleistung, wenn man schon mehrfach die Garantie in Anspruch genommen hat?
Du wenn das Gerät nicht mehr das ursprüngliche Gerät ist.
Eine Reparatur durch den Hersteller ist da kein Problem. Bekommt der Händler im Zweifel ja auch gar nicht mit.
Ergänzung ()

.one schrieb:
und evtl. noch irgendwas wegen Verleumdung kassieren.
Es gibt keinen Grund den Thread ins Lächerliche zu ziehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Froki
Zurück
Oben